Süleyman Taşköprü betrieb zusammen mit seinem Vater Ali einen Obst- und Gemüseladen in der Schützenstraße im Hamburger Stadtteil Bahrenfeld. An jenem Mittwochmorgen, zwischen 10.30 und 11.30 Uhr, war der Vater kurzzeitig außer Haus. Als er zurückkehrte, fand er seinen 31-jährigen Sohn blutüberströmt vor. Drei Schüsse aus nächster Nähe hatte Süleyman Taşköprü erhalten; der Notarzt kam zu spät. Ali Taşköprü sagte der Polizei, er habe zwei Männer auf dem Bürgersteig gesehen, die sich vom Laden entfernten – schlank, deutsch, etwa 25 bis 30 Jahre alt. Für ein Phantombild reichten seine Angaben damals nicht.
Die Tatwaffen – eine Ceska-Pistole sowie eine Bruni Modell 315 – wurden später als dieselben identifiziert, die bei anderen Morden der NSU-Serie eingesetzt worden waren. Süleyman Taşköprü war das dritte Todesopfer der Mordserie, die das NSU-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe zwischen 2000 und 2007 verübte und bei der neun Kleinunternehmer und eine Polizistin getötet wurden.
Die Hamburger Polizei ermittelte jahrelang im Umfeld des Opfers: Drogen, Rotlichtkriminalität, Schutzgelderpressung. Einen rechtsextremen Hintergrund zog sie nicht in Betracht. Erst im November 2011, nach dem Auffliegen des NSU, wurde die Tat der Terrorgruppe zugeordnet. Im Münchner NSU-Prozess (2013 bis 2018) wurde Beate Zschäpe unter anderem wegen der Morde verurteilt; das Urteil ist rechtskräftig.
Hamburgs Sonderweg: Studie statt Ausschuss
In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen – überall dort, wo der NSU gemordet hat – wurden parlamentarische Untersuchungsausschüsse eingesetzt, dazu zwei auf Bundesebene. Hamburg nicht. Anträge der Partei Die Linke aus den Jahren 2015 und 2023 scheiterten jeweils an einer Mehrheit aus SPD und Grünen.
Die Hamburgische Bürgerschaft wählte einen anderen Weg: Im April 2023 beschloss sie mit breiter Mehrheit, ein wissenschaftliches Forschungsprojekt in Auftrag zu geben. Im November 2024 wurde das Projekt an ein interdisziplinäres Team vergeben, dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum, der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, der Universität Bielefeld und der Universität Konstanz angehören; Leiter ist der Historiker Constantin Goschler. Ein parlamentarischer Beirat mit Abgeordneten von SPD, Grünen, CDU und Linken begleitet die Arbeit. Die Fertigstellung des Abschlussberichts ist bis Ende 2027 vorgesehen.
Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) begründete den Ansatz damit, dass es darum gehe, Pfade zu erkennen, die eingeschlagen worden seien und die man in Zukunft besser nicht mehr gehe – und der Stadt Hamburg einen Spiegel vorzuhalten, wenn es um rechte Gewalt gehe.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes stellte diesen Hamburger Sonderweg allerdings infrage; konkrete Gründe des Gutachtens sind nach Medienberichten nicht vollständig öffentlich dokumentiert.
Der Aktenstreit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe
Das Forschungsteam hat Zugang zu Hunderten Aktenordnern von Hamburger Polizei, Landeskriminalamt und Verfassungsschutz. Für einen zentralen Teil der Unterlagen aber gilt das nicht: Der Generalbundesanwalt verweigert die Herausgabe von 141 Aktenordnern der Handakte des Tötungsdelikts beim Landeskriminalamt Hamburg. Als Grund benennt er laufende Ermittlungen. Innensenator Andy Grote (SPD) hatte der Forschungskommission schriftlich Akteneinsicht zugesagt – allerdings unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Generalbundesanwaltschaft zustimmt. Diese Zustimmung blieb aus.
Seit über einem Jahr – Stand Oktober 2026 – dauert der Streit an. Die Hamburger Bürgerschaft und das Forschungsteam haben das Oberlandesgericht Karlsruhe angerufen und beantragen dort eine gerichtliche Entscheidung über die Einsicht. Wann das Gericht entscheidet und wie es urteilt, ist offen.
Das Forschungsteam hat bis Oktober 2026 rund 80.000 Aktenseiten ausgewertet. Erste Zwischenergebnisse sollen bis Jahresende 2026 vorliegen. Wie weit diese ohne die zurückgehaltenen 141 Ordner tragen, ist eine der offenen Fragen des Verfahrens. Constantin Goschler stellte sich nach Medienberichten darauf ein, dass die Belange der Strafverfolgung gerichtlich höher gewichtet werden könnten als das Interesse an einer wissenschaftlichen Studie.
Was der Fall über die Einordnung rechtsextremer Gewalt zeigt
Das Hamburger Verfahren fügt sich in ein breiteres Muster der NSU-Aufarbeitung: Die ursprünglichen Ermittlungen suchten das Tatmotiv im Umfeld der Opfer, nicht in rechtsextremen Strukturen. Zeugenschilderungen – Ali Taşköprü beschrieb die Männer vor dem Laden als deutsch und nicht ortskundig wirkend – flossen nicht in ein Phantombild ein. Neuere Aktenauswertungen haben nach Medienberichten dokumentiert, dass die Hamburger Polizei Hinweise auf ein rechtsextremes Motiv über Jahre nicht weiterverfolgte.
Worüber das Forschungsprojekt Auskunft geben soll – und wofür die 141 zurückgehaltenen Ordner relevant sein könnten –, sind die Fragen nach den Ermittlungswegen, die damals beschritten und jenen, die nicht beschritten wurden. Der Mecklenburg-Vorpommersche NSU-Untersuchungsausschuss, dessen Abschlussbericht im Juli 2026 dem dortigen Landtag vorgelegt werden sollte, machte vorab Verbesserungsvorschläge beim Umgang von Behörden mit rechten Strukturen und mit Betroffenen.
Ob Hamburg bis Ende 2027 eine vollständige wissenschaftliche Antwort vorlegen kann, hängt von einer Gerichtsentscheidung ab, deren Datum noch nicht feststeht.
