Das Kind war zwei Jahre alt, als es im Januar 2023 in Horb am Neckar starb. Monate davor hatte es erhebliche Atemprobleme. Seine Eltern, damals 44 und 50 Jahre alt, riefen keinen Arzt. Erst als sich der Zustand des Jungen sichtlich verschlechterte, verständigten sie den Notarzt – nach Feststellung des Amtsgerichts mit erheblicher Verzögerung. Zu spät.

Was das Gericht im Juli 2026 feststellte

Das Amtsgericht Horb am Neckar fällte sein Urteil am 14. Juli 2026. Es sah den Tatbestand der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen als erfüllt an. Der Kern der Begründung: Die Eltern hatten das Kind nach Angaben des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen – nicht bei den Atemproblemen, die schon Monate vor dem Tod aufgetreten waren, und nicht, als sich der Zustand sichtlich verschlechterte. „Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können", hielt das Gericht fest. Eine Sachverständige erklärte im Prozess, das Kind sei an einer chronischen und akuten Bronchitis gestorben.

Die Verletzung der Sorgepflicht bewertete das Gericht als so schwerwiegend, dass Freiheitsstrafen geboten seien. Zugleich berücksichtigte es zugunsten der Eltern die persönliche Betroffenheit durch den Tod des eigenen Kindes. Das Ergebnis: je ein Jahr auf Bewährung, je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten – Eltern und Staatsanwaltschaft – können Rechtsmittel einlegen.

Berichten zufolge setzten die Eltern bei den Atembeschwerden des Kindes auf ätherische Öle statt auf ärztliche Behandlung. Das Gericht berücksichtigte zugunsten der Eltern die persönliche Trauer, obwohl ihm die Verletzung der Sorgepflicht eigentlich eine Haftstrafe geboten hätte.

Wie die Eltern dem ersten Verhandlungstermin entkamen

Der Weg zum Urteil war lang. Ursprünglich hatte das Gericht den Prozess für April 2025 angesetzt. Die Eltern erschienen nicht, obwohl sie geladen waren. Eine polizeiliche Vorführung sei nicht möglich gewesen, teilte das Gericht mit. Es erließ Haftbefehle. Erst nachdem die Eltern – nach Medienberichten im Juni 2026 – in Bayern festgenommen worden waren, kam es zur Hauptverhandlung.

Über den Inhalt dieser Festnahme und den genauen Ort, an dem die Eltern in Bayern angetroffen wurden, liegen keine gerichtlichen Angaben vor.

Einordnung der Szene, der die Eltern zugeordnet wurden

Die Ermittler ordneten die Eltern der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zu. Im Prozess selbst bestritten die Eltern diese Zuordnung nach Medienberichten. Das Gericht stellte allerdings fest, dass sie sich in teils umfangreichen Schreiben gegenüber verschiedenen Behörden in einer Weise geäußert hatten, die es als für diese Szene typisch einstufte.

Was verbindet diese Szene? Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen grundsätzlich nicht an – als Gemeinsamkeit, bei allem internen Spektrum der Bewegung. Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet diese Szene seit November 2016. Laut dem Verfassungsschutzbericht 2026 des Landes zählt er ihr mehr als 4.000 Menschen in Baden-Württemberg zu; bundesweit werden rund 26.000 Personen erfasst. Rund drei Prozent der in Baden-Württemberg bekannten Angehörigen dieser Szene vertreten nach Einschätzung des Verfassungsschutzes zudem rechtsextremistische Überzeugungen.

Ob die konkrete Weigerung, das Kind ärztlich behandeln zu lassen, unmittelbar aus der Szene-Ideologie folgte oder welche weiteren Überzeugungen dabei leitend waren, hat das Gericht nach vorliegenden Angaben nicht im Einzelnen schriftlich ausgeführt. Die Feststellung zur Typik der Behördenschreiben ist das, was öffentlich bekannt ist.

Was nach dem Urteil offen bleibt

Das Strafmaß steht, das Verfahren noch nicht. Berufung oder Revision – beides ist möglich, von beiden Seiten. Ein höheres Gericht könnte das Strafmaß neu bewerten. In welche Richtung, ist offen.

Festgestellt ist: Ein Kind starb, weil Erwachsene, die für es verantwortlich waren, monatelang keine medizinische Hilfe holten. Das Gericht hat das als fahrlässige Tötung durch Unterlassen gewertet. Den belegten Zusammenhang zwischen dieser Weigerung und dem Weltbild der Eltern hat es über die Behördenschreiben umrissen, nicht vollständig entfaltet. Ob ein Berufungsgericht das anders gewichtet – oder ob Berufung überhaupt eingelegt wird –, entscheidet sich in den nächsten Wochen.