In der Silvesternacht 2023/24 wurden zwei Kinder von Christina Block und ihrem früheren Ehemann Stephan Hensel in Gråsten (Gravenstein), Süddänemark, wo sie beim Vater lebten, von maskierten Männern entführt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lauerten mehrere Männer dem Vater und den Kindern auf, als diese das Feuerwerk beobachteten. Die Kinder wurden in ein Auto gezerrt, mit Klebeband gefesselt und nach Süddeutschland gebracht, wo ihre Mutter sie in Empfang genommen haben soll.
Die Staatsanwaltschaft wirft Christina Block (53) vor, einer israelischen Sicherheitsfirma namens Cyber Cupola den Auftrag zu dieser Entführung erteilt zu haben. Als weiterer Hauptangeklagter ist Andreas Costard (64), langjähriger Familienanwalt, angeklagt – ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit Block diesen Auftrag vergeben zu haben. Vier weitere Personen stehen wegen Beihilfe vor Gericht: Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling, ein deutscher Sicherheitsunternehmer sowie ein Ehepaar. Insgesamt sind sieben Personen angeklagt.
Block, Costard und die übrigen fünf Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Eine Ausnahme: Ein 36-jähriger Israeli, einer der Hauptangeklagten, hat seine Beteiligung eingeräumt. Er gab an, geglaubt zu haben, an einer legalen Rettungsaktion teilzunehmen. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Der 80. Verhandlungstag: Zeuge unter Druck
Am 5. Oktober 2026 stand zunächst der Versuch im Raum, Stephan Hensel erneut zu befragen. Er berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt kündigte daraufhin an, stattdessen seine Frau Astrid H. in den Zeugenstand zu rufen – sie soll in der folgenden Woche dazu aussagen, ob mit der medialen Aufbereitung des Familienkonflikts Geld verdient worden sei.
Im Zentrum des Verhandlungstags stand ein Rechtsanwalt, den Eugen Block – Vater von Christina Block – Anfang 2023 um familienrechtliche Unterstützung gebeten hatte. Die Zeugenladung hatte Block-Verteidiger Ingo Bott beantragt. In der Befragung durch Richterin Hildebrandt verstrickte sich der Anwalt in Widersprüche: Zunächst gab er an, bis zum Prozessbeginn nie etwas von David B. gehört zu haben – dem israelischen Angeklagten, dem die Rolle des Entführungsführers vorgeworfen wird. Später korrigierte er sich. Die Richterin erinnerte ihn ausdrücklich an seine Wahrheitspflicht als Zeuge. Der Vertreter der Nebenklage, die Stephan Hensel vertritt, sah in den Aussagen Hinweise auf eine mögliche Falschaussage. Eine gerichtliche Feststellung dazu liegt nicht vor.
Parallel sorgte der am selben Tag thematisierte Podcast „House of Block" des Formats „ZEIT Verbrechen" für Diskussionen im Saal. Zwei Töchter von Christina Block und Stephan Hensel – eine 20-Jährige und eine 15-Jährige – hatten darin erstmals öffentlich über den Familienkonflikt gesprochen. Vor Gericht hatten die Kinder keine Aussage machen wollen; ihre Schilderungen im Podcast rückten nun erneut ihren Vater in den Blick des Verfahrens, ohne dass das Gericht dazu am selben Tag Stellung bezogen hätte.
Was das Verfahren bisher geklärt hat – und was nicht
Nach 80 Verhandlungstagen, Dutzenden befragten Zeugen und zahlreichen Anträgen von Verteidigung und Nebenklage bleibt die zentrale Frage des Verfahrens offen: Wer hat den Auftrag zur Entführung gegeben? Die Aussagen der Angeklagten und Zeugen stehen vielfach im Widerspruch zueinander.
Die Verteidigung hat das Verfahren durch mehrere Aussetzungsanträge geprägt. Begründet wurden sie unter anderem mit dem Umfang der beschlagnahmten Datenträger – über ein Terabyte Aktenmaterial – sowie mit der Einschätzung, eine objektive Wahrheitsfindung sei durch die Medienberichterstattung und vorab veröffentlichte Aussagen nicht mehr möglich. Beantragt wurde auch die Einstellung des Verfahrens. Blocks Handytagebuch sowie beschlagnahmte Laptops und Tablets wurden als Beweismittel zugelassen. Auch ein Antrag auf ein Gutachten zu Handy-Bewegungsdaten der Angeklagten ist Teil des Verfahrens.
Ein forensisch-jugendpsychiatrisches Sachverständigengutachten soll die seelischen Folgen der Entführung für die betroffenen Kinder klären. Zum Stand der vorliegenden Berichte war dieses Gutachten noch nicht abgeschlossen und vorgelegt.
Was als nächstes ansteht
Die Kammer hat insgesamt rund 100 Verhandlungstage bis Ende 2026 angesetzt. Nach dem 80. Verhandlungstag am 5. Oktober 2026 war für die Folgewoche die erneute Befragung von Astrid H. geplant. Wann die Schlussvorträge beginnen, war aus den vorliegenden Quellen nicht zu entnehmen.
Ob ein Urteil noch vor Jahresende fällt, hängt davon ab, ob die verbleibenden Verhandlungstage reichen und keine weiteren Anträge das Verfahren verlängern. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung können jederzeit neue Beweisanträge stellen. Einen Abschluss des Verfahrens zeigt an, wann die Kammer die Beweisaufnahme für geschlossen erklärt und die Plädoyers ansetzt – dieser Schritt war zum Berichtszeitpunkt noch nicht erfolgt.
