Im Marsberger Ortsteil Essentho, einem kleinen Ort im Hochsauerlandkreis, kam es am Samstagabend des 19. September 2026 im Umfeld einer privaten Geburtstagsfeier zu einer Auseinandersetzung. Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Arnsberg eskalierte ein Streit zwischen zwei Beschuldigten und einer Gruppe, der auch das spätere Opfer angehörte. Dabei wurde ein 15-jähriger Dortmunder mit einem Messer angegriffen. Rettungskräfte versuchten, den Jugendlichen noch vor Ort wiederzubeleben – ohne Erfolg. Eine Obduktion am darauffolgenden Wochenende bestätigte laut Staatsanwaltschaft, dass der 15-Jährige an Stichverletzungen starb.
Ein 18-jähriger Marsberger erlitt bei der Auseinandersetzung schwere Verletzungen im Gesicht und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Wie die Staatsanwaltschaft Arnsberg bestätigte, fand die Tat auf offener Straße statt. Die genaue Beziehung zwischen den Beschuldigten und den Opfern sowie der genaue Ablauf der Eskalation waren zu diesem Zeitpunkt noch Gegenstand der Ermittlungen.
Noch am Abend der Tat suchte die Polizei im Raum Marsberg mit einem Hubschrauber nach den beiden geflüchteten Männern – ohne Ergebnis. Zeugenaussagen brachten die Ermittler auf die Spur der Gesuchten.
Fahndung, Selbststellung und Untersuchungshaft
Die Polizei Dortmund und die Staatsanwaltschaft Arnsberg veröffentlichten am 22. September 2026 einen gemeinsamen Fahndungsaufruf mit Lichtbildern der beiden Männer. Bei den Beschuldigten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um einen 22-jährigen griechischen Staatsangehörigen und einen 23-jährigen Mann aus dem Kosovo, beide mit Wohnsitz in Hamm.
Noch am Abend desselben Tages stellten sich beide Männer auf einer Polizeiwache in Hamm. Die Polizei Dortmund zog den Fahndungsaufruf daraufhin zurück. Gegen die Beschuldigten lagen zu diesem Zeitpunkt bereits Untersuchungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Arnsberg vor – wegen Totschlags in Tatmehrheit mit schwerer Körperverletzung. Am 23. September 2026 wurden sie dem Haftrichter vorgeführt.
Ob seither Anklage erhoben wurde oder ein Hauptverfahren eröffnet worden ist, geht aus den vorliegenden Behördenmitteilungen nicht hervor.
Was die Behörden zum Motiv sagen – und was nicht
Weder Polizei Dortmund noch Staatsanwaltschaft Arnsberg haben in ihren Mitteilungen ein politisches oder religiöses Motiv für die Tat genannt. Die Tat gehört nach dem Stand der behördlichen Einordnung zur Klasse der Straßenkriminalität ohne Motivbindung.
Als möglicher Ausgangspunkt des Streits wurde in Medienberichten ein Konflikt über Geld und die Beteiligung zweier 15-jähriger Mädchen genannt. Behördlich bestätigt ist dieser Hintergrund nicht; die Staatsanwaltschaft nannte lediglich, dass eine Auseinandersetzung eskalierte. Einzelheiten und Hintergründe wurden von den Ermittlern zunächst nicht mitgeteilt.
Einordnung: Messergewalt gegen Jugendliche in NRW
Der Fall in Marsberg steht nicht allein. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für Nordrhein-Westfalen (Berichtsjahr 2025, Pressekonferenz 2. März 2026) zeigt: Im Jahr 2025 wurden in NRW bei rund 7.200 Taten Messer als Tatmittel eingesetzt – ein Rückgang von 1,5 Prozent gegenüber 2024. Dabei starben 49 Menschen durch Messerangriffe, im Vorjahr waren es 48. Im Bereich Mord und Totschlag registrierte die Polizei 508 Fälle, davon 130 mit tödlichem Ausgang.
Wie sich der Marsberg-Fall in diesen Zahlen abbildet, ist methodisch begrenzt: Die Polizeiliche Kriminalstatistik zählt der Polizei bekannt gewordene Anzeigen, nicht Verurteilungen. Das Dunkelfeld bleibt unberücksichtigt. Taten, die – wie hier – erst nach einer Jahresgrenze in die amtliche Zählung einfließen, werden im nächsten Berichtszeitraum geführt.
Woran sich erkennen lässt, wie das Verfahren weiterläuft: Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ist für die Anklageerhebung zuständig; ob und wann ein Hauptverfahren eröffnet wird, entscheidet das zuständige Landgericht.
