Am Dienstagvormittag, dem 29. September 2026, gegen 11:30 Uhr schlief eine 56-jährige Frau auf einem Betonquader auf der Bürgerweide in Bremen-Mitte, nahe der Theodor-Heuss-Allee. Die Freifläche hinter dem Bremer Hauptbahnhof ist bekannt als Austragungsort des jährlichen Freimarkts; im Herbst ist sie sonst leer. Drei Jugendliche näherten sich der schlafenden Frau, umringten sie, legten mehrere Silvesterböller auf ihren Körper und zündeten diese an. Die Explosionen verursachten leichte Brandverletzungen. Anschließend stiegen die drei in einen Linienbus Richtung Innenstadt. Eine sofort eingeleitete Polizeifahndung blieb erfolglos.
Was die Polizei ermittelt
Die Bremer Polizei hat ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Tatbestand – § 224 StGB – greift, wenn eine Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs begangen wird; Feuerwerkskörper fallen nach gängiger Rechtsprechung unter diesen Begriff. Da die Tatverdächtigen nach aktuellem Stand zwischen zwölf und 14 Jahre alt sind, gelten für sie die besonderen Regelungen des Jugendstrafrechts; die strafrechtliche Verantwortlichkeit beginnt in Deutschland erst mit 14 Jahren. Jüngere Kinder sind nicht strafmündig – was für die jüngsten Tatverdächtigen dieses Falls zutreffen könnte, sofern das Alter von etwa zwölf Jahren stimmt. Die Polizei beschreibt die drei als 160 bis 170 Zentimeter groß, mit dunklen Haaren und dunkler Kleidung. Zeugen werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst unter 0421 362-3888 zu melden.
Über den Rotenburg-Fall, der zeitgleich öffentlich wurde, verhandelt das Landgericht Verden: Dort wirft die Staatsanwaltschaft einem 40-jährigen Mann vor, Ende Januar 2026 in einer Obdachlosenunterkunft in Rotenburg einen 23-Jährigen mit einem Sägemesser lebensgefährlich verletzt zu haben. Die Polizei ging bei ihren Ermittlungen von einem vorangegangenen Streit aus. Beide Fälle zeigen, wie unterschiedlich Angriffe gegen wohnungslose Menschen verlaufen – von gezielter Gewalt aus dem Umfeld bis zu Angriffen durch Fremde im öffentlichen Raum.
Was die Statistik zeigt
Der Bremer Angriff ist kein Einzelfall. Bundesweit erfasste die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025 insgesamt 2.563 Straftaten gegen obdachlose Menschen – ein Anstieg von knapp 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Neun Wohnungslose wurden bei gewalttätigen Angriffen getötet. Mehr als 2.000 Fälle richteten sich gegen Männer, über 500 gegen Frauen. Die häufigsten Opferorte waren Berlin mit 592 Fällen, Bayern mit 492 und Nordrhein-Westfalen mit 310 Fällen. Für Bremen weist die gesamtbremische Kriminalstatistik 2025 keine gesonderte Auswertung nach Opferstatus Wohnungslosigkeit aus.
Auffällig ist die Aufklärungsquote: Bei Gewaltkriminalität gegen Obdachlose lag sie 2025 bei 66,5 Prozent – die allgemeine Aufklärungsquote betrug 77,5 Prozent. Das Gefälle von elf Prozentpunkten lässt sich strukturell erklären: Wohnungslose sind schwer erreichbar als Zeugen ihres eigenen Falls, verfügen oft über kein stabiles Umfeld, das Hinweise liefert, und melden Taten seltener. Die Fraktion Die Linke im Bundestag hatte die Zahlen per Anfrage an das Bundesinnenministerium erhoben und bezeichnet sie als „Spitze des Eisbergs" – ein Hinweis auf eine erhebliche Dunkelziffer, die amtlich nicht bezifferbar ist.
Bremer Kontext: Im September 2025 wurde ein Obdachloser auf einem Friedhof in Bremen ermordet; ein Gericht verhängte im selben Monat eine lebenslange Haftstrafe gegen den Täter. Im Stadtbremischen Bereich gingen die Gesamtstraftaten 2025 um elf Prozent auf 79.494 Fälle zurück – Gewaltdelikte, darunter gefährliche Körperverletzung, stiegen jedoch.
Was vor Ort an Hilfe existiert
Für wohnungslose Menschen in Bremen gibt es mehrere Anlaufstellen. Die Zentrale Fachstelle Wohnen vermittelt Notunterkünfte und berät Betroffene. Für Frauen und Männer bestehen getrennte Notunterkünfte; das Angebot „Sleep Inn Neuland" des Arbeiter-Samariter-Bundes richtet sich an obdachlose Drogenkonsumenten. Der Verein für Innere Mission betreibt einen Sommerbus, der als mobile Anlaufstelle funktioniert, und bietet Streetwork-Beratung an.
Was als Nächstes ansteht
Die Bremer Polizei fahndet weiter nach den drei Tatverdächtigen. Ob und wann Festnahmen gelingen, hängt davon ab, ob sich Zeugen melden oder Videoaufzeichnungen des Linienbusses Hinweise liefern. Parallel läuft der Prozess am Landgericht Verden im Rotenburg-Fall; drei Verhandlungstage sind bis Ende Oktober angesetzt. Auf Bundesebene wird sich zeigen, ob die steigende Zahl registrierter Straftaten gegen Wohnungslose – 2025 der höchste Stand seit Beginn der gesonderten Erfassung – politische Konsequenzen für den Schutz dieser Gruppe hat. Ein belastbares Maß dafür, wie Schutz vor Ort verbessert wird, wäre die Aufklärungsquote: Steigt sie, verbessert sich die Strafverfolgung; bleibt sie unter 70 Prozent, verändert sich strukturell nichts.
