Das Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts, versendet am 3. Juli 2026 und datiert auf den 26. Juni desselben Jahres, ist mehr als eine Personalie. Es zeigt, wo die innere Grenze der AfD in der Praxis liegt – und wer sie zieht.
Der Fall Helferich: Worum es in dem Verfahren ging
Matthias Helferich, Bundestagsabgeordneter aus Dortmund, beschäftigt die parteiinternen Gerichte der AfD seit mindestens zwei Jahren. Der Ausgangspunkt: Helferich bezeichnete sich in einem Chat als „freundliches Gesicht des NS". Darüber hinaus fordert er „millionenfache Remigration", warnt vor der „ethnischen Wahl" – eine Chiffre für die Angst vor Überfremdung – und tritt regelmäßig gemeinsam mit dem rechtsextremen österreichischen Aktivisten Martin Sellner auf. Sellner vertritt ein völkisches Remigrationskonzept, das auch Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft einschließt und damit verfassungswidrig ist. Helferich gehört zu den AfD-Politikern, die diesem Konzept nahestehen, obwohl die Partei offiziell eine andere Definition des Begriffs führt.
Das Ausschlussverfahren richtete sich gegen diese Positionen. Das Bundesschiedsgericht entschied, Helferich nicht auszuschließen, sondern ihn lediglich für sechs Monate für Parteiämter zu sperren. Seine Mitgliedsrechte erhielt er sofort zurück. Die vollständige Begründung des Gerichts ist nach Berichten nicht detailliert öffentlich.
Zwei Lager, ein Landesverband
Hinter dem Fall steht ein struktureller Machtkampf, der die AfD NRW seit Längerem lähmt. Auf der einen Seite das völkische Lager, das Helferich zuzurechnen ist und das eine harte, ideologisch radikale Ausrichtung der Partei anstrebt. Auf der anderen Seite der Flügel um Landesvorsitzenden Martin Vincentz, der eine pragmatischere Positionierung – mit Blick auf Koalitionsfähigkeit und das laufende AfD-Verbotsverfahren – bevorzugt.
Das Urteil des Bundesschiedsgerichts verschob dieses Gleichgewicht. Nach Berichten soll auch AfD-Parteivorsitzende Alice Weidel eine Rolle gespielt haben; wie genau, ist nicht belegt. Der Machtkampf schlug sich auch auf die Kandidatenlisten für die NRW-Landtagswahl nieder, wo die internen Auseinandersetzungen die Aufstellung blockierten. Ein Versuch, den Streit zu schlichten, scheiterte nach Berichten binnen Minuten.
Zu den weiteren Konsequenzen gehört, dass der AfD-Landesverband NRW beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen den Bundesvorstand beantragte – und scheiterte. Das Gericht wies den Antrag zurück.
Die Grundsatzfrage, die das Verfahren stellt
Das Parteiausschlussverfahren gegen Helferich ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom. Die AfD steht vor einem strukturellen Dilemma: Sie ist mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz in einem laufenden Rechtsstreit über ihre Einstufung – das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigte, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Verfassungsschutz per Eilbeschluss, die Partei bereits jetzt als „gesichert rechtsextremistisch" zu bezeichnen; das Hauptverfahren läuft.
In diesem Kontext ist die Frage, wie weit die Partei Personen wie Helferich toleriert, keine interne Ordnungsfrage. Sie ist eine verfassungsrechtliche Positionierung. Ein Parteiausschluss hätte signalisiert, dass die AfD-Führung Grenzen zieht; das Urteil des Bundesschiedsgerichts signalisiert das Gegenteil.
Wie sich das auf das laufende Verbotsverfahren auswirkt, bleibt abzuwarten – konkret: ob die zuständigen Gerichte das Urteil als Beleg für die Duldung verfassungsfeindlicher Positionen innerhalb der Parteistruktur werten werden. Der nächste relevante Verfahrensabschnitt im Verfassungsschutzkomplex ist noch nicht terminiert.
