1.064 Euro netto im Monat – das war 2016 die Armutsschwelle für eine alleinlebende Person in Deutschland. 2024 lag sie bei 1.378 Euro, 2025 bei 1.446 Euro. Die Grenze wächst mit dem Medianeinkommen, weil sie als relativer Wert definiert ist: Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung zur Verfügung hat, gilt als armutsgefährdet. Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag diese Schwelle 2025 bei 3.036 Euro – 2016 waren es noch 2.234 Euro gewesen.

Das Konzept der Armutsgefährdungsquote heißt: kein absolutes Existenzminimum, sondern ein Abstand vom gesellschaftlichen Mittelpunkt. Wer dicht an diesem Mittelpunkt dran ist, gilt als versorgt; wer weit darunter liegt, gilt als gefährdet. Das erklärt, warum eine steigende Schwelle nicht automatisch bedeutet, dass Armut schlimmer geworden ist – sie kann auch bedeuten, dass der Median gestiegen ist.

Für das Berichtsjahr 2025 weist das Statistische Bundesamt eine Armutsgefährdungsquote von 16,1 Prozent aus, was rund 13,3 Millionen Menschen entspricht. Für 2024 liegen Erstergebnisse bei 15,5 Prozent, rund 13,1 Millionen Menschen. Für 2016 waren es 16,5 Prozent, rund 13,4 Millionen Menschen. Auf den ersten Blick: kaum Veränderung über zehn Jahre. Auf den zweiten: Die Zusammensetzung der Betroffenen hat sich deutlich verschoben.

Wer besonders gefährdet ist

Erwerbslose tragen das höchste Risiko: 2025 lag ihre Armutsgefährdungsquote bei 65,5 Prozent. Alleinlebende folgen mit 30,9 Prozent, Alleinerziehende mit 28,7 Prozent. Bei den über 65-Jährigen lag die Quote 2025 bei 19,5 Prozent – bei Frauen über 75 Jahren bei 21,3 Prozent. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren waren 2025 zu 16 Prozent betroffen. Ohne Sozialleistungen wäre die Quote nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bei rund 25 Prozent – jede vierte Person wäre betroffen.

Erhebliche regionale Unterschiede bleiben über den gesamten Zehnjahreszeitraum bestehen. Bayern lag 2025 bei 12,6 Prozent, Bremen bei 27,5 Prozent. Diese Spanne zeigt, dass ein nationaler Mittelwert wenig über die Lebenssituation in einzelnen Regionen aussagt.

Was Mikrozensus und EU-SILC unterscheidet – und warum das zählt

Hier liegt die eigentliche Ursache für die auseinanderlaufenden Zahlen. Seit 2020 erhebt das Statistische Bundesamt die Einkommensdaten zur Armutsgefährdung über zwei Methoden gleichzeitig: den Mikrozensus-Kern (MZ-Kern) und die in den Mikrozensus integrierte EU-Erhebung EU-SILC (Statistics on Income and Living Conditions), in Deutschland als MZ-SILC bezeichnet.

Der Unterschied liegt im Detail der Einkommenserfassung. Der MZ-Kern fragte das Haushaltsnettoeinkommen in Einkommensklassen für den Vormonat ab – eine schnelle, aber vergröberte Methode, die unregelmäßige Einkünfte und kleinere Beträge leicht verfehlt. EU-SILC erfasst dagegen differenzierte, auf den Euro genaue Einkommensangaben für das gesamte Vorjahr, einzeln nach Einkommensbestandteilen. Das ist aufwendiger, gilt aber als vollständiger – und als EU-weit vergleichbar, weil alle Mitgliedstaaten dieselbe Methode anwenden. Auch in der Stichprobenziehung unterscheiden sich die Methoden: EU-SILC nutzt eine größere Stichprobe und ist auskunftspflichtig.

Die Folge dieser Integration: Ein Zeitreihenbruch. Daten ab 2020 sind mit früheren Jahren nicht direkt vergleichbar. Wer die Entwicklung von 2016 bis heute in einer Kurve abbilden will, muss diesen Bruch kennen und ausweisen.

Der eigentliche Streit entbrannte, als das Statistische Bundesamt 2025 ankündigte, künftig nur noch die EU-SILC-Zahlen zu verwenden – und die MZ-Kern-Ergebnisse rückwirkend von seiner Website zu löschen. Für das Jahr 2023 ergab die MZ-Kern-Methode eine Armutsgefährdungsquote von 16,6 Prozent; nach der EU-SILC-Methode waren es 15,5 Prozent. Der Unterschied: mehr als eine Million Menschen.

Ulrich Schneider, langjähriger Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und Mitunterzeichner eines Protestbriefs an Behördenpräsidentin Ruth Brand, nannte das einen „brisanten" Vorgang und stellte die Frage nach „Manipulation oder doch zumindest einem interessengeleiteten Vorgehen". Dreißig Armutsforscher, darunter der Kölner Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge und der Kasseler Soziologe Klaus Dörre, bewerteten die Entscheidung als „nicht akzeptablen Eingriff in die wissenschaftliche Freiheit".

Das Statistische Bundesamt begründet die Umstellung mit der EU-weiten Vergleichbarkeit und einer zuverlässigeren Einkommenserfassung. Das Institut der deutschen Wirtschaft hält die Kritik für überzogen und sieht EU-SILC als methodisch überlegenes Instrument. Die Debatte darüber, welche Methode die Wirklichkeit besser trifft, ist nicht abgeschlossen.

Was die SGB-II-Quote misst – und was nicht

Neben der Armutsgefährdungsquote zirkuliert in der politischen Debatte regelmäßig eine zweite Zahl: die SGB-II-Leistungsberechtigtenquote, also der Anteil der Bevölkerung, der Bürgergeld bezieht. Im November 2024 lag diese Quote bei 8,2 Prozent; Ende 2024 bezogen rund 5,5 Millionen Menschen Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.

Diese Quote misst etwas strukturell anderes als die Armutsgefährdungsquote. Sie zählt Menschen, die tatsächlich Grundsicherung beantragen und beziehen – nicht alle, deren Einkommen unter der 60-Prozent-Schwelle liegt. Die Lücke zwischen beiden Zahlen hat mehrere Ursachen: Manche Menschen mit niedrigem Einkommen beantragen keine Leistungen, weil sie die Voraussetzungen nicht kennen, weil sie sich schämen oder weil ihr Einkommen knapp über dem Anspruch liegt, aber trotzdem unter der Armutsschwelle. Andere wiederum beziehen SGB-II-Leistungen und liegen damit einkommensmäßig gerade noch über der Armutsgefährdungsschwelle.

Das Verhältnis beider Quoten lässt sich am Beispiel von Kindern und Jugendlichen verdeutlichen: Im Jahr 2020 galten 20,2 Prozent der unter 18-Jährigen als armutsgefährdet – etwa 2,77 Millionen. Gleichzeitig bezogen 13,8 Prozent dieser Altersgruppe Leistungen nach SGB II – rund 1,89 Millionen. Die Differenz von rund 880.000 Kindern zeigt, wie groß die Gruppe ist, die statistisch als armutsgefährdet gilt, aber keine staatliche Grundsicherung erhält.

Was der dritte Indikator zeigt

Neben Einkommensarmut und Leistungsbezug gibt es einen dritten Messwert, der ein anderes Bild zeichnet: die Quote der erheblichen materiellen und sozialen Entbehrung. Sie erfasst, ob Haushalte unfreiwillig auf konkrete Güter, Dienstleistungen oder soziale Aktivitäten verzichten müssen. Als erheblich entbehrt gilt, wer mindestens sieben von dreizehn definierten Kriterien nicht erfüllen kann.

2025 lagen 5,6 Prozent der Bevölkerung in dieser Kategorie, 2024 waren es noch 6,9 Prozent. Die Rate ist damit in einem Jahr um 1,3 Prozentpunkte gesunken – während die Armutsgefährdungsquote im gleichen Zeitraum gestiegen ist. Das zeigt, dass die drei Indikatoren nicht gleichläufig sind: Ein Haushalt kann einkommensmäßig unterhalb der Armutsschwelle liegen und trotzdem nicht materiell entbehren – etwa wegen Vermögen, familiärer Unterstützung oder günstigem Wohnraum. Umgekehrt kann jemand knapp oberhalb der Schwelle liegen und trotzdem auf Wesentliches verzichten müssen.

Genau dieser Dreiklang – Armutsgefährdungsquote, SGB-II-Quote und Entbehrungsquote – ist auch die Grundlage des europäischen AROPE-Indikators (At Risk of Poverty or Social Exclusion). Er fasst alle drei zusammen: Wer mindestens eine der drei Dimensionen erfüllt, gilt als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. 2025 lag dieser Wert in Deutschland bei 21,2 Prozent – rund 17,6 Millionen Menschen. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, diese Zahl bis 2030 EU-weit um 15 Millionen zu senken, darunter mindestens fünf Millionen Kinder.

Woran man erkennt, ob Deutschland diesem Ziel näherkäme: Die AROPE-Quote müsste sinken und mit ihr die Entbehrungsquote – während allein die Armutsgefährdungsquote als relatives Maß strukturell kaum fallen kann, solange die Einkommensschere nicht enger wird. Die nächsten EU-SILC-Ergebnisse für das Berichtsjahr 2026 sind für Frühjahr 2027 zu erwarten.