Ein Fußweg im Tiergarten nahe des Potsdamer Platzes, außerhalb des offiziellen CSD-Veranstaltungsgeländes: Gegen 22 Uhr fuhr der mutmaßliche Täter mit einem Kastenwagen in eine Gruppe von Menschen, stieg aus und griff weitere Personen mit einer Machete an. Nach der Tat floh er. Die Berliner Polizei identifizierte noch in der Nacht einen Verdächtigen und begann eine Großfahndung.
Abdul B., 21 Jahre alt, in Deutschland geborener deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund, war nach Angaben von Innenminister Dobrindt der islamistischen Szene Berlins zugerechnet worden und galt als Gefährder. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, er habe im Vorjahr versucht, nach Syrien auszureisen, um sich dort der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen. Ein Berliner Gericht hatte ihn im Mai 2026 wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe verurteilt; eine Entscheidung über Bewährung war zurückgestellt worden.
Am 26. Juli 2026 erschossen Beamte eines SEK-Einsatzkommandos Abdul B. bei einem Festnahmeversuch, nachdem er die Einsatzkräfte nach Behördenangaben mit einer Stichwaffe angegriffen haben soll. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellte die Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten ein: Notwehr sei anzunehmen.
Dobrindt stufte die Tat öffentlich als islamistischen Terroranschlag ein. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner sprach von einem „Angriff auf unsere freie und weltoffene Gesellschaft".
Wie Deutschland queerfeindliche Gewalt zählt – und was die Statistik kann
Queerfeindliche Straftaten landen in Deutschland nicht in der allgemeinen Kriminalstatistik, sondern in einem gesonderten System: der politisch motivierten Kriminalität (PMK). Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert Hasskriminalität als politisch motivierte Straftaten, bei denen Vorurteile des Täters gegen Merkmale wie sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität erkennbar als Tatmotiv vorliegen.
Die PMK unterscheidet nach Phänomenbereichen – links, rechts, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie – und zusätzlich nach Hasskriminalitäts-Themenfeldern, darunter „sexuelle Orientierung" und „geschlechtsbezogene Diversität". Allgemeine Straßenkriminalität hingegen wird über einen eigenen Summenschlüssel im BKA-System erfasst und umfasst Delikte wie Raub auf Straßen oder gefährliche Körperverletzung im öffentlichen Raum – ohne Motivbindung.
Der CSD-Anschlag vom 25. Juli 2026 fällt in die PMK-Kategorie religiöse Ideologie: Der Täter handelte nach amtlicher Einordnung islamistisch motiviert, das Opfermerkmal war die queere Veranstaltung. Beide Zuordnungen – Phänomenbereich und Hasskriminalitätsmerkmal – können bei einem Delikt gleichzeitig vergeben werden.
Was die Statistik nicht abbildet: Sie zählt Anzeigen, keine Verurteilungen. Eine Anzeige bedeutet nicht, dass die Motiveinschätzung vor Gericht standgehalten hat. Und wer eine Tat nicht anzeigt, existiert in keiner dieser Reihen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen befragte 2024 Betroffene und stellte fest, dass vier von fünf Menschen Hassverbrechen nicht anzeigen – aus Scham, wegen mangelnden Vertrauens in die Behörden oder weil sie die Tat als zu gering bewerten.
Was die Zahlen zeigen – und was sie nicht sagen
2023 erfasste das BKA bundesweit 17.007 Fälle von Hasskriminalität; davon richteten sich 1.785 Straftaten gegen LSBTIQ*-Personen. 2022 waren es 1.188 Fälle gewesen. Seit 2010 hat sich die Zahl der Straftaten in den Themenfeldern „sexuelle Orientierung" und „geschlechtsbezogene Diversität" nahezu verzehnfacht. Für 2025 weist das BKA 2.377 queerfeindliche Straftaten aus – 12,8 Prozent mehr als im Vorjahr, der bisher höchste Stand.
Unter diesen Straftaten sind Gewaltdelikte überproportional vertreten. 2023 wurden 212 Opfer von Gewalttaten gezählt, 2022 waren es 197. Die PMK-Reihe benennt keine dominante Tätergruppe für diese Gesamtzahl; religiöse Ideologie ist ein Phänomenbereich unter mehreren, der Großteil der Fälle trägt keine solche Zuordnung.
Die PMK wuchs 2025 auf insgesamt rund 85.800 Straftaten – ein Höchststand. Queerfeindliche Fälle machen darin einen wachsenden, aber kleinen Teil aus.
Kontrast-Satz: 2010 bis 2023 nahezu verzehnfacht – und die Behörden gehen gleichzeitig von einer hohen Dunkelziffer aus.
Was der Anschlag über die Sicherheitslage bei CSD-Veranstaltungen zeigt
Der Berliner CSD 2026 war nicht der erste, bei dem Gewalt stattfand. Die Amadeu Antonio Stiftung dokumentierte für 2025 insgesamt 112 Vorfälle bei oder im Umfeld von CSDs in Deutschland – Gegendemonstrationen, körperliche Gewalt, Hassrede, Sachbeschädigungen. Bei fast jedem zweiten der 245 CSDs des Jahres 2025 kam es demnach zu Angriffen oder Störungen, die teils rechtsextremen Tätern zugeordnet werden konnten. Die Stiftung unterstützte rund 50 CSDs mit Mitteln aus ihrem Regenbogenschutzfonds für Sicherheitsmaßnahmen.
Nach dem Berliner Anschlag forderte der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt zehn Sofortmaßnahmen, darunter verbindliche Gespräche zwischen Ressorts, die vollständige Umsetzung bestehender Handlungsempfehlungen gegen homo- und transfeindliche Gewalt sowie eine explizite Verankerung des Schutzes von LSBTIAQ*-Personen im Grundgesetz. Parallel beschädigten Unbekannte den CSD-Gedenkort im Berliner Tiergarten mehrfach; die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 18-Jährigen wegen der Beschädigung, wobei von queerfeindlichem Motiv ausgegangen wird.
Der nächste Prüfpunkt ist der Berliner CSD 2027: Daran wird erkennbar sein, ob und in welcher Form die angekündigten Maßnahmen in das Sicherheitskonzept eingeflossen sind.
