Kernpunkte

  • Der Berliner Senat beschloss am 15. September 2026, die Widerspruchspflicht für das Kalenderjahr 2026 aufzuheben — Nachzahlungen erfolgen von Amts wegen.
  • Ein stichtagsbereinigter Dringlichkeitsgesetzentwurf oder Änderungsantrag für die Jahre 2008 bis 2020, der die Widerspruchspflicht als Anspruchsvoraussetzung streicht, liegt bis zum 19. September 2026 nicht im Abgeordnetenhaus vor.
  • Der Senatsbeschluss vom 15. September betrifft ausschließlich das laufende Jahr — die Kernforderung für die Altjahre bleibt unerfüllt.
  • Befund: nicht geliefert.

Am 14. September 2026 forderte Lageblatt Stefan Evers auf, bis zum 19. September einen stichtagsbereinigten Gesetzentwurf oder Änderungsantrag ins Abgeordnetenhaus einzubringen — ein Instrument, das Berliner Beamten, Richtern und Staatsanwälten Nachzahlungen für die verfassungswidrig zu niedrige Besoldung zwischen 2008 und 2020 sichert, ohne dass sie vorab Widerspruch eingelegt haben müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Berliner Besoldungsordnung A für diesen Zeitraum im September 2025 in rund 95 Prozent der geprüften Gruppen für verfassungswidrig erklärt und eine Frist bis 31. März 2027 gesetzt.

Was ist seitdem geschehen? Der Senat von Berlin beschloss am 15. September 2026, dass für das Kalenderjahr 2026 kein Widerspruch mehr nötig ist, um Nachzahlungsansprüche zu sichern — die Anpassung für 2026 erfolgt rückwirkend und von Amts wegen. dbb berlin begrüßte die Entscheidung. Die GdP riet dennoch weiter zum Widerspruch: politischen Zusagen vertraut die Gewerkschaft der Polizei erkennbar nicht.

Der Prüfstein lautete: Liegt bis zum 19. September 2026 ein Gesetzentwurf oder Änderungsantrag des Finanzsenats im Abgeordnetenhaus vor, der die Widerspruchspflicht als Anspruchsvoraussetzung für die Jahre 2008 bis 2020 streicht? Die Antwort ist nein. Was vorliegt, ist ein Senatsbeschluss für 2026 — administrativ, nicht legislativ, und auf das laufende Jahr beschränkt. Die Frage der Altjahre, um die es in der Forderung ging, bleibt parlamentarisch ungeklärt. Evers' Finanzverwaltung schätzt die Nachzahlungsmasse auf mindestens 1,2 Milliarden Euro, falls nur Beamte mit fristgerechtem Widerspruch berücksichtigt werden — ohne Widerspruchspflicht könnten es bis zu 7,2 Milliarden Euro werden. Dieser Entscheidungsraum wartet weiter auf eine Drucksache.

Der Kontext verschärft den Befund: Am 20. September 2026 wählt Berlin ein neues Abgeordnetenhaus. Ein Entwurf, der bis zum 19. September nicht eingebracht wurde, landet in einer Legislatur, die formal ausläuft — oder muss von der nächsten Koalition neu aufgesetzt werden.

Befund

  • Adressat: Stefan Evers, Senator für Finanzen des Landes Berlin
  • Befund: nicht geliefert