Ein grundlegendes Maß gilt über den gesamten Zeitraum hinweg unverändert: Als armutsgefährdet gilt, wer mit weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens auskommen muss. 2025 lag diese Schwelle für eine alleinlebende Person bei 1.446 Euro netto monatlich – oder 17.340 Euro im Jahr.
Was die Zahlen leisten – und wo sie brechen
Das Statistische Bundesamt erhebt die Armutsgefährdungsquote seit 2020 ausschließlich auf Basis der EU-SILC-Erhebung, die seit diesem Jahr in den Mikrozensus integriert ist (MZ-SILC). Bis 2019 standen zwei Methoden nebeneinander: der Mikrozensus-Kern (MZ-Kern), der eine breite jährliche Haushaltsbefragung nutzte, und EU-SILC, das das Haushaltseinkommen differenzierter und spitzer erfasste. Beide lieferten unterschiedliche Quoten.
Dieser Wechsel schuf einen Zeitreihenbruch. Ein direkter Längsschnitt von 2016 bis 2025 ist deshalb methodisch nicht zulässig. Für 2023 wies die MZ-SILC-Methode eine Quote von 15,5 Prozent aus; nach der bis 2019 parallel verwendeten MZ-Kern-Methode hätte sie bei 16,6 Prozent gelegen – eine Differenz von rund 1,1 Millionen Menschen.
Ulrich Schneider, langjähriger Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und Mitunterzeichner eines Protestbriefs von 30 Armutsforscherinnen und -forschern an Destatis-Präsidentin Ruth Brand, bewertete den Schritt als „brisanten" Vorgang: „Da drängt sich die Frage nach Manipulation oder zumindest einem interessengeleiteten Vorgehen auf." Die Forschendengruppe, zu der auch der Kölner Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge und der Kasseler Soziologe Klaus Dörre gehören, bezeichnete die Entscheidung als „nicht akzeptablen Eingriff in die wissenschaftliche Freiheit" und forderte ihre Rücknahme. Das Statistische Bundesamt begründet den Wechsel mit EU-weiter Vergleichbarkeit und einer zuverlässigeren Einkommenserfassung.
Für dieses Stück gilt: Wo Quoten aus unterschiedlichen Methoden stammen, wird das ausgewiesen.
Regelsätze: Anpassungen und das eingefrorene Jahr
2016 betrug der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende 404 Euro monatlich. In den folgenden Jahren stiegen die Sätze in kleinen jährlichen Schritten, die sich an einem regelbedarfsrelevanten Preisindex des Statistischen Bundesamtes orientierten.
Zum 1. Januar 2023 löste das Bürgergeld das Hartz-IV-System ab; der Regelsatz für Alleinstehende stieg auf 502 Euro – ein Sprung von knapp 24 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. Zum 1. Januar 2024 folgte eine weitere Anhebung auf 563 Euro, die nach Angaben der Bundesregierung die Preisentwicklung des Vorjahres überkompensierte. Für 2025 und 2026 blieb der Satz bei 563 Euro eingefroren. Da die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum weiter stiegen, verlor der Regelsatz real an Kaufkraft.
Ab dem 1. Juli 2026 gilt das Bürgergeld formal nicht mehr: Die neue Grundsicherung – rechtlich als Grundsicherungsgeld bezeichnet – trat an seine Stelle. Die Regelsätze blieben dabei unverändert; die wesentlichen Änderungen betreffen stärkere Mitwirkungspflichten, eine intensivere Arbeitsvermittlung und verschärfte Sanktionen. Die Berechnungsmethode für die Regelsätze soll ab 2027 auf einer neuen Basis fußen: der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe mit einer neu definierten Referenzgruppe einkommensschwacher Haushalte. Sozialverbände sehen darin das Risiko einer statistischen Fixierung der Armut.
Krisen und ihre ungleiche Last
Die Armutsgefährdungsquote war 2023 mit 14,4 Prozent (MZ-SILC) auf einen Tiefpunkt gesunken; bis 2025 stieg sie wieder auf 16,1 Prozent. Zwei externe Schocks haben diese Kurve geprägt.
Die Covid-19-Pandemie ab 2020 traf vor allem Haushalte mit schwacher Marktposition. In der untersten Einkommensgruppe – bis 900 Euro netto monatlich – berichteten fast 48 Prozent von Einkommensverlusten. Das DIW Berlin stellte gleichwohl fest, dass die Einkommensungleichheit in der Pandemie vorübergehend sank: Die höchsten Einkommen verloren relativ stärker, während staatliche Transfers einen Teil der Einbrüche in den unteren Dezilen abfederten.
Anders der Inflationsschock ab 2022. Er traf die unteren Einkommensgruppen strukturell härter. Fast 70 Prozent des Nettoeinkommens der einkommensschwächsten 20 Prozent der Haushalte flossen ohnehin in die von der Teuerung besonders betroffenen Bereiche Nahrungsmittel, Wohnen und Verkehr. Für das unterste Einkommensdezil bedeuteten die Preissteigerungen 2022 eine zusätzliche Belastung von 5,3 Prozent des Nettohaushaltseinkommens; für das oberste Dezil waren es 1,1 Prozent. Die staatlichen Entlastungspakete – Energiepreisbremsen, Einmalzahlungen, erhöhtes Wohngeld – federten die Belastung nach Einschätzung des DIW Berlin nur begrenzt ab.
Versprochen war mit dem Bürgergeld-Regelsatz 2024 eine Anpassung, die über der Inflation lag – realisiert wurde sie. Doch 2025 und 2026 blieb der Satz eingefroren, während die Kaufkraft weiter schrumpfte.
Wer besonders betroffen ist
Die Gesamtquote verdeckt, wie ungleich das Armutsrisiko verteilt ist.
Ältere Menschen: Die Armutsgefährdungsquote für Personen ab 65 Jahren stieg zwischen 2005 und 2023 auf 18,1 Prozent und erreichte 2024 laut Destatis 19,6 Prozent. Frauen über 75 Jahren sind mit 21,3 Prozent besonders exponiert. Die Altersarmut ist damit eine der stärksten Verschiebungen im Zehn-Jahres-Vergleich.
Kinder und Alleinerziehende: 2024 galten 15,2 Prozent der unter 18-Jährigen als armutsgefährdet – rund 2,2 Millionen Kinder. 2023 lag die Quote noch bei 20,7 Prozent, was auf erhebliche Schwankungen in dieser Altersgruppe hindeutet, die teils auf methodische Anpassungen zurückgehen. Alleinerziehende tragen ein strukturell hohes Risiko: 28,9 Prozent der Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten galten 2023 als armutsgefährdet – mehr als doppelt so viel wie in Paarfamilien. Bezieht man Kinder dieser Haushalte ein, lag das gemeinsame Armutsrisiko 2023 bei 41,0 Prozent.
Menschen mit Migrationshintergrund: 2019 lag ihre Armutsgefährdungsquote bei 27,8 Prozent, gegenüber 11,7 Prozent für Personen ohne Migrationshintergrund. Geflüchtete sind am stärksten betroffen: 2022 wies ihre Quote 63,7 Prozent aus. Ende Januar 2026 hatten 85 Prozent der in Deutschland untergebrachten Wohnungslosen keine deutsche Staatsangehörigkeit, darunter 28 Prozent mit ukrainischer Herkunft.
Wohnungslosigkeit: Die amtliche Statistik der untergebrachten Wohnungslosen – sie erfasst Personen in Notunterkünften, aber nicht Obdachlose auf der Straße oder verdeckt Wohnungslose – wies für Ende Januar 2026 rund 452.900 Personen aus; das sind 5 Prozent weniger als im Vorjahr (474.700). Die Entwicklung seit 2016 zeigt zwar keinen linearen Anstieg, verharrt aber auf hohem Niveau.
Niedriglohnbeschäftigung: Nicht alle Armutsgefährdeten sind erwerbslos. 6,8 Prozent der 2025 von Armut betroffenen Erwerbstätigen gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach. Der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor ist 2024 auf einen Tiefstand von 15,9 Prozent gesunken – ein Effekt, der unter anderem auf die schrittweise Anhebung des Mindestlohns zurückgeführt wird.
Was als nächstes ansteht
Zwei Entwicklungen werden die Datenlage in den kommenden Jahren bestimmen. Erstens: Die neue Berechnungsgrundlage für die Regelsätze ab 2027 wird zeigen, ob die veränderte Referenzgruppe die Kaufkraft der Transfers stützt oder – wie Kritiker befürchten – die Armutsschwelle statistisch verschiebt. Zweitens: Der Methodenstreit um MZ-Kern und MZ-SILC ist noch nicht beigelegt. Ob das Statistische Bundesamt die frühere Parallelpublikation wieder aufnimmt, entscheidet darüber, ob politische Debatten auf vergleichbarer Datenbasis geführt werden können. Woran man es erkennt: Destatis kündigt eine überarbeitete Qualitätsdokumentation für EU-SILC 2025 an; sie wird zeigen, ob die Behörde die Kritik der Forschungsgruppe methodisch adressiert.
