August Hanning studierte Rechtswissenschaften in Münster und Freiburg im Breisgau, promovierte 1975 zum Dr. jur. Ab 1976 war er in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen tätig, ab 1977 im Bundesministerium des Innern.

Den ersten entscheidenden Wechsel vollzog er 1981: Hanning wechselte ins Bundeskanzleramt, wo er zunächst im Umweltressort arbeitete. 1986 übernahm er eine ungewöhnliche Außenstation – er wurde Geheimschutzbeauftragter an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in Ost-Berlin. Nach der Wiedervereinigung kehrte er 1990 ins Bundeskanzleramt zurück. 1996 wurde er dort Abteilungsleiter und Koordinator der Nachrichtendienste des Bundes – eine Schlüsselposition, von der aus er die Arbeit von BND, Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst gegenüber der Regierungsspitze bündelte.

BND-Präsident: sieben Jahre an der Spitze des Auslandsgeheimdienstes

Am 17. Dezember 1998 wurde Hanning zum Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes ernannt. Die Amtszeit fiel in eine turbulente Phase: der 11. September 2001, der Afghanistaneinsatz, der Irakkrieg 2003 und die Debatten über die Grenzen nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit mit westlichen Partnern.

Zwei Vorgänge seiner Amtszeit wurden später durch Parlamentarische Untersuchungsausschüsse aufgegriffen. Erstens: Im Dezember 2002 informierte Hanning den damaligen CIA-Direktor per Brief darüber, dass der BND die Angaben des Informanten, der unter dem Decknamen „Curveball" lief, über irakische Massenvernichtungswaffen nicht bestätigen konnte – jener Informant, auf dessen Aussagen die USA später ihre Begründung für den Irakeinmarsch stützten. Zweitens: Der Fall Murat Kurnaz, ein in Bremen aufgewachsener türkischer Staatsbürger, der nach 2001 in Guantánamo festgehalten wurde. Zwei Bundestagsuntersuchungsausschüsse wollten Hanning als Zeugen zu den BND-Aktivitäten im Irak und zum Fall Kurnaz vernehmen.

Ein dritter Vorgang liegt nach seiner BND-Zeit: 2015 sagte Hanning vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages aus. Die Linksfraktion hielt ihm danach in einer Pressemitteilung vor, seine Aussage belege eine Missachtung parlamentarischer Kontrolle.

Staatssekretär und Abgang aus dem Dienst

Nach seiner BND-Präsidentschaft blieb Hanning im Staatsdienst: Von 2005 bis zum 10. November 2009 war er Staatssekretär im Bundesministerium des Innern. Das Amt verschaffte ihm weiterhin Einblick in die Sicherheitsarchitektur des Bundes, wenn auch ohne operative Führung eines Nachrichtendienstes.

Mit dem Ende dieser Staatssekretärszeit schloss Hannings aktive Laufbahn im öffentlichen Dienst nach mehr als drei Jahrzehnten ab.

Die Jahre nach dem Staatsdienst

Nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst war Hanning in der Privatwirtschaft tätig. Berichten zufolge hatte er eine Reihe von Mandaten und Positionen: Er fungierte als Russlandchef der britischen Beratungsfirma G3, war Mitglied der Geschäftsleitung der Sicherheitsfirma System 360 AG, Präsident der Pluteos AG und Mitglied des Vorstandes des Deutsch-Aserbaidschanischen Forums. Seit 2017 saß er im Aufsichtsrat der lettischen PNB Banka.

Der Anlass dieses Stücks

Am 6. Oktober 2026 wurde August Hanning festgenommen. Der Generalbundesanwalt ermittelt, wie Medienberichte wiedergeben, wegen des dringenden Tatverdachts der landesverräterischen Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, des versuchten Landesverrats und der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Hanning soll sich nach dem Ende seiner Beamtenzeit – nach dem derzeitigen Ermittlungsstand bis Juni 2022 – über seinen früheren Büroleiter beim BND, Manfred D., annähernd 2.000 Dokumente beschafft haben, darunter als Verschlusssache eingestufte Informationen, die für die nachrichtendienstliche Lagearbeit im Kanzleramt vorgesehen gewesen waren. Manfred D. wurde ebenfalls festgenommen; ihm wird Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen. Sein Dienstverhältnis beim BND endete nach Angaben der Bundesanwaltschaft im März 2026.

Für August Hanning gilt die Unschuldsvermutung. Stellungnahmen von ihm oder seiner Verteidigung lagen in den ausgewerteten Berichten vom 6. Oktober 2026 nicht vor. Der Laufbahn selbst entnimmt dieses Stück keine Hinweise auf den Vorwurf – sie dokumentiert eine Karriere, nicht ein Urteil.

Hanning sollte dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden. Ob und welche Anklage auf die Festnahme folgt, entscheidet sich im weiteren Verlauf des Verfahrens.