Der Prozess vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts begann mit der öffentlichen Anklageverlesung im März 2026 und fand danach wegen des Alters der Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur die Urteilsverkündung war wieder zugänglich.

Was die Gruppe tat und wer angeklagt war

Die „Letzte Verteidigungswelle" entstand nach Erkenntnissen der Ermittler bereits 2022 und trat ab 2024 öffentlich in Erscheinung. Die Gruppe hatte nach Darstellung der Bundesanwaltschaft mehrere Dutzend Mitglieder. Rekrutiert wurde über TikTok, Telegram und WhatsApp; interne Titel wie „Gauleiter" oder „Propagandaminister" spiegeln die Ideologie, die laut Anklage offen das Dritte Reich und den Nationalsozialismus glorifizierte.

Das erklärte Ziel: durch Gewalt gegen Migranten und politische Gegner das demokratische System zum Einsturz zu bringen und einen gesellschaftlichen Umsturz herbeizuführen. Ein damals 15-Jähriger soll in diesem Szenario die Regierung übernehmen wollen.

Im Oktober 2024 brannte das Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern – ein Brandanschlag, den die Gruppe nach Feststellungen des Gerichts verübte. Im Januar 2025 folgte ein Angriff auf eine Geflüchtetenunterkunft in Schmölln. Ein geplanter Kugelbomben-Anschlag auf eine Unterkunft in Senftenberg konnte laut Berichten durch Hinweise eines Reporterteams verhindert werden. Die Angeklagten sollen außerdem Menschen aufgelauert und verprügelt haben.

Im Mai 2025 nahm die Bundesanwaltschaft fünf mutmaßliche Mitglieder fest. Am 3. Dezember 2025 erhob sie Anklage gegen acht Personen vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Die Vorwürfe: Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchter Mord, Verabredung zum Mord, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung.

Das Urteil im Einzelnen

Sieben Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten und fünf Jahren. Drei von ihnen wurden zusätzlich wegen Rädelsführerschaft verurteilt – darunter einer, der zur Tatzeit erst 14 Jahre alt war. Einem Angeklagten wurde die Strafe von eineinhalb Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Der Haftbefehl gegen einen 17-Jährigen aus Brandenburg, der zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde und bereits mehr als die Hälfte davon in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurde aufgehoben.

Die vorsitzende Richterin erklärte, die Taten hätten den Versuch dargestellt, „Chaos herbeizuführen". Die Gruppe sei eindeutig auf Mord und Totschlag ausgerichtet gewesen. Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht die „Letzte Verteidigungswelle" förmlich als terroristische Vereinigung eingestuft hat.

Das Gericht wandte durchgehend Jugendstrafrecht an: Alle acht Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt; zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung waren vier von ihnen noch minderjährig.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Den Verurteilten steht binnen einer Woche die Revision beim Bundesgerichtshof offen.

Einordnung: Was das Urteil über den Trend zeigt

Das Verfahren steht nicht allein. Im Mai 2026 gingen Ermittler mit Großrazzien gegen weitere rechtsextreme Jugendorganisationen vor, die sich „Deutsche Jugend Voran" und „Jung und Stark" nennen. Die Bundesanwaltschaft bezeichnete die „Letzte Verteidigungswelle" als „Spitze des Eisbergs".

Die amtliche Statistik gibt dieser Einschätzung eine Basis. Für 2025 meldeten die Bundesländer dem Bundeskriminalamt insgesamt 1.598 rechts motivierte Gewalttaten – der höchste Stand seit 2016, ein Anstieg von sieben Prozent gegenüber den 1.488 Fällen im Vorjahr. Die Gesamtzahl politisch motivierter Straftaten erreichte 2025 mit 85.837 Fällen einen neuen Höchststand; der Phänomenbereich PMK-rechts blieb mit 42.544 Fällen und knapp 50 Prozent der registrierten Vorgänge der fallzahlenstärkste. Diese Zahlen zählen angezeigte Taten, nicht Verurteilungen; die politische Motivation stellt sich zudem teils erst nachträglich heraus.

Das Strukturmerkmal des Hamburger Falls – Radikalisierung sehr junger Menschen über Messenger-Dienste und soziale Plattformen, Ideologie als Chatkultur, Gewalt als Gruppenritual – taucht in den Folgeermittlungen gegen andere Jugendgruppen wieder auf. Ob die weiteren Verfahren zu ähnlichen Einordnungen führen, entscheiden die zuständigen Gerichte.

Der nächste Schritt im Hamburger Verfahren liegt beim Bundesgerichtshof, falls Revision beantragt wird. Bis zur Rechtskraft der Urteile gelten die Verurteilten als nicht rechtskräftig verurteilt.