Das Krisentreffen kommt. Es ist das dritte in sechs Jahren.
Vor dem Spiel standen 1.400 Polizeibeamte bereit. Das Carl-Benz-Stadion war ausverkauft, 23.500 Zuschauer, 3.500 Gästefans. Es gab ein Sicherheitskonzept. Es gab Stadionallianzen, einen 10-Punkte-Plan, Einlasskontrollen, koordinierte Kommunikation zwischen Vereinen, Kommunen und Polizei – alles aufgebaut nach den Ausschreitungen von 2020, verfeinert nach jenen von 2022. Dann kamen Pyrotechnik, Platzsturm, gegenseitige Angriffe. Acht Menschen ins Krankenhaus. Ermittlungsgruppe „Campus Ludi" eingerichtet. Und Hagel am Mikrofon.
Das ist kein Versagen eines Abends. Es ist das Muster.
Die Gegenposition verdient ihre faire Darstellung. Die Stadionallianzen sind kein Papiertiger. Eine Studie der Fachhochschule Potsdam bescheinigt dem seit 2017 laufenden Kooperationsmodell zwischen Vereinen, Kommunen, Sicherheitsfirmen und Polizei eine messbare Wirkung bei der Reduzierung von Straftaten und Verletzten. Baden-Württemberg hat sich bewusst gegen Polizeikostenumlagen entschieden – und für den Weg der Kooperation. Dass nach 2020 überhaupt institutionell nachgesteuert wurde, ist keine Selbstverständlichkeit. Die Krisentreffen, so lässt sich argumentieren, sind nicht Ausdruck von Hilflosigkeit, sondern von Lernbereitschaft.
Nur: Was hat das System gelernt?
Die belastbare Antwort fehlt. Auf die Frage, welche konkreten Präventionsmaßnahmen das Innenministerium in den vergangenen drei Jahren für Hochrisikospiele zwischen Mannheim und Kaiserslautern finanziert und evaluiert hat, gibt es aus den vorliegenden Quellen keine Antwort. Die Stadionallianzen werden allgemein als wirksam bescheinigt. Für diese spezifische Rivalry – 40 Jahre Feindschaft, dreimal dasselbe Eskalationsdrehbuch in sechs Jahren – existiert kein öffentlicher Wirkungsnachweis. Das ist nicht bloß eine kommunikative Lücke. Es ist das Kernproblem.
Hagels Reaktionsmuster ist präzise beschreibbar: Verurteilung, Krisentreffen, Ankündigung schärferer Kontrollen, Bußgelddrohung bis 100.000 Euro für Vereine, die Sicherheitskonzepte brechen. Der Bundesgerichtshof hat Kollektivstrafen für Fußballvereine grundsätzlich für zulässig erklärt. Aber die Frage ist nicht die Rechtmäßigkeit, sondern die Wirkung. Wer zahlt tatsächlich? Die Vereine – nicht die Täter. Die 3.500 Gästefans an diesem Abend hatten kein Mandat für das, was auf dem Platz geschah. Das Bußgeld, das den FCK oder Waldhof treffen würde, trifft deren Mitglieder, Sponsoren, Nachwuchsabteilungen. Die Männer, die Pyrotechnik auf das Spielfeld warfen, zahlen nichts davon.
Der DFB hat eine „umfassende Aufarbeitung" angekündigt. Wie seine Kontrollausschüsse intern zwischen Kollektivsanktionen und individualisierten Stadionverboten abwägen, welche Maßnahme sie für wirksamer halten – das ist nicht öffentlich. Nach mehr als 20 Jahren Sicherheitsdebatte im deutschen Fußball und nach mindestens drei großen Eskalationen allein in dieser Paarung wäre das eine zumutbare Transparenzleistung.
Waldhofs Kapitän nannte die Atmosphäre nach dem Spiel „supergeil". Der Sportdirektor schob die Teilschuld einem Kaiserslauterner Spieler zu. Beide Vereine haben sich der Stadionallianz angeschlossen, beide tragen das Sicherheitskonzept mit – und beide haben in den Stunden nach dem Spiel gezeigt, dass institutionelle Einbindung und sportliche Verantwortungsübernahme zwei verschiedene Dinge sind.
Gut darin, die Lage zu benennen. Deutlich schwächer darin, sie zu verändern.
Das gilt für den Minister, den Verband und die Vereinsführungen gleichermaßen. Das Krisentreffen wird stattfinden. Es wird Protokolle geben, Absichtserklärungen, möglicherweise einen 11-Punkte-Plan. Was es nicht geben wird, solange niemand danach fragt: den Beleg, dass das letzte Treffen irgendetwas bewirkt hat.
Hagel hat das Wort. Die Vereine haben die Verantwortung. Der DFB hat die Sanktionsmittel. Was keiner von ihnen bislang geliefert hat, ist der Nachweis, dass ihre Werkzeuge in diesem konkreten Fall greifen. Ohne diesen Nachweis ist das Krisentreffen kein Instrument der Prävention. Es ist das Ritual, das Prävention ersetzt.
