Beide Zahlen sind real – sie messen nur nicht dasselbe.

Die öffentliche Debatte stellt die Zahlen regelmäßig nebeneinander, als wären sie zwei Messungen desselben Gegenstands. Sie sind es nicht. Um zu verstehen, was Deutschland über Steuerhinterziehung tatsächlich weiß, muss man drei Reihen auseinanderhalten: was die Steuerfahndung zählt, was Gerichte urteilen und was Ökonomen schätzen.

Was die Steuerfahndung feststellt

Steuerhinterziehung heißt nach § 370 der Abgabenordnung: Wer den Finanzbehörden gegenüber falsche oder unvollständige Angaben macht oder sie pflichtwidrig im Dunkeln lässt und dadurch Steuern verkürzt oder sich ungerechtfertigte Steuervorteile verschafft, macht sich strafbar.

Die Steuerfahndungsstellen der Länder berichten ihre Ergebnisse jährlich an das Bundesfinanzministerium, das sie im Monatsbericht veröffentlicht. Die Zahlen für 2024, erschienen im November 2025: 34.200 erledigte Fälle, festgestellte Mehrsteuern von 2,6 Milliarden Euro, verhängte Freiheitsstrafen von zusammen 1.345 Jahren und Geldstrafen von 16,8 Millionen Euro. 2023 waren es 34.600 Fälle und 2,5 Milliarden Euro Mehrsteuern mit 1.460 Jahren Freiheitsstrafen, 2022 rund 30.000 Fälle und 2,4 Milliarden Euro mit 1.180 Jahren Freiheitsstrafen, 2021 rund 2,2 Milliarden Euro mit 1.293 Jahren Freiheitsstrafen. Der Ausreißer nach oben war 2020 mit 3,3 Milliarden Euro festgestellten Mehrsteuern und 1.288 Jahren Freiheitsstrafen.

Was diese Reihe zählt, ist präzise: abgeschlossene Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung, die zu einer steuerlichen Mehrfeststellung geführt haben. Was sie nicht zählt, ist mindestens so wichtig: Sie erfasst keine Verfahren, die eingestellt wurden. Sie bildet nicht ab, wie viele Fälle gar nicht erst aufgedeckt wurden. Und sie trennt nicht nach Steuerart – Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer laufen in der Gesamtsumme zusammen. Hinzu kommt, dass die Zahlen der Länder nach unterschiedlichen Stichtagen und Zählweisen erhoben werden; das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Jahresvergleich deshalb nur eingeschränkt möglich ist.

Parallel dazu bearbeiteten die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter 2023 rund 47.900 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten. Diese Zahl ist wiederum eine andere: Sie zählt laufende und abgeschlossene Strafverfahren, nicht identisch mit den erledigten Fahndungsfällen.

Was Gerichte verurteilen

Für 2023 weist das Bundesfinanzministerium 5.776 Urteile und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO aus, bezogen auf eine in den Verfahren festgestellte hinterzogene Summe von 835 Millionen Euro. 2021 ergingen 7.003 Urteile und Strafbefehle, bezogen auf 1,2 Milliarden Euro.

Diese Reihe ist abermals eine eigene Größe. Sie zählt gerichtliche Entscheidungen – Urteile und Strafbefehle zusammen, nicht getrennt. Sie bildet die in den Strafverfahren festgestellten hinterzogenen Beträge ab, nicht die steuerlichen Mehrergebnisse der Fahndung. Rechtskraft der Urteile ist in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen. Freisprüche und Einstellungen gehen in diese Zahl nicht ein, verzerren aber das Bild, wenn man aus Verurteilungszahlen auf die Gesamtlage schließt.

Die Zahlen der Steuerfahndung und die Verurteilungszahlen der Gerichte lassen sich nicht addieren: Dasselbe Verfahren kann in beiden Reihen auftauchen – als erledigter Fahndungsfall und später als Strafbefehl oder Urteil – oder nur in einer, wenn die Strafverfolgung eingestellt wird oder ausbleibt.

Was Ökonomen schätzen

Wer den Gesamtschaden durch Steuerhinterziehung beziffern will, kommt um Schätzungen nicht herum. Das liegt an der Natur des Problems: Wer Steuern hinterzieht, hinterlässt keine vollständige Spur.

Die am häufigsten zitierte Zahl für Deutschland stammt aus einer Studie von Richard Murphy, damals an der City University of London, im Auftrag der sozialdemokratischen S&D-Fraktion im EU-Parlament, veröffentlicht 2019 auf Basis von Daten des Jahres 2015: rund 125 Milliarden Euro jährlicher Steuerausfall in Deutschland. Murphy schätzte die gesamte Steuerlücke der EU für 2015 auf 825 Milliarden Euro – was ungefähr dem Fünffachen des damaligen EU-Jahreshaushalts entsprach. Murphy räumte selbst ein, dass es sich um eine grobe Schätzung handelt: Es könnten auch 750 oder 900 Milliarden Euro für die EU insgesamt sein.

Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit beschreibt das Schätzproblem als „informiert raten": Steuerhinterziehung findet im Verborgenen statt, und das Steuergeheimnis in Deutschland schränkt ein, welche Daten überhaupt ausgewertet werden dürfen. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit selbst schätzt den jährlichen Schaden auf über 100 Milliarden Euro. Die Deutsche Steuergewerkschaft nennt Werte bis zu 200 Milliarden Euro. Experten zitieren eine Spanne von 50 bis 200 Milliarden Euro.

Diese Spanne von 50 bis 200 Milliarden Euro ist kein Messungenauigkeitsproblem, das sich mit besseren Daten auflösen ließe. Sie spiegelt grundlegend verschiedene Methoden und Abgrenzungen wider: Manche Studien zählen legale Steuervermeidung mit, andere nicht. Manche rechnen Schwarzarbeit ein, andere beschränken sich auf klassische Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 AO. Die Grundgesamtheit – welche Steuerarten, welche Einkommensgruppen, welche Unternehmensformen – variiert von Studie zu Studie. Murphy selbst trennt in seiner Methodik zwischen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung; andere Schätzungen tun das nicht konsequent.

Der Begriff „Steuerlücke" bezeichnet dabei die Differenz zwischen dem Steueraufkommen, das entstünde, wenn alle Steuerpflichtigen vollständig und korrekt ihre Steuern zahlten, und dem tatsächlich erzielten Aufkommen. Er umfasst damit mehr als Steuerhinterziehung im strafrechtlichen Sinne: Verwaltungsfehler, Insolvenzen und legale Gestaltungen können ebenfalls in der Lücke stecken – je nach Methode unterschiedlich stark gewichtet.

Was die Mehrwertsteuer separat ausweist

Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich eine eigene Schätzung für eine Teilmenge der Steuerlücke: die Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke. Sie misst die Differenz zwischen theoretisch erwarteten und tatsächlich eingenommenen Mehrwertsteuereinnahmen und umfasst neben Betrug und Hinterziehung auch Insolvenzen und administrative Fehler – eine amtlich methodisierte Reihe, die sich von den makroökonomischen Gesamtschätzungen unterscheidet.

Für die gesamte EU schätzte die Kommission diese Compliance-Lücke für das Berichtsjahr 2023 auf rund 128 Milliarden Euro, entsprechend etwa 9,5 Prozent der gesamten geschuldeten Mehrwertsteuer. Für Deutschland liegt der zuletzt ausgewiesene Länderwert aus einer früheren Berichtsrunde bei 22 Milliarden Euro für das Berichtsjahr 2018; Deutschland stand damit an dritter Stelle innerhalb der EU hinter Italien und dem Vereinigten Königreich. Länderspezifische Zahlen für die Berichtsjahre 2022 und 2023 lagen in den öffentlich zugänglichen Zusammenfassungen des „VAT Gap Report 2025" der Kommission zum Zeitpunkt dieses Stücks nicht vor.

Diese Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke ist weder mit den Fahndungsmehrsteuern noch mit den makroökonomischen Gesamtschätzungen addierbar: Sie ist eine Teilmenge des Gesamtproblems, mit eigener Methodik und eigenem Bezug, erhoben von einer anderen Institution.

Warum die Reihen nicht zusammenpassen

Wer die 2,6 Milliarden Euro der Steuerfahndung den 125 Milliarden Euro der Murphy-Schätzung gegenüberstellt und daraus eine Aufklärungsquote von zwei Prozent ableitet, mischt drei methodisch unvereinbare Größen.

Die Fahndungsstatistik zählt abgeschlossene Verfahren eines Jahrgangs; die Murphy-Schätzung modelliert einen Jahreswert auf Basis von Daten aus 2015 mit einer Methodik, die Steuerhinterziehung, legale Vermeidung und Schwarzarbeit unterschiedlich einbezieht. Die Verfahrensdauer bei Steuerfahndungen beträgt oft mehrere Jahre; ein 2024 abgeschlossener Fall kann eine Hinterziehung aus 2018 oder 2019 betreffen. Die Grundgesamtheiten überschneiden sich, sind aber nicht deckungsgleich. Und das Dunkelfeld – die nicht aufgedeckten Fälle – taucht in der Fahndungsstatistik per Definition nicht auf, steht aber im Mittelpunkt der makroökonomischen Schätzungen.

Hinzu kommt, dass Deutschland im Gegensatz zu Großbritannien, Australien, Schweden oder den USA keine amtliche Schätzung der eigenen Steuerlücke veröffentlicht. Die Bundesregierung hält den damit verbundenen Aufwand für zu hoch. Das bedeutet: Es gibt für Deutschland keine amtlich geprüfte Bezugsgröße, gegen die die Fahndungsergebnisse sinnvoll gestellt werden könnten.

Was als Nächstes entscheidend wird: Die EU-Kommission soll den VAT Gap Report 2026 mit aktualisierten Länderdaten veröffentlichen; das ZEW begleitet die Methodik in einem laufenden Forschungsprojekt. Ob Deutschland eine eigene Steuerlückenschätzung einführt – eine Forderung, die Finanzwende e.V. und das Netzwerk Steuergerechtigkeit stellen – ist politisch offen. Erst wenn eine solche Reihe vorliegt, wäre ein methodisch sauberer Vergleich von dem, was die Fahndung findet, und dem, was verborgen bleibt, überhaupt möglich.