Die Vollzugsstatistik zeigt: Abschiebungen scheitern weder an zu weichen Gesetzen noch an fehlenden Flügen, sondern an der Verwaltungskette davor. Und wer sie als Sparmaßnahme verkauft, hat nicht gerechnet.

Eine Registerzahl, keine Abschiebeliste

Die 258.845 stammen aus dem Ausländerzentralregister, Stichtag 30. Juni 2026, veröffentlicht in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/7637). Von diesen Menschen besitzen 199.271 eine Duldung, also 77 Prozent. Eine Duldung ist die amtliche Bescheinigung, dass der Staat die Abschiebung ausgesetzt hat, aus Gründen, die er selbst für tragfähig hält. Drei Viertel der Zahl, mit der die Debatte geführt wird, bestehen aus Fällen, in denen der Staat bereits entschieden hat, vorerst nicht abzuschieben.

Der Anstieg ist real. Ende 2024 waren es 220.808, Ende 2025 waren es 232.067, im ersten Halbjahr 2026 kamen knapp 27.000 hinzu. Auffällig ist der Sprung bei den Personen ohne Duldung, von 41.346 Ende März auf 59.574 Ende Juni. Er fällt zeitlich mit dem Start des reformierten europäischen Asylsystems am 12. Juni zusammen. Ob dahinter neue Ausreisepflichten aus beschleunigten Verfahren stehen oder auslaufende Duldungen und Erfassungseffekte, lässt sich aus den veröffentlichten Daten nicht ablesen. Die Bundesregierung sagt es nicht, und niemand fragt nach.

Der Rückgang in den Jahren davor, von 304.308 Ende 2022 auf 220.808 Ende 2024, war im Übrigen kein Erfolg der Abschiebepolitik. Er kam vor allem durch das Chancen-Aufenthaltsrecht zustande, das nach Angaben des Bundesinnenministeriums 90.802 Menschen aus der Duldung in einen Aufenthaltstitel holte. Fast 10.000 von ihnen sind inzwischen wieder in die Duldung zurückgefallen.

Dazu kommt ein Problem, das die Bundesregierung seit Jahren einräumt: Das Register ist eine Obergrenze, kein Bestand. Wer unregistriert ausreist oder untertaucht, bleibt gespeichert. Für Ende 2009 musste die Regierung zugeben, dass von damals 70.000 Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40.000 rechtlich gar nicht ausreisepflichtig waren. Das hessische Innenministerium stellte 2021 fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht mehr in Hessen lebte oder nicht ausreisepflichtig war. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass das Register heute sauberer ist.

Das Scheitern findet vor dem Flughafen statt

Im Jahr 2025 wurden 22.787 Menschen abgeschoben. Im selben Jahr scheiterten 32.855 geplante Abschiebungen, bevor die Person überhaupt an die Bundespolizei übergeben wurde. In 21.341 Fällen wurde sie nicht zugeführt, meist weil sie am Abschiebetag nicht in der Unterkunft war. In 11.184 Fällen zog die Ausländerbehörde das Ersuchen zurück. Nach der Übergabe an die Bundespolizei scheiterten dagegen nur zwischen 1.150 und 1.600 Abschiebungen. Auf jede vollzogene Abschiebung kamen anderthalb gescheiterte Versuche, und fast alle scheiterten in der Verwaltung, nicht am Flugsteig.

Der zweite Engpass sind Papiere. 46.649 Menschen sind geduldet, weil ihnen Reisedokumente fehlen, weitere 17.528 wegen ungeklärter Identität. Das sind zusammen ein Drittel aller Duldungen. Hier liegt die Verantwortung teils bei den Betroffenen, die bei der Identitätsklärung nicht mitwirken, teils bei Herkunftsstaaten, die keine Papiere ausstellen. Der Irak etwa nimmt kaum jemanden zurück: 22.021 Iraker sind ausreisepflichtig, 282 wurden im ersten Halbjahr 2026 abgeschoben.

Der Fall Köln zeigt, dass auch die deutsche Seite ihre Hausaufgaben nicht macht. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld bot der Stadt 2024 an, für rund 500 ausreisepflichtige Westbalkan-Staatsangehörige Reisedokumente zu beschaffen. Köln nahm das Angebot nicht an. Die Stadt spricht von einem Zuordnungsfehler, die Aufarbeitung läuft, ein politischer Boykott ist nicht belegt. Aber die Episode zeigt, wie dünn die Prozesse sind, auf denen der Vollzug ruht.

Wie unterschiedlich die Länder damit umgehen, sieht man an einer einfachen Rechnung: Setzt man die Abschiebungen der Jahre 2023 bis 2025 ins Verhältnis zum Bestand Ende 2025, kommt Hessen auf 36 Prozent und Bayern auf 35 Prozent. Brandenburg kommt auf 7 Prozent, Bremen auf unter 6. Die Zahlen beschreiben kein Naturgesetz. Sie beschreiben, ob ein Land Rückführung organisiert hat oder nicht. In Dortmund galten von rund 1.300 Geduldeten Ende 2024 nach Angaben der Stadt gerade 30 als akut abschiebbar. Das ist die Größenordnung, über die tatsächlich gestritten wird.

Ein Viertel ist kein Vollzugsdefizit, sondern Verfassungsrecht

Wer fordert, alle Ausreisepflichtigen abzuschieben, fordert in vielen Fällen etwas, das das Grundgesetz verbietet. 26.982 Menschen sind geduldet, weil sie mit einem geduldeten Familienmitglied zusammenleben. 5.962 haben ein Abschiebungsverbot nach Paragraf 60 Aufenthaltsgesetz, weil ihnen im Zielland Folter, unmenschliche Behandlung oder eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. 2.407 sind aus medizinischen Gründen geduldet, 2.397 sind unbegleitete Minderjährige, 2.915 fallen unter einen Abschiebungsstopp, 6.586 haben eine Ermessensduldung aus dringenden humanitären Gründen. Rund 4.200 stecken in einer Ausbildung oder Beschäftigung, die der Gesetzgeber ausdrücklich schützen wollte.

Das sind mindestens 51.000 Fälle, gut ein Viertel aller Duldungen, die sich kurzfristig nicht auflösen lassen. Ehe und Familie, das Kindeswohl und der Schutz vor unmenschlicher Behandlung sind keine Verwaltungsvorschriften, sondern Artikel 6 Grundgesetz und Artikel 3 der Menschenrechtskonvention. Hinzu kommen 52.063 Minderjährige unter den Geduldeten und 61.368 Menschen, die seit sechs Jahren oder länger geduldet sind, 25.182 davon seit mindestens zehn Jahren. Diese Menschen stehen im Register, aber sie werden in Deutschland alt.

Dazu kommt der größte Posten der Statistik, und über ihn weiß die Öffentlichkeit am wenigsten: 63.163 Duldungen, ein Drittel, laufen unter „sonstige Gründe“. Was sich dahinter verbirgt, weist die Bundesregierung nicht aus. Eine Statistik, deren größte Kategorie ein Sammelposten ist, taugt nicht als Grundlage für Politik.

Bei den beiden Herkunftsländern, die die Debatte am stärksten prägen, ist die Lage ohnehin eine andere. Nach Syrien gab es im ersten Halbjahr 2026 drei Abschiebungen, zugleich kehrten 2.843 Syrer mit staatlicher Förderung freiwillig zurück. Nach Afghanistan fliegt die Bundesregierung ausschließlich Straftäter aus, 87 Personen im ersten Halbjahr, abgestimmt mit den Taliban auf „technischer Ebene“, zu Kosten von 11.000 bis 18.000 Euro pro Person allein für das Fluggerät.

Abschiebungen sparen kaum Geld, und manchmal kosten sie welches

Das Argument, der Staat könne durch konsequente Abschiebungen Milliarden sparen, hält einer Nachrechnung nicht stand. Ende 2024 bezogen rund 74.000 der damals 220.808 Ausreisepflichtigen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, also etwa ein Drittel. Die übrigen arbeiten, leben im Familienverbund, erhalten als Personen ohne Duldung ohnehin abgesenkte Leistungen oder sind längst nicht mehr im Land. Eine Ersparnis entsteht nur dort, wo jemand tatsächlich Leistungen bezieht.

Rechnet man mit rund 14.500 Euro Leistungen pro Kopf und Jahr, mit Abschiebekosten zwischen 3.000 und 20.000 Euro je Fall einschließlich gescheiterter Versuche, Haft und Begleitung, und mit zwei bis fünf Jahren vermiedener Aufenthaltsdauer, dann liegt der Nettoeffekt je abgeschobener Person im Leistungsbezug zwischen null und rund 120.000 Euro, in der Mitte bei etwa 43.000 Euro. Wird dagegen jemand abgeschoben, der arbeitet und Steuern zahlt, verliert der Staat netto zwischen 18.000 und 36.000 Euro. Die Abschiebung eines Lagerarbeiters ist für den Fiskus ein Verlustgeschäft.

Auf dem Bierdeckel sieht die Hochrechnung so aus: 258.845 Ausreisepflichtige, jeder kostet rund 14.500 Euro im Jahr, macht 3,75 Milliarden. Wer das vorrechnet, hat den Applaus auf seiner Seite. Er hat nur die Wirklichkeit nicht.

Denn die Wirklichkeit rechnet anders. Abschiebbar ist ein Bruchteil: 15.000 zusätzliche Abschiebungen im Jahr hießen rund 38.000 insgesamt, anderthalbmal der Rekord von 2016, der bei 25.375 liegt. Mit diesem Bruchteil ergibt sich eine jährliche Entlastung zwischen minus 0,2 und plus 1,1 Milliarden Euro, in der Mitte rund 240 Millionen. Das Minus ist kein Tippfehler: Trifft der Vollzug die Falschen, nämlich die Erwerbstätigen, zahlt der Staat drauf. Selbst die rechtlich unmögliche Ausreise aller 258.845 brächte nur 0,6 bis 2,5 Milliarden im Jahr. Der Bund gab 2024 rund 28 Milliarden Euro für Flucht und Migration aus. Die Nettoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen bei 6,4 Milliarden und sind 2025 bereits auf 5,9 Milliarden gesunken, weil die Zahl der Leistungsempfänger um 15 Prozent zurückging. Aus dem Milliardenhebel wird ein Rundungsposten.

Die Rechnung ist ein Szenario mit offengelegten Annahmen, keine amtliche Kostenanalyse. Eine solche gibt es nicht; die Stadt Köln kann die Kosten für Geduldete nach eigener Auskunft nicht einmal „technisch“ auswerten. Aber das Szenario widerlegt nicht die Abschiebung. Es widerlegt ihr Motiv. Wer sparen will, hat ein billigeres Instrument: Das Programm StarthilfePlus zahlte im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 1,85 Millionen Euro an 4.318 freiwillige Rückkehrer, rund 430 Euro pro Kopf zuzüglich Reisekosten. Ein einziger Langstrecken-Charter für Abschiebungen kostet zwischen 335.000 und 518.000 Euro. Und wer abschieben will, braucht ein anderes Argument als den Haushalt. Es gibt eines.

Das ehrliche Argument heißt Rechtsstaat, nicht Haushalt

Es gibt ein gutes Argument für den Vollzug von Abschiebungen, aber es ist kein fiskalisches. Eine rechtskräftige Ausreisepflicht, die binnen eines halben Jahres nur in vier von hundert Fällen vollzogen wird, beschädigt die Glaubwürdigkeit des Rechts. Das gilt unabhängig davon, was es kostet, und es gilt auch gegenüber denen, die sich an die Regeln halten, den Antrag verlieren und ausreisen. Wer so argumentiert, muss dann aber auch dort ansetzen, wo der Vollzug tatsächlich scheitert. Und das ist nicht das Gesetz. Das Rückführungsverbesserungsgesetz von 2024, der Wegfall des Pflichtanwalts in Haftverfahren seit Juni und die neue Liste sicherer Herkunftsstaaten haben die Zahl der Abschiebungen nicht steigen lassen. Im ersten Halbjahr 2026 ist sie um 18 Prozent gesunken.

Fünf Dinge würden mehr bewirken als die nächste Verschärfung:

  1. Das Register bereinigen. Die 59.574 Personen ohne Duldung sind die einzige Gruppe, die auf dem Papier sofort abschiebbar wäre. Nach aller Erfahrung ist ein großer Teil davon nicht mehr im Land oder nicht ausreisepflichtig. Eine Behörde, die ihren eigenen Datenbestand nicht kennt, kann keine Vollzugsquote erreichen.
  2. Die Zuführung organisieren. Zwei Drittel der gescheiterten Abschiebungen scheitern daran, dass jemand nicht angetroffen wird. Länder mit zentralen Rückführungsstellen und ausreichend Personal, Hessen und Bayern etwa, vollziehen fünfmal so viel wie Länder, die den Vollzug an überlastete kommunale Ausländerbehörden delegieren. Das ist eine Organisationsfrage, keine Rechtsfrage.
  3. Papiere beschaffen, bevor der Flug gebucht wird. Ein Drittel der Duldungen beruht auf fehlenden Dokumenten. Die Zentralen Ausländerbehörden können das, wenn man sie lässt. Köln hat gezeigt, was passiert, wenn man es nicht tut.
  4. Freiwillige Rückkehr vorziehen. Sie wuchs im ersten Halbjahr 2026 um 26 Prozent, scheitert seltener und kostet einen Bruchteil. Mit Grenzübertrittsbescheinigung reisten 2025 rund 36.000 Menschen aus, deutlich mehr als abgeschoben wurden.
  5. Die Vollzugsressourcen auf die richtigen Fälle richten. Straftäter, Personen ohne Duldung und Menschen, die ihre Identität aktiv verschleiern, gehören nach vorn. Wer seit Jahren arbeitet, Steuern zahlt und Kinder in der Schule hat, gehört in ein Bleiberecht nach Paragraf 25b, nicht in einen Charter. Nicht aus Mitleid, sondern weil es für den Haushalt und den Arbeitsmarkt die bessere Rechnung ist.

Die Gegenposition verdient es, ernst genommen zu werden: Wer Langzeitgeduldete legalisiert, belohnt in Einzelfällen genau die Verweigerung, die zur Duldung geführt hat, und sendet ein Signal an die Herkunftsländer. Das Chancen-Aufenthaltsrecht hat diesen Zielkonflikt nicht gelöst, sondern verschoben. Umgekehrt verweisen Befürworter einer harten Linie zu Recht darauf, dass Organisationsreformen nur greifen, wenn der politische Wille zum Vollzug vorhanden ist. Beides stimmt. Beides ändert nichts daran, dass die Zahl 258.845 als Schlagzeile taugt und als Zielgröße nicht. Wer den Rechtsstaat ernst nimmt, misst ihn nicht an einer Registerzahl, sondern daran, ob er die Fälle kennt, die er vollziehen kann, und diese dann auch vollzieht.

Transparenz: Datenbasis und Grenzen

Die Bestandszahlen nach Ländern und Herkunftsstaaten stammen aus der Antwort der Bundesregierung vom 17. August 2026 (Drucksache 21/7637), Stichtag 30. Juni 2026. Die Aufschlüsselung der Duldungsgründe stammt aus der Antwort vom 6. März 2026 (Drucksache 21/4644), Stichtag 31. Dezember 2025; für Juni 2026 liegt keine Aufschlüsselung vor. Die Zahlen zu gescheiterten Abschiebungen 2024 und 2025 beruhen auf Antworten der Bundesregierung, die der Tagesspiegel und das Fachportal Kommunal ausgewertet haben; für die nach Übergabe gescheiterten Fälle 2025 nennen die Quellen abweichend 1.152 und 1.593. Die Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stammen vom Statistischen Bundesamt, die Bundesausgaben für Flucht und Migration aus dem Bericht der Bundesregierung (Drucksache 21/330). Hintergrund zu Bestand und Begriff liefert der Mediendienst Integration.

Der Vollzugsindex nach Ländern (Abschiebungen 2023 bis 2025 im Verhältnis zum Bestand Ende 2025) ist eine eigene Berechnung und setzt eine Stromgröße ins Verhältnis zu einer Bestandsgröße; er eignet sich zum Vergleich der Länder, nicht als Quote je Person. Die Fiskalrechnung ist ein Szenariomodell mit Bandbreiten. Die Annahmen sind: 10.000 bis 25.000 Euro vermiedene Ausgaben je leistungsbeziehender Person und Jahr, 3.000 bis 20.000 Euro Kosten je Abschiebung, zwei bis fünf Jahre vermiedene Aufenthaltsdauer, ein Anteil im Leistungsbezug von 30 bis 60 Prozent je nach Szenario. Eine amtliche Statistik der Pro-Kopf-Kosten Geduldeter oder der Vollkosten einer Abschiebung existiert nicht. Die Angaben zur Stadt Dortmund stammen aus Auskünften der Stadtverwaltung von Dezember 2024, die Angaben zu Köln aus der laufenden Aufarbeitung durch Stadt und Land Nordrhein-Westfalen, Stand August 2026.