Die Vernehmung ist für Oktober 2026 angesetzt.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Granit Xhaka wegen des Verdachts auf Erschleichung einer falschen Beurkundung oder Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Corona-Impfzertifikaten. Eine Luzerner Ärztin, deren Praxis 2023 durchsucht wurde, ist ebenfalls Beschuldigte; sie und Xhaka bestreiten die Vorwürfe.
UEFA und FIFA kennen keine spezifischen Auflagen für laufende Strafverfahren gegen Nationalspieler – die Verbände handeln erst bei rechtskräftiger Verurteilung oder nachgewiesenem Verstoß gegen eigene Statuten. Der Schweizerische Fussballverband (SFV) veröffentlicht Disziplinarmaßnahmen seit der Saison 2026/27 nicht mehr öffentlich, was die externe Kontrollierbarkeit des Verfahrens weiter einschränkt.
Die Luzerner Polizei hat die Ermittlungen bestätigt. Für Xhaka und die beteiligte Ärztin gilt die Unschuldsvermutung.
Xhaka sagte 2022 öffentlich, er sei geimpft. Sein Sprecher Andreas Bantel gibt an, eine ärztliche Bestätigung über zwei Impfungen liege vor: am 25. Januar 2022 und am 8. oder 11. November 2022. Dieser Widerspruch im Datum der zweiten Impfung ist eine der offenen Fragen, die die Staatsanwaltschaft klären will.
Die Ärztin, deren Praxisräume 2023 durchsucht und deren Unterlagen sichergestellt wurden, lässt durch ihren Anwalt Cornel Borbély erklären, sie habe Xhaka geimpft und sich dabei an alle geltenden Vorgaben gehalten. Sie zählt zu den Beschuldigten, wie durch die Durchsuchung und Medienberichte nahegelegt wird.
Was die Normen sagen. Die Schweizer Strafprozessordnung sieht für den Tatbestand der Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Erschleichung einer falschen Beurkundung ist mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht. Beide Tatbestände setzen voraus, dass eine Urkunde – hier das digitale Impfzertifikat – inhaltlich unwahr war und mit Vorsatz verwendet wurde. Ob das Zertifikat tatsächlich unwahr war, ist der Kern der Ermittlung; ohne belastbares Beweismaterial fehlt die Grundlage für eine Anklage.
Der Verband und seine neue Stille. Der Schweizerische Fussballverband (SFV) als Dachorganisation der Nationalmannschaft hat sich zu den Ermittlungen nicht öffentlich geäußert. Das ist institutionell bemerkenswert, aber kein Regelverstoß: Strafverfahren gegen Einzelpersonen sind primär Sache der Justiz. Disziplinarrechtlich könnte der SFV erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung oder einem nachgewiesenen Verstoß gegen Verbandsstatuten tätig werden. Dass er seit der Saison 2026/27 Disziplinarstrafen generell nicht mehr veröffentlicht, macht externe Kontrolle in jedem zukünftigen Fall schwieriger – im Fall Xhaka ändert es noch nichts, weil es kein abgeschlossenes Verfahren gibt.
Vergleichsfälle aus dem Schweizer Fußball existieren: Gegen Breel Embolo gab es bereits Wirbel um mutmaßlich gefälschte Corona-Testzertifikate. Wie der SFV in jenem Fall intern verfuhr, ist nicht dokumentiert.
Warum UEFA und FIFA schweigen – und dürfen. Die UEFA-Rechtspflegeordnung sieht Sanktionen bei Verstößen gegen eigene Statuten und Reglemente vor. Ein laufendes nationales Strafverfahren gegen einen Spieler löst diese Mechanismen nicht automatisch aus. Weder UEFA noch FIFA haben öffentliche Auflagen für den Fall formuliert, dass gegen einen Nationalspieler ermittelt wird – das entspricht der Systematik: Verbände greifen ein, wenn ihre eigenen Normen verletzt wurden oder eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Bis dahin ist die Nominierung für die Nationalmannschaft Sache des Verbands, nicht der Justiz.
Xhaka ist weiterhin Kapitän und nominierbar. Ob der SFV die Situation sportpolitisch anders bewertet als rechtlich, lässt sich von außen nicht beurteilen – der Verband äußert sich dazu nicht.
Was offen bleibt. Die Beweislage ist nicht öffentlich. Welche Unterlagen bei der Praxisdurchsuchung 2023 sichergestellt wurden, was sie belegen und ob sie für eine Anklage ausreichen, entscheidet allein die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung im Oktober 2026 ist ein regulärer Verfahrensschritt, kein Urteilsäquivalent. Woran sich die Deutung des Verfahrens messen lässt: Wird nach der Vernehmung Anklage erhoben oder eingestellt? Nimmt der SFV Xhaka in den Kaderaufgeboten unter laufendem Verfahren weiterhin auf – und kommuniziert er das? Und veröffentlicht er, falls es zu einer verbandsinternen Maßnahme kommt, irgendetwas davon?
