Kernpunkte

  • Die Linke wurde am 20. September 2026 mit 25,7 Prozent stärkste Kraft im Berliner Abgeordnetenhaus; Eralp strebt das Amt der Regierenden Bürgermeisterin an.
  • SPD und Grüne verlangen vor Sondierungen klare Positionen zur Vergesellschaftung, zu Antisemitismus und zur Nähe zur Clankriminalität — ohne diese Klarheit droht das Bündnis zu scheitern, bevor es begonnen hat.
  • Ein schriftliches Sondierungs- und Kriterienpapier sowie ein Unvereinbarkeitsbeschluss sind Instrumente, die Eralp mit Parteivorstand und Fraktion binnen Tagen beschließen könnte.
  • Wer das Verhandlungsformat setzt, setzt die Agenda — Eralp sollte das Papier vorlegen, bevor SPD und Grüne die Prämissen definieren.

Die Linke hat am 20. September 2026 ein Ergebnis erzielt, das ihre Berliner Geschichte neu schreibt: 25,7 Prozent der Zweitstimmen, stärkste Kraft im Abgeordnetenhaus, Eralp als designierte Regierungsbildnerin. Der demokratische Auftrag ist eindeutig. Das Problem ist die Vorphase.

SPD und Grüne haben unmittelbar nach der Wahl signalisiert, dass sie vor Aufnahme offizieller Sondierungen Antworten erwarten — auf drei Fragen, die jeweils einzeln ausreichen, um einen Neuanlauf zu beenden: Wie verbindlich ist die Vergesellschaftung als Koalitionsbedingung? Wie klar ist die Abgrenzung von antisemitischen Strömungen? Und was hat die Wahlparty mit einem führenden Clanmitglied zu bedeuten? Das sind keine Nischenanliegen der politischen Konkurrenz, sondern Zugzwang aus dem eigenen Bündnisfeld.

Eralp hat die Linke zu Vorgesprächen eingeladen. Einen förmlichen, schriftlich fixierten Verhandlungsrahmen hat sie noch nicht vorgelegt.

Der Zug

Eralp sollte noch vor der konstituierenden Sitzung des Abgeordnetenhauses — die binnen sechs Wochen nach der Wahl stattfinden muss — zwei Beschlüsse durch den Landes- und Fraktionsvorstand bringen und veröffentlichen.

Erstens: ein Sondierungs- und Kriterienpapier zur Vergesellschaftung. Es sollte benennen, welche Mindestbedingungen die Linke in einen Koalitionsvertrag einbringt, welches Instrument sie anstrebt — ein Ausführungsgesetz zum Vergesellschaftungsrahmengesetz, das das Abgeordnetenhaus im März 2026 verabschiedet hat und das 2028 in Kraft tritt —, welchen Zeitrahmen sie für die ersten Umsetzungsschritte hält und wie sie mit der haushaltsrechtlichen Frage der Entschädigung umgeht. Die Expertenkommission des Berliner Senats hat 2023 die verfassungsrechtliche Grundsatzzulässigkeit nach Artikel 15 Grundgesetz bestätigt; auf dieser Grundlage lässt sich ein konkretes Verhandlungsdokument aufbauen. Statt einer Zahl, die von 8 bis 40 Milliarden Euro reicht, braucht das Papier einen Korridor mit einer nachvollziehbaren Begründung, wie die Linke die Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts rechtfertigt — und welche Klagewellen sie einkalkuliert.

Zweitens: ein Unvereinbarkeitsbeschluss. Er sollte klar und namentlich regeln, dass eine Mitgliedschaft oder aktive Zusammenarbeit mit extremistischen Strukturen — antisemitischen, islamistischen, rechtsextremen — mit einer Funktion in Partei, Fraktion oder einer künftigen Regierungsbeteiligung unvereinbar ist. Und er sollte die Haltung zur organisierten Kriminalität explizit machen: nicht als Bekenntnis zur Polizeibehörden-Kategorie „Clankriminalität", die die Linke bisher ablehnt, sondern als Aussage darüber, welche Nähe zu strukturell kriminellen Netzwerken mit einem Regierungsamt unverträglich ist.

Beide Beschlüsse sind Instrumente, die Eralp mit dem geschäftsführenden Parteitag und dem Fraktionsvorstand binnen weniger Tage in Kraft setzen kann. Kein Bundesgesetz nötig, kein Koalitionspartner erforderlich, kein Vorbedingungs-Turm.

Warum es Eralps eigener Zug ist

Eralps erklärtes Ziel ist das Amt der Regierenden Bürgermeisterin — und die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung als dauerhaftes Mittel gegen Mietenkrise und Spekulation. Beides ist nur erreichbar, wenn eine Koalition zustande kommt. Beides scheitert, wenn die Vorphase an Vertrauensfragen zerbricht, die strukturell lösbar wären.

Ein schriftlicher Verhandlungsrahmen ist in Eralps eigenem Interesse, nicht nur im Interesse der Partner: Er bindet SPD und Grüne an gemeinsam akzeptierte Spielregeln, verhindert dass jede Aussage in Einzelinterviews als neue Verhandlungsposition gewertet wird, und macht den Verhandlungsstand überprüfbar. Wer das Papier zuerst vorlegt, bestimmt das Format.

Zur Demokratie-Probe: Ein Sondierungsfahrplan, der demokratisch beschlossene Positionen transparent macht und koalitionäre Spielregeln setzt, stärkt parlamentarische Verfahren — er schwächt sie nicht. Die Vergesellschaftung selbst beruht auf dem Volksentscheid vom September 2021, der mit 57,6 Prozent angenommen wurde; ihre Umsetzung ist eine parlamentarische Aufgabe, keine Enteignung per Dekret. Der Unvereinbarkeitsbeschluss stärkt die Integrität des demokratischen Betriebs.

Der stärkste Einwand

Der naheliegende Einwand lautet: Ein öffentliches Sondierungspapier schwächt die Verhandlungsposition, weil es das Minimalprogramm offenlegt. Das ist ein handwerklicher Einwand, kein prinzipieller. Er unterschätzt die aktuelle Lage. Die Linke verhandelt nicht aus einer Position der Verdeckung heraus — Eralps Positionen zur Vergesellschaftung sind öffentlich, ausführlich und seit Jahren belegt. Das Risiko liegt nicht in der Transparenz der Forderung, sondern in der Unklarheit über das Verfahren. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach hat sich gegen Enteignungen positioniert; die Grünen halten die Vergesellschaftung eher für ein langfristiges Projekt. In dieser Konstellation ist ein gemeinsam akzeptierter Verhandlungsrahmen kein Zugeständnis, sondern ein Verfahrensvorschlag — und Eralp kann ihn als stärkste Kraft einbringen.

Ein zweiter Einwand: Der Unvereinbarkeitsbeschluss sei eine Reaktion auf externe Kritik und wirke defensiv. Auch das unterschätzt den Zug. Ein Beschluss, der aus eigener Initiative kommt, bevor er abverlangt wird, ist Führung. Einer, der nach Wochen des Drucks herausgehandelt wird, ist Nachgeben. Der Unterschied liegt im Datum.

Prüfstein

  • Adressat: Elif Eralp, Spitzenkandidatin und Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Abgeordnetenhaus von Berlin
  • Zug: Vorlage eines schriftlichen Sondierungs- und Kriterienpapiers zur Vergesellschaftung sowie eines Unvereinbarkeitsbeschlusses gegen Extremismus und Clankriminalität durch Landes- und Fraktionsvorstand
  • Frist: 30.09.2026
  • Prüfstein: Bis zum 30. September 2026 ist ein von Landes- und Fraktionsvorstand beschlossenes, veröffentlichtes Sondierungs- und Kriterienpapier nachweisbar — ja oder nein