Im Großen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Hamburg lief am 5. Oktober 2026 – dem 80. Verhandlungstag – eine Vernehmung, die die Prozessbeteiligten in eine Lage brachte, die das Gericht so nicht geplant hatte. Stephan Hensel, der Ex-Mann der Angeklagten Christina Block und Vater der betroffenen Kinder, sollte zu einem Podcast aussagen, in dem seine Töchter zu Wort kommen. Er weigerte sich.

Was die Anklage vorwirft

Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block vor, in der Silvesternacht 2023 auf 2024 die Entführung ihrer damals zehnjährigen und dreizehnjährigen Kinder aus dem Haus ihres Ex-Mannes in Süddänemark nach Deutschland beauftragt zu haben. Die Vorwürfe lauten unter anderem auf gefährliche Körperverletzung, Entziehung Minderjähriger und Freiheitsberaubung. Auf der Anklagebank sitzen sieben Personen: neben Christina Block ihr Lebensgefährte Gerhard Delling, dem Beihilfe vorgeworfen wird, der Anwalt Andreas Costard sowie ein israelischer Staatsbürger, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft an der Durchführung beteiligt war. Alle Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Der israelische Angeklagte hat seine Beteiligung an der Entführung eingeräumt und sich bei den Kindern entschuldigt; er gab an, den Auftrag zur sogenannten „Rettung" der Kinder erhalten zu haben.

Das sind Anklagevorwürfe und Prozesserklärungen – kein Gericht hat bisher eine Schuld festgestellt.

Der Podcast als Verhandlungsgegenstand

Dass der Podcast am 80. Verhandlungstag zum eigentlichen Thema wurde, hatte eine spezifische Vorgeschichte. Die Töchter von Christina Block hatten im Zeugenstand von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 der Strafprozessordnung Gebrauch gemacht – dem Recht naher Angehöriger, in Verfahren gegen Familienmitglieder die Aussage zu verweigern. Kein Wort vor der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt. Dafür schildern sie in einem öffentlich zugänglichen Podcast ihre Sicht auf den Sorgerechtsstreit, das Aufwachsen in Dänemark und die Entfremdung von ihrer Mutter – abrufbar für jeden Hörer.

Dieser Kontrast – Schweigen im Gerichtssaal, öffentliches Reden im Netz – löste Debatten zwischen Verteidigung und Nebenklage aus. Als Hensel sich am 5. Oktober 2026 weigerte, dazu Stellung zu nehmen, reagierte das Gericht: Es kündigte an, stattdessen die Stiefmutter der Kinder, Astrid H., als Zeugin vorzuladen. Eine offene Frage, auf die das Gericht im Gerichtssaal ausdrücklich eine Antwort suchte: ob Hensel für den Podcast eine Vergütung erhalten hat.

Astrid H. hatte bereits früher als Zeugin ausgesagt. Sie schilderte dabei nach Angaben aus den Quellberichten Angstzustände und Schlafstörungen der Kinder nach der Entführung sowie einen geplanten Fluchtversuch aus einem Haus, dessen Kellertüren abgeschlossen gewesen seien. Das Gericht sah bei ihr kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Was am 80. Verhandlungstag außerdem verhandelt wurde

Neben dem Podcast-Komplex stand an diesem Tag ein Rechtsanwalt im Zeugenstand, der im Januar 2024 im Auftrag von Eugen Block – dem Vater von Christina Block – tätig geworden war. Er schilderte, wie er von den Ereignissen nach der Entführung erfahren hatte: Die Information über den Verbleib der Kinder sei am 2. Januar 2024 „vom Himmel gefallen", und beim Treffen mit Eugen Block sowie dem mitangeklagten Anwalt Andreas Costard habe zum damaligen Zeitpunkt niemand etwas über die Umstände der Kindesentführung gewusst. Vorsitzende Richterin Hildebrandt befragte den Zeugen kritisch zu seiner Rolle als Zuschauer im laufenden Prozess und zu widersprüchlichen Angaben über seine Vorkenntnisse zu David B., dem mutmaßlichen Kopf der Entführergruppe. Eugen Block ist im laufenden Verfahren kein Angeklagter.

Wie lange das Verfahren noch dauert

Der Prozess begann am 11. Juli 2025. Das Landgericht Hamburg hat 41 zusätzliche Verhandlungstermine angesetzt, die Hauptverhandlung ist damit bis zum 18. Dezember 2026 geplant. Gerichtssprecherin Marayke Frantzen erklärte, die Terminerweiterungen seien organisatorisch bedingt. Mehrere Befangenheitsanträge der Angeklagten wies das Gericht zurück.

Was als Nächstes die Verhandlung bestimmen wird: die Aussage der Stiefmutter Astrid H., das für Ende Juli angekündigte Gutachten zur seelischen Entwicklung der Kinder sowie die geplante Befragung der Hauptermittlerin der Hamburger Polizei. Ob der Podcast selbst als Beweismittel in die Beweiswürdigung eingeführt wird, geht aus den ausgewerteten Quellen nicht hervor.