Der Begriff „Reichsbürgerprozess" bezeichnet hier nicht ein einzelnes Verfahren, sondern einen Prozessverbund. Im Dezember 2022 nahm die Polizei im Zuge einer bundesweiten Razzia mindestens 25 Personen aus der sogenannten Reichsbürger-Szene fest. Kernvorwurf des Generalbundesanwalts: Die Gruppe soll einen gewaltsamen Umsturz der Bundesrepublik vorbereitet haben. An ihrer Spitze stand nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Heinrich XIII. Prinz Reuß, ein Frankfurter Immobilienunternehmer.

Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) verhandelt seit Mai 2024 gegen Reuß und acht weitere Angeklagte – darunter Peter Wörner. Die Anklagepunkte: Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Gegen weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe führen Oberlandesgerichte in München und Stuttgart getrennte Verfahren.

Der 28. Juli 2026 war Verhandlungstag 136 oder später – nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer. Wörner hatte bis dahin geschwiegen.

Was Wörner am 28. Juli 2026 gesagt hat

Peter Wörner, 58 Jahre alt, ehemaliger KSK-Soldat und zuletzt als Survivaltrainer tätig, hatte seit Prozessbeginn geschwiegen. Dann, nach mehr als 135 Verhandlungstagen, las er eine vorbereitete Erklärung vor – gedacht als Entlastungsschlag, geworden als unfreiwillige Selbstbelastung.

Der Kern seiner Aussage: Er bestätigte, dass Mitglieder der Gruppe das Reichstagsgebäude in Berlin ausgespäht hatten, um den Ort für eine spätere militärische Aktion zu erkunden. Er selbst habe die Örtlichkeiten besichtigt. Einen gewaltsamen Sturm auf den Reichstag schloss Wörner zwar aus. Zugleich räumte er ein, dass er und andere Mitglieder der Gruppe bewaffnet an einer Aktion der von ihnen erwarteten sogenannten „Allianz" – einem angeblichen internationalen Militärbündnis – hätten teilnehmen wollen. „Wir wären da nicht wie die sieben Schwaben reingegangen", sagte er.

Dieser Satz ist juristisch brisant: Er bestätigt eine Bewaffnungsabsicht – also genau das Kernelement, das die Bundesanwaltschaft dem militärischen Arm der Gruppe vorwirft.

Wie Wörner andere belastet – und sich dabei selbst

Wörners erklärte Absicht war eine andere: Er wollte die Verantwortung für die Umsturzpläne auf drei Angeklagte der Münchner und Stuttgarter Verfahren abwälzen. Vor allem Thomas T., einen selbst ernannten Hellseher, stellte Wörner als „graue Eminenz" und Strippenzieher der Gruppe dar. Der Gruppe hätten sie geglaubt – „das ist unser Verbrechen", so Wörner sinngemäß. Er bekannte sich dabei zum QAnon-Glauben, wonach Deutschland von einer pädophilen Elite beherrscht werde und eine internationale Armee namens „Allianz" für Rettung sorgen werde.

Das Problem: Thomas T. hatte im Münchner Verfahren seinerseits ausgesagt, Wörner habe Gewaltphantasien gehegt und er habe die Möglichkeit, dass Wörner Gewalt anwenden könnte, in Kauf genommen. Wörner weist das als „böse Unterstellung" zurück – aber seine eigene Aussage zur bewaffneten Teilnahme an der geplanten Aktion liefert dem Gericht nun ein Eingeständnis, das er selbst als solches nicht bezeichnet hat.

Zudem widersprach Wörner der Mitangeklagten Birgit Malsack-Winkemann, einer früheren AfD-Bundestagsabgeordneten. Sie hatte ihre Führungen durch den Reichstag als rein touristische Besuche bezeichnet. Wörner behauptete dagegen, sie habe um den eigentlichen Hintergrund – die militärische Erkundung – gewusst.

Was die Einordnung der Behörden bedeutet

Die Bundesanwaltschaft führt das Verfahren als Terrorismus- und Hochverratsprozess. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung stützt sich auf § 129a StGB; der Vorwurf der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens auf § 83 StGB. Diese Kombination ist selten und zeigt die Schwere der Einordnung: Der Generalbundesanwalt behandelt die Gruppe nicht als Verschwörungstheoretiker mit losen Ambitionen, sondern als planende Organisation mit militärischem Arm.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft Rechtsextremismus als die größte extremistische Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland ein. Der Prozessverbund Frankfurt–München–Stuttgart ist der bisher umfassendste Versuch, ein solches Netzwerk strafrechtlich zu fassen.

Wörners früherer Arbeitgeber, das Kommando Spezialkräfte (KSK), ist in diesem Verfahren kein Angeklagter – aber eine institutionelle Hintergrundfolie. Der MAD hatte seit 2021 rund 50 Verdachtsfälle von Rechtsextremismus und Reichsbürgertum im KSK bearbeitet; eine Kompanie wurde aufgelöst. Wörner war zum Zeitpunkt seiner Festnahme nicht mehr aktiver Soldat.

Wie es weitergeht

Das Verfahren am OLG Frankfurt läuft. Ein Urteilsdatum ist aus den Belegen nicht ersichtlich. Wörners Aussage vom 28. und 29. Juli 2026 dürfte in den weiteren Verhandlungen eine Rolle spielen, weil sie erstmals eine direkte Bestätigung der Bewaffnungsabsicht aus dem Mund eines Angeklagten liefert – und weil sie den Querkonflikt zwischen den Parallelverfahren in Frankfurt und München schärfer hervortreten lässt. Ob das Gericht Wörners Darstellung folgt, dass er und die anderen Angeklagten „nur Gutes" gewollt und sich von Thomas T. täuschen lassen hätten, ist offen: Geltungsebene ist Wörners Einlassung, nicht ein festgestellter Sachverhalt.

Woran man den Fortgang erkennen wird: ob das OLG Frankfurt eine Zwischenentscheidung zur Schuldfähigkeit oder zur Beweiswürdigung der Aussagen der Parallelverfahren trifft, und ob die Bundesanwaltschaft auf Wörners Einlassung mit einem Plädoyer reagiert, das die Bewaffnungsabsicht als zentralen Vorwurf stärker gewichtet.