Am 31. August 2026 – eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – trug das Amtsgericht Stendal eine neue Gesellschaft ins Handelsregister ein: „Institut für Remigration Martin Sellner (NGO) UG (haftungsbeschränkt)", HRB 38068. Stammkapital: 2.000 Euro. Geschäftsführer: Martin Sellner, österreichischer Rechtsextremist und Kopf der Identitären Bewegung. Gesellschaftsrechtlicher Sitz: Magdeburg. Tatsächliche Geschäftsanschrift: Edisonstraße 2, 09116 Chemnitz – eine Adresse, die nach Medienberichten als Treffpunkt der Identitären Bewegung gilt.
Was der Handelsregistereintrag sagt – und was nicht
Als Unternehmensgegenstand trägt das Register ein, was klingt wie das Programm eines akademischen Forschungsinstituts: „Analyse, Aufbereitung, Dokumentation und Vermittlung gesellschaftlicher, demografischer, migrationspolitischer, kulturpolitischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge", dazu Studien, Berichte, Publikationen, Veranstaltungen, Beratung und digitale Informationsangebote.
Die Rechtsform UG (haftungsbeschränkt) ist die günstigste Variante der GmbH, zulässig ab einem Stammkapital von einem Euro. Sie ist kein Verein, kein eingetragener Verein, keine Stiftung – und damit nicht dem Vereinsrecht unterstellt, was die Verbotsinstrumente des Vereinsgesetzes formal nicht unmittelbar anwendbar macht. Sellner betreibt nach Medienberichten auch in Wien eine gleichnamige Struktur; die genaue organisatorische Verbindung beider Einheiten ist öffentlich nicht dokumentiert.
Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt wies darauf hin, dass die Selbstbezeichnung als „Institut" wissenschaftliche Seriosität suggeriert, die der Unternehmensgegenstand und die politische Agenda nicht stützen.
Das Strategiepapier: 47 Seiten, 100-Tage-Plan, drei Zielgruppen
Parallel zur Registrierung veröffentlichte das Institut im August 2026 ein 47-seitiges Strategiepapier mit dem Untertitel „Umkehr des Bevölkerungsaustauschs in Sachsen-Anhalt". Es richtet sich an eine mögliche AfD-geführte Landesregierung und enthält ein Programm für die ersten 100 Tage nach einem Regierungswechsel.
Das Papier benennt drei Personengruppen, die abgeschoben werden sollen: Menschen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht, Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt, die als „belastend" eingestuft werden, sowie – und das ist der verfassungsrechtlich entscheidende Punkt – „Parallelgesellschaften nicht assimilierter Staatsangehöriger". Gemeint sind damit ausdrücklich auch eingebürgerte deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, bei denen „erhebliche sprachliche, kulturelle oder gesellschaftliche Distanz zur Mehrheitsgesellschaft" festgestellt werden soll.
Für den Bereich der legalen Niederlassung schlägt das Papier vor, Sozialleistungen, Wohnsitzauflagen und staatliche Förderprogramme so umzusteuern, dass sie keine dauerhafte Niederlassung mehr begünstigen – im Papier als „struktureller Pushfaktor" bezeichnet, der „freiwillige Abwanderung" anstoßen soll. Als institutionelles Herzstück des Vorhabens sieht der Leitfaden ein eigenes „Landesamt für Remigration" vor.
Das Papier ist nicht mit der AfD Sachsen-Anhalt abgestimmt; eine organisatorische Verbindung zwischen Institut und Partei ist nach den vorliegenden Informationen nicht belegt. Ulrich Siegmund, AfD-Landeschef in Sachsen-Anhalt, hatte allerdings bereits 2023 an einem Treffen mit Sellner teilgenommen, bei dem Sellner sein Konzept vorstellte. Lena Kotré, AfD-Landtagsabgeordnete, traf im Juli 2026 den Institutsgeschäftsführer Philipp Huemer im Bundestag.
Was Gerichte bereits entschieden haben
Sellners Konzept ist in zentralen Punkten gerichtlich beurteilt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig stufte im Juni 2025 die Forderung nach Massenabschiebungen, die sich auf Staatsbürger erstreckt, als „menschenwürdewidrig" und verfassungsfeindlich ein. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bekräftigte das im Juni 2026: Dass Sellners Forderung „menschenwürdewidrig" sei, „ist geklärt", heißt es in seinem Beschluss. Auf europäischer Ebene lehnte die EU-Kommission im Juli 2026 die Registrierung einer ähnlichen Bürgerinitiative mit dem Namen „Save Europe Act" ab – sie diskriminiere aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft.
Tamara Zieschang, Ministerin für Inneres und Sport von Sachsen-Anhalt, bezeichnete Sellners Vorstoß als „rassistisches und damit gegen die Menschenwürde gerichtetes Konzept". Zur Frage eines Verbots des Instituts sind nach dem Stand der vorliegenden Informationen keine konkreten Behördenverfahren dokumentiert.
Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber Correctiv, es gebe „genug Beweise, dass Sellners menschenverachtende Remigrationspolitik die Grundpfeiler unserer Demokratie angreift". Ein Verbot des Instituts und der Identitären Bewegung könne ein „wichtiges Mittel der wehrhaften Demokratie" sein – müsse aber vom Bundesinnenministerium „sauber vorbereitet" sein. Auch Die Linke im Bundestag fordert ein Verbot. Landrat Ali Doğan aus dem Kreis Minden-Lübbecke erstattete im Oktober 2026 Strafanzeige gegen Sellner mit dem Ziel, den Straftatbestand der Volksverhetzung prüfen zu lassen.
Sparkassen lehnten die Eröffnung von Geschäftskonten für das Institut ab. Das Institut sammelt Spenden über Kryptowährung und eine irische Bankverbindung.
Sachsen-Anhalt als Modell – und was als Nächstes folgt
Sachsen-Anhalt ist im Strategiepapier explizit als „politisches Modell" benannt, von dem aus das Konzept auf andere Bundesländer ausgestrahlt werden soll. Die Landtagswahl fand eine Woche nach der Handelsregistereintragung statt.
Ob und wann das Bundesinnenministerium ein Verbotsverfahren gegen das Institut oder die Identitäre Bewegung einleitet, ist der entscheidende nächste Vorgang. Ein Vereinsverbot setzt einen Verstoß gegen Strafgesetze oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung voraus; bei einer UG wäre das Instrument das Parteiverbot oder strafrechtliche Schritte, nicht das Vereinsverbot. Die Strafanzeige des Landrats Doğan wegen Volksverhetzung ist bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anhängig; ein Verfahrensergebnis liegt noch nicht vor. Woran sich zeigen wird, ob das Institut politischen Einfluss gewinnt: ob Sachsen-Anhalt nach einer etwaigen Regierungsbeteiligung der AfD Maßnahmen aus dem 100-Tage-Programm aufgreift.
