Gegen Mittag des 20. Juni 2026, einem Samstag, war die Frau auf dem Weg in ihre Wohnung. Im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses griff ein Mann sie von hinten an und stach mehrfach mit einem Messer zu. Die Verletzungen an Ober- und Unterschenkel führten zu erheblichem Blutverlust; ein Tourniquet wurde eingesetzt, um die Blutung zu stoppen. Der Mann flüchtete unerkannt.

Was das Opfer beschrieb – und wen die Polizei fünf Tage später festnahm

Nach Angaben des Opfers war der Angreifer etwa 1,80 Meter groß, hatte lockige Haare und trug Flip-Flops. In einer späteren Beschreibung wurde er als 1,90 bis 1,95 Meter groß und schlank mit schlaksiger Statur angegeben; er soll Deutsch mit russischem Akzent gesprochen und einen Fischerhut getragen haben.

Am 25. Juni 2026 nahm die Berliner Polizei nach Medienberichten einen 36-jährigen Tatverdächtigen in einem Hochhaus an der Landsberger Allee fest. Bei der Festnahme wurden die getragene Kleidung, Betäubungsmittel und verschreibungspflichtige Medikamente sichergestellt. Das Opfer erkannte den Tatverdächtigen auf einem Foto wieder. Ob ein Haftbefehl erlassen wurde und ob die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage erhoben hat, ist öffentlich nicht belegt.

Ein politisches oder religiöses Motiv hat keine der zuständigen Behörden festgestellt. Der Fall wird als Straßen- und Gewaltkriminalität ohne Motivbindung geführt.

Wie Berlin Messerangriffe zählt – und was die Statistik dazu sagt

Der Angriff im Treppenhaus eines Wohnhauses fällt in den Phänomenbereich „Messerangriff", den die Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend und genauer als zuvor erfasst. Als Messerangriff gilt dabei eine Tat, bei der ein Angriff mit einem Messer unmittelbar angedroht oder ausgeführt wird; das bloße Mitführen eines Messers zählt nicht dazu.

Für das gesamte Jahr 2025 wies die PKS Berlin 3.599 Fälle in diesem Phänomenbereich aus – 5,5 Prozent mehr als im Jahr 2024. Knapp die Hälfte davon, 1.759 Fälle, ereignete sich im öffentlichen Raum. Ob Treppenhäuser von Wohnhäusern in dieser Zählung als „öffentlicher Raum" erfasst werden oder unter anderen Deliktsrubriken wie gefährliche Körperverletzung, ist in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen.

Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger betonte bei der Vorstellung der Zahlen, dass in den drei Waffen- und Messerverbotszonen am Görlitzer Park, am Kottbusser Tor und am Leopoldplatz Rückgänge zwischen 25 und 45 Prozent verzeichnet worden seien. Der gesamtstädtische Anstieg bei Messerangriffen ließ sich damit nicht verhindern. Spranger verwies zudem darauf, dass die seit 2025 verpflichtende, genauere Erfassung der Waffenverwendung einen Teil des statistischen Anstiegs erkläre – ob dahinter ein tatsächlicher Zuwachs oder eine bessere Sichtbarkeit bereits vorhandener Taten steht, lässt sich den vorliegenden Zahlen nicht abschließend entnehmen.

Bundesweit registrierte das Bundeskriminalamt für 2025 rund 29.200 Straftaten als Messerangriffe, ein Plus von 0,8 Prozent gegenüber 2024. Zum Vergleich: Die Gesamtzahl aller erfassten Straftaten in Deutschland sank 2025 um 5,6 Prozent auf rund 5,5 Millionen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bezeichnete den leichten Rückgang bei der Gewaltkriminalität als Anfang, warnte jedoch vor Entwarnung.

Was als Nächstes entscheidet

Ob gegen den festgenommenen 36-Jährigen Anklage erhoben wird und vor welchem Gericht das Verfahren stattfindet, hängt von der weiteren Arbeit der Staatsanwaltschaft Berlin ab. Sobald ein Urteil vorliegt und rechtskräftig wird, lässt sich auch abschließend sagen, ob die Täteridentifikation über das Opferfoto vor Gericht trägt. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.