Wer über Gewalt auf deutschen Straßen diskutiert, zitiert meist Zahlen – oft ohne zu sagen, aus welcher Statistik sie stammen, was die zugrunde liegende Definition ist und warum dieselbe Tat in zwei verschiedenen Reihen auftauchen oder in beiden fehlen kann. Dieses Stück erklärt, wie die drei wichtigsten amtlichen Zählungen funktionieren und was ihre Reihen tatsächlich zeigen.

Was die Polizeiliche Kriminalstatistik zählt – und wann

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die älteste und breiteste der drei Reihen. Das Bundeskriminalamt gibt sie seit 1953 jährlich heraus. Sie erfasst alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden – Ausgangsstatistik nennt sich das, weil der Fall die Polizei verlassen hat, bevor er eingetragen wird. Was Staatsanwaltschaft und Gerichte anschließend daraus machen, steht nicht in der PKS.

Die PKS bildet das sogenannte Hellfeld ab: das, was der Polizei bekannt wird. Nicht angezeigte Straftaten, Staatsschutzdelikte und Verkehrsdelikte bleiben draußen. Dunkelfeldbefragungen – Befragungen von Bevölkerungsstichproben unabhängig von Anzeigeerstattungen – zeigen, dass gerade bei Gewalt gegen Frauen nur ein kleiner Teil der Fälle zur Anzeige kommt.

Messerangriff heißt in der PKS: Der Angriff mit einem Messer wird unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt. Das bloße Mitführen eines Messers zählt nicht. Diese Definition gilt bundeseinheitlich seit dem 1. Januar 2020; zuvor gab es keine bundesweite Erfassungspflicht für dieses Phänomen, weshalb eine Zeitreihe vor 2020 methodisch nicht belastbar ist.

Im Jahr 2025 wurden 29.243 Messerangriffe registriert – ein leichter Anstieg von 0,8 Prozent gegenüber 2024 (29.014 Fälle). Innerhalb dieser Gesamtzahl entfallen auf Körperverletzung mit Messer rund 9.200 Fälle (minus 7 Prozent zum Vorjahr), auf Raub mit Messer rund 4.400 (minus 7 Prozent), auf Bedrohungen mit Messer 13.748 (plus 9,5 Prozent), auf Mord und Totschlag 994 und auf sexuelle Nötigung mit Messer 88. Die Verschiebung im Innern der Reihe ist bemerkenswert: Körperverletzungen und Raub sinken, Bedrohungen steigen – die Gesamtzahl bewegt sich kaum, aber ihr Zusammensetzung ändert sich.

Die Gewaltkriminalität insgesamt sank 2025 auf 212.319 Fälle, ein Rückgang von 2,3 Prozent. Das ist der erste Rückgang seit 2021. Für das Vorjahr 2024 weist das Material einen leichten Rückgang in der Gewaltkriminalität aus – mit dem Hinweis, dass die Teillegalisierung von Cannabis die Zahlen beeinflusst hat; ohne diesen statistischen Effekt wäre ein leichter Anstieg zu verzeichnen gewesen.

Wie Gewalt gegen Frauen erfasst wird

Gewalt gegen Frauen erscheint in der PKS nicht als einheitliche Kategorie, sondern verteilt sich auf mehrere Deliktsbereiche. Das BKA publiziert dazu eigene Lagebilder: das Bundeslagebild Häusliche Gewalt und das Lagebild zu geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten.

Im Jahr 2024 wurden 265.942 Menschen als Opfer häuslicher Gewalt erfasst – ein neuer Höchststand; 70,4 Prozent davon waren weiblich. 135.713 Frauen wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt, ein Anstieg von 2,1 Prozent gegenüber 2023. 132 Frauen wurden 2024 durch ihren (Ex-)Partner getötet, 308 Frauen waren Opfer von vollendetem oder versuchtem Mord oder Totschlag.

Sexualdelikte insgesamt stiegen 2024 um 2,8 Prozent, Vergewaltigungen um 9 Prozent. Bei den als frauenfeindlich eingestuften Straftaten – einer Kategorie innerhalb der PMK-Hasskriminalität, nicht der allgemeinen PKS – gab es 2024 einen Anstieg von 73,3 Prozent auf 558 registrierte Fälle. Diese Zahl gehört in einen anderen Kontext als die PKS-Gesamtzahlen: Sie setzt eine amtliche Einordnung als PMK voraus (dazu unten mehr).

Die PKS zählt Fälle, nicht Verurteilungen. Ob und wie ein Fall vor Gericht endet, bildet die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes ab – eine eigene Reihe, die zeigt, wie viele der polizeilich ermittelten Tatverdächtigen vor Gericht kommen und wie viele verurteilt werden. Die PKS-Zahl ist die Eintrittszahl, die Verurteilungszahl die Ausgangszahl; sie lassen sich nicht einfach zueinander ins Verhältnis setzen, weil Staatsanwaltschaften Verfahren einstellen und Gerichte den Tatverdacht nicht immer für hinreichend halten.

Was die PMK-Statistik misst – und wie sie sich von der PKS unterscheidet

Die Politisch motivierte Kriminalität (PMK) ist eine eigene Erfassungsebene, die 2001 eingeführt und seitdem mehrfach überarbeitet wurde. Entscheidend ist der Erhebungszeitpunkt: PMK wird als Eingangsstatistik geführt – ein Fall wird eingetragen, sobald er polizeilich bekannt wird und Anhaltspunkte für politische Motivation vorliegen, nicht erst nach Abschluss der Ermittlungen. Das ist das Gegenteil der PKS.

Eine Straftat fällt unter PMK, wenn sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen soll, politische Ziele verfolgt, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährdet – oder sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Haltung, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder anderen Merkmalen richtet. Die Staatsangehörigkeit des Täters ist für die Einordnung nicht maßgeblich.

Innerhalb der PMK unterscheidet das Definitionssystem mehrere Phänomenbereiche:

PMK – religiöse Ideologie umfasst Taten, bei denen eine religiöse Ideologie für die Tatbegehung entscheidend war und die Religion zur Begründung der Tat instrumentalisiert wurde.

PMK – ausländische Ideologie umfasst Taten, bei denen eine aus dem Ausland stammende, nichtreligiöse Ideologie entscheidend war. Die Abgrenzung zur religiösen Ideologie ist konzeptionell klar, kann in Einzelfällen – wenn religiöse und politisch-nationale Motive verschmelzen – schwierig sein; das Definitionssystem selbst benennt das als Zuordnungsproblem nicht.

PMK – sonstige Zuordnung greift, wenn ein Sachverhalt keiner der anderen Kategorien entspricht.

2025 erreichte die PMK mit 85.837 registrierten Straftaten einen neuen Höchststand – innerhalb von zehn Jahren hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. PMK rechts bleibt der fallzahlenstärkste Phänomenbereich. Politisch motivierte Gewalttaten stiegen um rund 1,2 Prozent auf 4.156 Delikte – den höchsten Stand seit 2016. Im Phänomenbereich PMK links nahmen Gewalttaten nach Angaben von Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt um 42 Prozent zu. Der Bereich PMK – ausländische Ideologie stieg 2025 um 18,2 Prozent. Antisemitische Straftaten erreichten erneut einen Höchststand. Das islamistische Personenpotenzial wurde 2025 mit 28.645 Personen beziffert.

Zwei Reihen, zwei Logiken – und warum man sie nicht gegeneinander rechnen kann

Die wichtigste Trennlinie des ganzen Dossiers: PKS und PMK zählen nach unterschiedlichen Logiken, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Einschlusskriterien. Beide können dieselbe Tat enthalten – müssen es aber nicht.

Eine Körperverletzung auf offener Straße ohne erkennbares politisches Motiv taucht in der PKS auf, nicht in der PMK. Dieselbe Tat mit einem als politisch motiviert eingestuften Hintergrund erscheint in beiden Statistiken, zählt aber für unterschiedliche Zwecke. Die PMK-Zahl der frauenfeindlichen Hasskriminalität (558 Fälle im Jahr 2024) ist eine Untermenge der PMK, nicht der allgemeinen PKS-Erfassung häuslicher Gewalt (265.942 Opfer im Jahr 2024). Diese Zahlen zu addieren ergäbe eine Doppelzählung; sie gegeneinander zu stellen wäre ein Kategorienfehler.

Ebenso gilt für Messerangriffe: Die 29.243 PKS-Fälle des Jahres 2025 enthalten Taten mit und ohne politisches Motiv; wie viele davon in der PMK als religiös oder politisch-ideologisch motiviert eingestuft wurden, ergibt sich nicht aus der PKS-Zahl allein, sondern müsste aus den PMK-Lagebildern herausgelesen werden.

Die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes bildet eine dritte, eigenständige Reihe: Sie zeigt, was Gerichte aus den Fällen gemacht haben. Sie ist immer zeitversetzt – Ermittlungen und Verfahren dauern; eine Tat aus dem PKS-Jahrgang 2024 erscheint möglicherweise erst in der Strafverfolgungsstatistik 2026 oder später.

Was die Reihe trägt – und was sie nicht sagen kann

Alle drei Statistiken messen das Hellfeld: was bekannt wird, nicht was passiert. Die PKS-Zahlen zur Gewalt gegen Frauen unterschätzen das tatsächliche Ausmaß strukturell; Dunkelfeldbefragungen zeigen Anzeigeraten unter zehn Prozent für viele Formen von Partnerschaftsgewalt. Jede Aussage über Trends muss daher offenlassen, ob eine Veränderung der registrierten Fallzahl eine Veränderung des Dunkelfelds widerspiegelt, ein verändertes Anzeigeverhalten oder eine veränderte Erfassungspraxis.

Bei Messerangriffen kommt hinzu, dass die Reihe erst 2020 beginnt. Fünf Jahrgänge sind zu kurz, um strukturelle Trends sicher von kurzfristigen Schwankungen zu trennen. Daran wird sich 2030 mehr sagen lassen.

Was die nächste Veröffentlichung sichtbar machen wird: Das BKA legt typischerweise im Frühjahr des Folgejahres die PKS vor; die PMK-Fallzahlen werden im Jahresrhythmus durch das Bundesinnenministerium vorgestellt. Ob der Rückgang bei der Gewaltkriminalität 2025 anhält oder eine Delle war, zeigt die PKS 2026.