In Hamburg, am Sievekingplatz, läuft seit über einem Jahr ein Strafprozess, dessen Kern eine einfache Frage ist: Wer gab den Auftrag, zwei Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus Dänemark zu entführen? 80 Verhandlungstage, Dutzende Zeugen, zahllose Anträge – und Ingo Bott, Verteidiger der Hauptangeklagten, tritt nach außen mit einer Botschaft auf, die man selten so offen hört: Wenn das Gericht verurteilt, droht seiner Mandantin eine hohe Strafe. Gleichzeitig kämpft er für Freispruch – oder zumindest für Einstellung.
Das ist kein Widerspruch. Es ist Handwerk.
Was Bott öffentlich sagt – und was dahintersteckt
Bott hat nicht nur Straferwartungen geäußert. Er hat beim Gericht die Einstellung des Verfahrens beantragt und dies damit begründet, dass eine objektive Wahrheitsfindung nicht mehr möglich sei. Aussagen und Tatsachen seien öffentlich geworden, bevor sie in der Hauptverhandlung zur Sprache kamen. Zeugen hätten sich widersprochen und abgesprochen. Medien hätten Informationen veröffentlicht, die der mutmaßliche Chef-Entführer bei der Polizei gemacht hatte – und das, bevor sie im Gericht thematisiert worden seien. Die Ermittlungen seien zu einseitig gewesen.
Das ist die stärkste Version seines Arguments, und sie verdient ernst genommen zu werden. Verfahren, in denen zentrale Beweise durch Medienberichterstattung vorweggenommen werden, stellen echte Fragen an die Unvoreingenommenheit der Schöffen und Zeugen. Dass Bott einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt hat – der abgelehnt wurde –, zeigt, wie grundsätzlich er die Einwände meint.
Und trotzdem: Die öffentliche Straferwartung ist mehr als Ausdruck echter Sorge. Sie ist Prozesstaktik. Wer als Verteidiger laut sagt, sein Mandant stehe vor einer harten Strafe, erhöht den Begründungsaufwand für das Gericht. Ein Urteil, auf das die Öffentlichkeit vorbereitet wurde, muss wasserdicht begründet werden – sonst wird es zur Geschichte über ein Gericht, das sehenden Auges urteilte. Bott legt die Messlatte hoch, bevor das Gericht sie nehmen kann.
Der Vorwurf im Verfahren
Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Christina Block vor, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus Dänemark bei einer israelischen Sicherheitsfirma in Auftrag gegeben zu haben. Die Anklage lautet auf schwere Entziehung Minderjähriger, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen. Neben ihr stehen sechs weitere Personen vor Gericht, darunter der langjährige Familienanwalt Andreas Costard sowie Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling. Beide bestreiten die Vorwürfe.
Einen anderen Weg hat ein israelischer Mitangeklagter gewählt: Er hat seine Beteiligung an der Entführung eingeräumt, betonte aber, er habe geglaubt, an einer Rettungsaktion teilzunehmen. Der Vater der Kinder, Stephan Hensel, wurde in der Entführungsnacht verletzt. Er berief sich zuletzt, am 80. Verhandlungstag am 5. Oktober 2026, auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.
Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Was am 80. Verhandlungstag geschah
Am 5. Oktober 2026 wurde ein Rechtsanwalt befragt, den Eugen Block – Vater von Christina Block und Gründer der Block-House-Kette – Anfang 2023 um familienrechtliche Unterstützung gebeten hatte. Der Zeuge, dessen Ladung Bott beantragt hatte, geriet in Widersprüche: Zunächst gab er an, bis zum Prozessbeginn nie etwas von dem mutmaßlichen Chef-Entführer gehört zu haben – später korrigierte er sich. Die Vorsitzende Richterin erinnerte ihn an seine Wahrheitspflicht als Zeuge. Der Vertreter des Nebenklägers Hensel sah Hinweise auf eine mögliche Falschaussage.
Zudem hatte der Zeuge nach eigener Aussage rund zehn Verhandlungstage als Zuschauer verfolgt – angeblich nicht im Auftrag von Eugen Block. Die Richterin ließ erkennen, dass ihr diese Darstellung nicht recht einleuchten mochte.
Ebenfalls am 80. Verhandlungstag sorgt ein Podcast des Formats „ZEIT Verbrechen" für neuen Streit. Zwei ältere Töchter von Christina Block und Stephan Hensel haben sich dort erstmals öffentlich über den Familienkonflikt geäußert. Die Kinder, deren Entführung Gegenstand des Verfahrens ist, hatten erklärt, vor Gericht nicht aussagen zu wollen.
Wann kommt ein Urteil?
Am 30. September 2026 begann nach Angaben aus dem Verfahren die Endphase: Das Gericht setzte Fristen für Beweisanträge, bevor die Plädoyers beginnen sollen. Ursprünglich hatte die Kammer rund 100 Prozesstage bis Ende 2026 angesetzt. Eine Gerichtssprecherin hatte im Juli 2026 erklärt, wann ein Urteil zu erwarten sei, könne man „nicht seriös beantworten“ – da nicht vorhersehbar sei, welche weiteren Anträge die Verteidigung noch stelle.
Konkrete Termine nach dem 5. Oktober 2026 sind aus amtlichen Quellen nicht bekannt.
Das ist der eigentlich relevante Befund hinter Botts Doppelstrategie: In einem Verfahren, das nach 80 Tagen noch immer kein Urteilsdatum hat, in dem ein Zeuge unter Wahrheitspflicht-Erinnerung zurückrudert und in dem der Nebenkläger schweigt, ist die lauteste Äußerung die des Verteidigers. Ob das Gericht am Ende auf seine Einschätzung der Beweislage schaut oder auf seine Straferwartung – das entscheidet allein das Urteil.
