Ein Abend Ende Mai, eine Seitenstraße in Wismar: Vier Personen greifen einen 33-jährigen Mann an. Mindestens eine davon setzt ein Messer ein. Der Mann wird am Rücken schwer verletzt, Sanitäter bringen ihn in das Klinikum Schwerin. Die Angreifer verschwinden, bevor die Polizei eintrifft.
Die Einsatzkräfte kontrollieren nach der Attacke mehrere Personen in der Nähe des Tatorts im Schwarzen Weg. Kein Treffer. Die Tatwaffe bleibt unauffindbar. Das Polizeipräsidium Rostock leitet ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein und sucht Zeugen.
Hinweis zur Chronologie: Eine erste Pressemitteilung nannte irrtümlich den 23. April 2026 als Tatdatum; die Polizei korrigierte das mit einer zweiten Mitteilung auf den 23. Mai 2026. Der Arbeitstitel des Auftrags trägt das Datum 24. Mai 2026 – das ist der Tag der Meldung, nicht der Tat.
Was die Ermittlungen ergaben
Zu den Hintergründen des Angriffs teilt die Polizei zum Zeitpunkt der Berichterstattung mit, keine Erkenntnisse zu haben. Der Verletzte konnte wegen der Schwere seiner Verletzungen zunächst nicht vernommen werden. Der Polizeisprecher erklärte, die Ermittlungen würden „noch auf eine derzeit unbestimmte Zeit andauern".
Ein politisches oder religiöses Motiv ist von Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht weder festgestellt noch ausgeschlossen worden – entsprechende Angaben fehlen in den amtlichen Mitteilungen vollständig. Dieser Fall zählt damit zur Klasse der Straßenkriminalität ohne festgestellte Motivbindung.
Zum aktuellen Verfahrensstand – ob Anklage erhoben, das Verfahren eingestellt oder ein Urteil ergangen ist – liegen keine amtlichen Angaben vor.
Messerangriffe in Mecklenburg-Vorpommern: Die Zahlen
Der Wismarer Fall ist kein Einzelfall in der Landesstatistik. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern 476 Messerangriffe – 24 mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig sank die Gesamtkriminalität im Land: 103.901 Straftaten wurden 2025 erfasst, rund 4.600 weniger als 2024, bei einer Aufklärungsquote von 63,3 Prozent.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellte am 20. April 2026 die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2025 vor. Bundesweit registrierte die Polizei rund 5,5 Millionen Straftaten – ein Rückgang von 5,6 Prozent gegenüber 2024. Die Gewaltkriminalität sank um 2,3 Prozent; das ist der erste Rückgang seit 2021. Bundesweit zählte das Bundeskriminalamt rund 29.200 als Messerangriffe erfasste Straftaten – ein leichter Anstieg von 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Zur Einordnung: Die Polizeiliche Kriminalstatistik zählt angezeigte Fälle, keine Verurteilungen. Messerangriffe werden nach Definitions- und Erfassungsmerkmalen der jeweiligen Polizeibehörde gezählt; was als Messerangriff gilt – Körperverletzung mit Messer, Bedrohung mit Messer, andere Tatmittelkombinationen – ist nicht bundesweit einheitlich abgegrenzt. Vergleiche zwischen Jahren setzen deshalb voraus, dass die Erfassungspraxis gleich geblieben ist.
Was als Nächstes zählt
Ob die Tatverdächtigen identifiziert werden, entscheidet sich an der Zeugenlage. Der Angriff auf einer Straße mit vier Beteiligten erhöht die statistische Wahrscheinlichkeit, dass Personen in der Nähe etwas gesehen haben – amtlich bestätigt ist das nicht. Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ist offen. Woran man erkennen wird, ob der Fall juristisch aufgeklärt wird: eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Rostock oder der Staatsanwaltschaft Schwerin zu Festnahme, Anklage oder Einstellung.
