Der Auftrag, der am Abend des 31. Dezember 2023 in der dänischen Kleinstadt Gråsten vollstreckt wurde, ist die Kernfrage des gesamten Verfahrens: Wer bestellte die Entführung der beiden Kinder beim Feuerwerk – und wer wusste was davon? Die Aussage vom 30. Juni 2026 liefert dazu eine neue, belastende Stimme. Sie kommt aus Israel, per Bildschirm, und richtet sich gegen jemanden, der in der Anklage bislang als ausführender Arm gilt: David Barkay.
Was der Zeuge am 30. Juni 2026 erklärte
Der 42-Jährige, der nach Angaben der Staatsanwaltschaft als Fahrer eines der beteiligten Fahrzeuge in der Tatnacht dabei gewesen sein soll, sagte aus, Barkay habe der Gruppe vor der Aktion versichert, die Rückholung der Kinder sei mit deutschen Behörden abgestimmt und nach deutschem Recht legal. Er habe geglaubt, an einer legalen Rettungsmission teilzunehmen. Erst im Nachhinein sei ihm klargeworden, dass er für die Aktion instrumentalisiert worden sei.
Die psychologischen Folgen, so der Zeuge, belasteten ihn bis heute. Er gab an, sich deshalb in Behandlung zu befinden.
Das Gericht befragte den Mann per Videoschalte – das war, nach Angaben aus der Berichterstattung, das erste Mal in diesem Verfahren, dass ein Zeuge auf diese Weise zugeschaltet wurde. Weder Staatsanwaltschaft noch Gericht haben öffentliche Stellungnahmen abgegeben, die über den Ablauf des Verhandlungstags hinausgehen.
Was die Aussage im Verfahren bedeutet
Für das Gericht stellt sich damit eine Frage, die schon zuvor im Mittelpunkt stand: Wer wusste vor der Silvesternacht, dass die Aktion eine Straftat war – und wer wurde, wie der Zeuge für sich behauptet, im Glauben gelassen, sie sei legal?
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg, erhoben am 25. April 2025, wirft Christina Block vor, die Entführung in Auftrag gegeben zu haben. Neben ihr stehen sechs weitere Personen vor Gericht: der Familienanwalt Andreas Costard, David Barkay als mutmaßlicher Haupttäter auf Ausführungsseite, sowie als Beihilfe-Angeklagte Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling, ein deutscher Sicherheitsunternehmer und ein Ehepaar. Sechs der sieben Angeklagten bestreiten, etwas Unrechtes getan zu haben. Barkay selbst betont nach Angaben aus der Verhandlung, er habe geglaubt, an einer Rettungsaktion teilzunehmen – womit seine Darstellung derjenigen des nun befragten Zeugen in einem Punkt ähnelt, in einem anderen aber widerspricht: Barkay wäre, folgt man der Aussage des Zeugen, derjenige gewesen, der die Fehlinformation aktiv weitergegeben hat.
Die Beweislage ist vielschichtig. Ein anderer Angeklagter hatte im Verlauf des Verfahrens ein Treffen mit Christina Block vor der Entführung eingeräumt, das er zuvor nicht erwähnt hatte. Ein mutmaßlicher Haupttäter hat nach Angaben aus der Verhandlung ausgesagt, Block habe von der geplanten Aktion gewusst und sie beauftragt. Blocks Verteidigung bestreitet das. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Wie das Verfahren weiterläuft
Die Entführung selbst ist nicht strittig: Die beiden Kinder – damals zehn und dreizehn Jahre alt – wurden in der Silvesternacht 2023/24 beim Beobachten des Feuerwerks in Gråsten von Mitgliedern der israelischen Sicherheitsfirma in Fahrzeuge gezerrt und nach Deutschland gebracht, wo sie vier Tage blieben. Das Hanseatische Oberlandesgericht ordnete ihre Rückführung zum Vater nach Dänemark an.
Der Prozess begann am 11. Juli 2025 und hatte zum Zeitpunkt des Verhandlungstags vom 30. Juni 2026 bereits 61 Prozesstage hinter sich; Mitte Oktober 2026 lag die Zahl bei über 80. Das Gericht hat rund 100 Verhandlungstage bis Jahresende eingeplant, darunter die Befragung einer forensisch-jugendpsychiatrischen Sachverständigen zur Frage der Folgen für die Kinder sowie die Vernehmung der Hauptermittlerin der Hamburger Polizei.
Wann Plädoyers beginnen, ist aus den vorliegenden Quellen nicht belegbar. Die Vorsitzende Richterin hat Termine bis kurz vor Weihnachten 2026 angesetzt. Die Medienberichterstattung über das Verfahren ist selbst Gegenstand von Kritik: Die Verteidigung hat beanstandet, dass Medienleaks eine objektive Wahrheitsfindung erschwerten; Christina Block beschäftigt nach Berichten einen auf Gerichtsverfahren spezialisierten PR-Berater.
Am 80. Verhandlungstag im Oktober 2026 verstrickte sich ein als Zeuge geladener Rechtsanwalt, den Eugen Block – Vater von Christina Block und Großvater der Kinder – Anfang 2023 um familienrechtliche Unterstützung gebeten hatte, in Widersprüche: Zunächst gab er an, bis zum Prozessbeginn nichts von David Barkay gewusst zu haben, später korrigierte er sich. Die Vorsitzende Richterin erinnerte ihn an seine Wahrheitspflicht; der Nebenklagevertreter sah Hinweise auf eine mögliche Falschaussage. Die Frage, wie eng der Großvater der Kinder in die Planung einbezogen war, bleibt ein offener Strang im Verfahren.
Die Aussage vom 30. Juni 2026 markiert keine Wende, die den Fall schlagartig klärt. Sie fügt dem Bild einen weiteren Zeugen hinzu, der sagt, er sei getäuscht worden – und der damit sowohl sich selbst entlastet als auch Barkay schwer belastet. Ob das Gericht ihr Gewicht beimisst, entscheidet sich in der Beweiswürdigung. Wann diese zum Abschluss kommt, hängt davon ab, wie viele der eingeplanten Verhandlungstage bis Jahresende tatsächlich gebraucht werden.
