Im Jahr 2008 schloss die Deutsche Bank mit der Banca Monte dei Paschi di Siena ein Geschäft ab, das später unter dem Namen „Santorini" bekannt wurde. Die genaue Struktur ist bis heute nicht vollständig öffentlich; was die italienische Justiz 2019 feststellte: Beihilfe zur Bilanzfälschung in Tateinheit mit Marktmanipulation — Urteile gegen Schiraldi und fünf weitere Bankmitarbeiter. Drei Jahre danach hob ein Mailänder Berufungsgericht die Verurteilungen auf; 2023 bestätigte Italiens Oberster Gerichtshof die Freisprüche.

Für Schiraldi endete damit das Strafverfahren, nicht aber der Schaden. 2024 reichte er Klage ein. Sein Argument: Die Deutsche Bank habe durch eine interne Prüfung aus dem Jahr 2013 — geleitet von Christian Sewing, damals Leiter der Konzernrevision — seinen Ruf und seine Karriere beschädigt. Er habe als Sündenbock gedient. Die Summe, die er nannte, war 152 Millionen Euro.

Sewing als interner Prüfer

Sewing ist heute Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank. Dass er 2013 die interne Untersuchung des Santorini-Komplexes leitete, ist belegt; wie dieses Audit im Detail ablief und welche Weichenstellungen es enthielt, ist nicht öffentlich dokumentiert. Schiraldis Anwälte warfen der Bank vor, er sei nicht nur nicht geschützt, sondern aktiv exponiert worden. Die Deutsche Bank bezeichnete die Klagen durchgehend als „haltlos".

Dieser Widerspruch ist das analytische Kernproblem: Beide Seiten können nicht gleichermaßen recht haben, und der Vergleich vom September 2026 schließt ihn ohne Auflösung. Vertrauliche Einigungen haben dieses Merkmal — sie beenden Verfahren, ohne einen Sachverhalt zu klären.

Die Bank selbst teilte mit, die Beilegung werde „nur einen kleinen finanziellen Effekt" im dritten Quartal 2026 haben. Das ist das Eingeständnis einer Zahlung ohne die Angabe ihrer Höhe.

Das Muster hinter dem Fall

Schiraldi ist nicht allein. Fünf weitere ehemalige Mitarbeiter haben in London Klagen eingereicht; ihr Gesamtvolumen liegt nach Briefing-Angaben bei über 600 Millionen Pfund — umgerechnet rund 700 Millionen Euro. Die Deutsche Bank hat sich bis September 2026 mit Schiraldi und zwei weiteren der sechs Kläger verglichen; drei Verfahren laufen weiter.

Das ist das Strukturproblem, das hinter dem Einzelfall sichtbar wird: Großbanken mit intensiver Investmentbanking-Tätigkeit vor und während der Finanzkrise tragen juristische Altlasten, die Jahrzehnte nachwirken. Die Deutsche Bank ist kein Einzelfall in dieser Kategorie — aber die Verbindung zwischen dem laufenden CEO und einer internen Untersuchung, die nun Gegenstand von Klagen ist, ist ungewöhnlich direkt.

Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten sind eine Art stiller Liquiditätsabfluss. Die Deutsche Bank bildete 2023 eine Rückstellung von 1,3 Milliarden Euro, überwiegend wegen des Postbank-Verfahrens; ob und in welchem Umfang der Santorini-Komplex gesondert bilanziert ist, lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht präzise bestimmen. Die Briefinglage enthält dazu keine belastbaren Zahlen.

Die Effizienz-Frage

Was sich beziffern lässt, ist die Opportunitätsstruktur. Jeder Vergleich, jede Rückstellung, jede Führungsstunde, die in Altlasten-Management fließt, steht nicht für strategische Kapitalallokation zur Verfügung. Die Deutsche Bank hat seit Jahren das Ziel, als europäische Investmentbank wettbewerbsfähig zu bleiben; dafür braucht es Kapital, Management-Aufmerksamkeit und operativen Spielraum. Verfahren, die aus 2008er Deals entstammen und 2026 noch in Vergleichen enden, binden alle drei.

Die Effizienz-Achse zeigt hier eine strukturelle Schwäche, die über einzelne Fälle hinausgeht: Bankhäuser, die in der Finanzkrise komplexe Strukturgeschäfte mit schwacher Governance abschlossen, zahlen dafür noch in der dritten Wirtschaftszyklusgeneration danach — in Geld, Management-Kapital und Glaubwürdigkeit.

Was die nächsten Monate zeigen

Woran sich in drei bis sechs Monaten ablesen lässt, ob dieser Fall symptomatisch oder isoliert ist: Erstens, ob die verbleibenden Londoner Klagen ebenfalls mit Vergleichen enden oder vor Gericht gehen — und ob dort Dokumente öffentlich werden, die den Santorini-Sachverhalt klarer fassen. Zweitens, ob die Deutsche Bank in ihrem Quartalsbericht für Q3 2026 die Gesamtlage der Altlasten-Rückstellungen konkretisiert. Drittens, ob Regulierer — Schiraldi hatte laut Berichten auch die EZB angerufen — eine eigene Prüfung einleiten.

Ein Vergleich schließt ein Verfahren. Er beantwortet nicht, was 2013 in der internen Revision der Deutschen Bank entschieden wurde.