Fünf Jahre nach dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen" regiert das Thema wieder. 2021 sprach sich eine knappe Mehrheit der Berliner dafür aus, große private Wohnungskonzerne zu vergesellschaften — das damalige Abgeordnetenhaus ließ den Beschluss liegen. Jetzt hat die Wählerschaft nachgeholfen.
Das Berliner Wahlrecht kennt zwei Stimmen auf einem Stimmzettel: die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten, die Zweitstimme für die Landesliste. Überhang- und Ausgleichsmandate können die Gesamtzahl der Sitze über die regulären 130 treiben — im aktuellen Hochrechnungsstand werden 162 Sitze ausgewiesen. Die Mehrheitsschwelle liegt damit bei 82.
Drei Konstellationen, zwei davon funktionieren
Rechnerisch öffnen sich nach dem Ergebnis zwei stabile Wege:
Rot-Rot-Grün — Linke (25,7 %), Grüne (14,3 %), SPD (12,1 %) — käme auf 97 Sitze, einen Puffer von 15 über der Mehrheit. Das ist komfortabel genug, um interne Streitfragen ohne Koalitionsbruch auszuhalten.
Schwarz-Grün-Rot — CDU (18,8 %), Grüne (14,3 %), SPD (12,1 %) — käme auf 84 Sitze, ein Polster von zwei Mandaten. Jede Enthaltung wäre ein Verfassungsrisiko; jede Nachwahl-Verschiebung könnte die Mehrheit kosten.
Die bisherige Koalition aus CDU und SPD — 18,8 plus 12,1 Prozent — käme auf 57 Sitze und ist damit politische Geschichte. Die AfD (16,2 %) wird von allen anderen Parteien als Koalitionspartner ausgeschlossen. Das BSW bangt mit 4,7 Prozent um den Einzug; sollte es die Fünf-Prozent-Hürde überspringen, verschiebt sich die Sitzarithmetik leicht, ohne die Grundkonstellation zu ändern.
Der Streit beginnt vor der Koalition
Rot-Rot-Grün ist die plausibelste Option für Elif Eralp — aber ihre programmatische Klammer ist zugleich ihr fragilstes Element.
Die Linke fordert die Vergesellschaftung von rund 220.000 Wohnungen großer privater Konzerne, gestützt auf Artikel 15 des Grundgesetzes, sowie einen einjährigen Mietenstopp für landeseigene Bestände. Die SPD lehnt Enteignungen ausdrücklich ab und setzt stattdessen auf den Ausbau einer Mietenaufsicht — eine bürokratische Variante ohne Eigentumseingriff. Die Grünen formulieren im Wahlprogramm eine Verpflichtung zu bezahlbaren Mieten und wollen Leerstand in Bürogebäuden in Wohnraum umwandeln; eine explizite Enteignungsposition fehlt.
Die öffentliche Meinung hat sich seit dem Volksentscheid 2021 merklich verschoben: Eine Umfrage vom September 2026 zeigt erstmals eine Mehrheit gegen die Enteignung großer Wohnungskonzerne — 46 Prozent halten sie für eher schlecht, 37 Prozent für eher gut. Die Linke hat trotzdem gewonnen. Das erklärt sich durch den zweiten Faktor: Eralp hat nicht nur auf Vergesellschaftung gesetzt, sondern auf die allgemeine Erschöpfung über eine Koalition, die das Wohnungsproblem seit 2023 verwaltet, aber nicht verändert hat.
Die CDU ihrerseits setzte auf 100.000 neue Wohnungen bis 2031 durch schnellere Genehmigungsverfahren und private Investitionen — ein Versprechen, dessen Halbwertszeit von der Baukonjunktur abhängt, nicht vom Senat.
Was das für die Regierungsbildung bedeutet
Verfassungsrechtlich ist Vergesellschaftung in Berlin möglich, aber aufwendig: Das Land müsste ein Ausführungsgesetz zu Artikel 15 GG verabschieden, das noch nie auf Landesebene angewendet wurde. Das Verfahren wäre jahrelang gerichtlich anfechtbar. Ein Koalitionsvertrag, der Vergesellschaftung als Staatsziel nennt, wäre für die SPD schwer zu unterzeichnen — und ein Vertrag, der sie ausklammert, schwer gegenüber der eigenen Basis zu rechtfertigen.
Das ist kein Berlin-spezifisches Problem. Es ist der Kern der strukturellen Entfremdung, die sich hinter dem Ergebnis verbirgt: Urbane Mieter erleben Wohnkosten als akuteste Belastung. Die bundespolitische Debatte dreht sich seit 2025 um Haushaltsdisziplin, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftsstandort. Die CDU im Bund — und in Berlin — hat diesen Ton übernommen. Die Linke hat den anderen besetzt.
Stefan Evers hat das Rathaus verteidigen wollen und gibt 9,4 Prozentpunkte ab. Die SPD, die 2023 noch knapp vorn lag, verliert die Hälfte ihrer Unterstützung.
Was als Nächstes entscheidet
Ob Rot-Rot-Grün regierungsfähig ist, zeigt sich nicht in der Koalitionsvereinbarung, sondern in der zweiten Zeile des Kapitels Wohnen: Steht dort „Vergesellschaftungsgesetz erarbeiten" oder „Mietenaufsicht stärken"? An dieser Formulierung wird die SPD ablesbar sein. Scheitern die Verhandlungen daran, rückt Schwarz-Grün-Rot als Notbündnis mit Zwei-Mandat-Mehrheit in den Blick — eine Konstellation, in der jede Abstimmung ein Risiko ist.
Die genaue Sitzverteilung, einschließlich Überhang- und Ausgleichsmandaten, steht noch aus; sie wird das arithmetische Bild schärfer fassen. Was schon jetzt feststeht: Berlin hat aufgehört, eine CDU-SPD-Stadt zu sein. Ob es eine Linke-Stadt wird, entscheidet sich in den nächsten Wochen am Verhandlungstisch.
