Zwei Verfahren, zwei Oberlandesgerichte, ein geteilter Vorwurf: Die Taten der Gruppe, die in der linken Szene als „Hammerbande" bekannt ist, beschäftigen die deutsche Justiz seit dem Abschluss des Lina-E.-Verfahrens 2023 in einer zweiten, umfangreicheren Runde.
Zwei Verfahren, eine Gruppierung
Die Gruppe soll Ende 2017 oder Anfang 2018 in und um Leipzig entstanden sein. Ihre behördlich verwendete Bezeichnung ist „Antifa Ost"; der Name „Hammerbande" leitet sich von dem Werkzeug ab, das Mitglieder bei Angriffen eingesetzt haben sollen – neben Schlagstöcken, Pfefferspray und Sturmhauben.
Das Oberlandesgericht Dresden verhandelt seit November 2025 gegen sieben mutmaßliche Mitglieder. Im Mittelpunkt steht Johann G., 32 Jahre alt, lange untergetaucht und vor rund einem Jahr von Zielfahndern des Landeskriminalamts Sachsen gefasst. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, neun Fälle gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und zweifachen versuchten Mord vor. Dem Dresdener Verfahren lagen Termine bis mindestens Sommer 2026 zugrunde; es könnte sich bis 2027 erstrecken.
In Düsseldorf läuft seit Januar 2026 ein paralleles Verfahren gegen sechs weitere mutmaßliche Mitglieder im Alter zwischen 22 und 24 Jahren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf ließ die Anklage des Generalbundesanwalts im November 2025 mit Einschränkungen zu: Einige Vorwürfe – darunter das Ausspähen von Personen durch eine 22-Jährige und Betrugs- sowie Diebstahlsvorwürfe – wurden nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Alle sechs saßen zum Verfahrensbeginn in Untersuchungshaft; mehrere hatten sich zu Jahresbeginn 2025 gestellt.
Was am 14. Juli 2026 in Düsseldorf geschah
An diesem Verhandlungstag räumten Angeklagte Tatbeteiligungen ein. Sie bestritten jedoch, eine Tötungsabsicht gehabt zu haben – ein für das Strafmaß entscheidender Punkt, denn die Bundesanwaltschaft hat versuchten Mord in der Anklage. Wie viele der sechs Angeklagten sich äußerten und zu welchen konkreten Vorwürfen, geht aus den vorliegenden Belegen nicht hervor; Prozessinhalt und Beweisführung sind Gegenstand der laufenden Verhandlung.
Das Gericht hat über 70 Verhandlungstage bis 2027 angesetzt – ein Zeithorizont, der die Komplexität der Anklageschrift widerspiegelt.
Die vorgeworfenen Taten
Die Anklage beschreibt ein methodisches Vorgehen: Vor Angriffen sollen Mitglieder die Lebensumstände der Opfer ausgespäht haben; regelmäßiges Kampfsport-Training habe die Effektivität der Angriffe steigern sollen. „Die Opfer sollten erheblich verletzt werden", heißt es in der Dresdener Anklage.
Zu den Tatvorwürfen zählen Angriffe auf Neonazis in Erfurt im Januar 2023, bei denen ein Opfer einen Schädelbasisbruch erlitt, sowie ein Angriff auf Besucher des „Tags der Ehre" in Budapest im Februar 2023 – einer jährlichen Veranstaltung aus dem Neonazi-Milieu. Hinzu kommt eine Attacke auf einen Bekleidungsladen in Erfurt, der eine von Rechtsextremisten getragene Marke führt; der Sachschaden betrug nach Gerichtsangaben mehr als 65.000 Euro, eine Verkäuferin soll erheblich verletzt worden sein.
Die Bundesanwaltschaft attestierte den Beschuldigten in der Anklage „militanten Antifaschismus" und linksextremistische Einstellungen. Ziel sei es gewesen, mit den Angriffen eine Signalwirkung zu erzielen und Rechtsextreme abzuschrecken. Die Verteidigung kritisierte eine öffentliche Vorverurteilung und argumentierte, dass die rechtsextremen Bezüge der Opfer kein strafmildernder Umstand seien.
Das aktuelle Dresdener Verfahren gilt als Fortsetzung des Prozesses gegen Lina E. und drei Mitangeklagte, die 2023 am selben Gericht zu Haftstrafen verurteilt worden waren.
Einordnung und Statistik
Die Taten, die den Angeklagten zur Last gelegt werden, sind von der Bundesanwaltschaft dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität links (PMK-links) zugeordnet. Die PMK-Systematik des Bundeskriminalamts erfasst Straftaten, bei denen eine linke Motivation ursächlich ist – die Absicht zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung muss dafür nicht zwingend vorliegen; als linksextremistisch gilt eine Tat, wenn Bezüge zu Anarchismus oder revolutionärem Marxismus erkennbar sind und eine solche Absicht hinzukommt.
Die Jahresbilanz des BKA für 2025 – vorgestellt von Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CSU) und BKA-Präsident Holger Münch im Juni 2026 – weist 85.837 registrierte PMK-Delikte aus, den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnung. Im Phänomenbereich links wurden 13.490 Fälle gezählt, ein Anstieg von 35,3 Prozent gegenüber 2024 (9.971 Fälle). Die Gewaltdelikte im linken Bereich stiegen um rund 42 Prozent auf 1.087 Fälle. Dobrindt nannte die größte Bedrohung weiterhin den Rechtsextremismus, hob aber den Anstieg linksmotivierter Gewalt ausdrücklich hervor.
Die PMK-Statistik zählt Anzeigen, nicht Verurteilungen. Zwischen Anzeige und rechtskräftigem Urteil liegen Jahre; die Dresdener und Düsseldorfer Verfahren sind dafür ein Beleg. Ein weiteres: Das Oberlandesgericht Dresden ordnete im Oktober 2026 Beugehaft gegen Lina E. an, die als Zeugin im laufenden Antifa-Ost-Prozess vernommen werden sollte und sich verweigerte.
Wie es weitergeht
Beide Verfahren befinden sich im Oktober 2026 noch in der Hauptverhandlung; kein Urteil ist ergangen, keine Rechtskraft eingetreten. Wann das Düsseldorfer Gericht ein Urteil fällt, ist offen; die angesetzten Verhandlungstage laufen bis 2027. Ob die Geständnisse vom 14. Juli 2026 die Beweislage zum Mordmerkmal – der Tötungsabsicht – verändern, entscheidet das Gericht. Die Frage, ob die eingeräumten Taten als versuchter Mord oder als gefährliche Körperverletzung zu werten sind, ist der rechtliche Kern beider Verfahren.
