Am 21. September 2026 saß Otmar Kury, 70, im Zeugenstand des Landgerichts Hamburg. Derselbe Mann, der im Juli 2025 noch als Verteidiger von Christina Block aufgetreten war und sich kurze Zeit später von ihr getrennt hatte. Jetzt war er auf Antrag des mitangeklagten Sicherheitsunternehmers Andreas P. geladen – und seine Anwesenheit allein sorgte für mehr Aufruhr als sein Zeugnis.
Was Kury sagen durfte – und warum das so wenig war
Das Ergebnis des Auftritts war absehbar. Noch bevor die erste Frage gestellt werden konnte, erklärte Kury, dass Block ihn nicht von seiner Schweigepflicht entbunden habe. § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO gibt Rechtsanwälten das Recht, Aussagen über Informationen zu verweigern, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Anwalt anvertraut wurden. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht schützt nicht den Anwalt – es schützt das Vertrauen, das ein Mandant in sein Mandat legen können muss.
Die Schweigepflicht erlischt nicht mit dem Ende des Mandats. Kury war also auch als Zeuge an das gebunden, was er als Verteidiger erfahren hatte. Dass Block ihn nicht entbunden hatte, war deshalb keine Formalie, sondern das entscheidende Faktum des Tages.
Gül Pinar, Verteidigerin von Andreas P., hatte Kury geladen, um unter anderem über ein Gespräch vom 2. Januar 2024 zu befragen – dem Tag nach der Entführung der Kinder vom Wohnort ihres Vaters in Dänemark. Kury soll nach Angaben des Sicherheitsunternehmers dabei gewesen sein. Was genau gesprochen wurde, blieb offen. Nachdem die Diskussion zwischen Vorsitzender Richterin Isabel Hildebrandt und den Verfahrensbeteiligten eskaliert war, verzichtete Pinar auf die Befragung vollständig.
Eine Aussage, die keine ist
Was Kury dann doch sagte, war eindeutig – und prozessual bedeutungslos. Block sei unschuldig. Das habe er bereits zu Prozessbeginn in seiner Rolle als ihr Anwalt vertreten, erklärte er. „An dieser Position hat sich nichts geändert.“
Man kann den Satz verstehen. Man sollte ihn nicht überbewerten.
Eine persönliche Überzeugung des ehemaligen Verteidigers ist kein Beweis. Sie kann es nicht sein. Wer als Zeuge aussagt, muss Tatsachen bekunden – Wahrnehmungen, Gespräche, Dokumente. Eine Meinung zur Schuldfrage steht dem Gericht zu, nicht dem Zeugen. Dass Kury die Gelegenheit nutzte, seine Einschätzung zu Protokoll zu geben, war sein gutes Recht. Mehr aber auch nicht.
Für Christina Block, die angeklagt ist, eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer beiden Kinder vom Wohnort des Vaters Stephan Hensel in Dänemark beauftragt zu haben, ändert dieser Satz nichts. Sie bestreitet die Vorwürfe. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Was der Auftritt über das Verfahren sagt
Dass der 75. Verhandlungstag so endete, ist symptomatisch für einen Prozess, der Vorwürfe gegen mutmaßliche Mitglieder des sogenannten „Com-Netzwerks“ behandelt und nun über ein Jahr dauert. 63 Verhandlungstage waren bis Juli 2026 abgehalten worden, dutzende Zeugen befragt, unzählige Anträge gestellt. Sechs der sieben Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Wer die Wahrheit sagt, ist nach wie vor Gegenstand der Beweisaufnahme.
Der Versuch, einen ehemaligen Verteidiger in den Zeugenstand zu holen, folgt einer nachvollziehbaren Logik: Kury kannte die Beteiligten, war bei Gesprächen dabei, die für das Verfahren relevant sein könnten. Das Problem ist strukturell. § 53 StPO ist nicht dazu da, unbequeme Zeugen zu schützen – er sichert die Vertraulichkeit des Mandatsverhältnisses als Bedingung einer funktionstüchtigen Strafverteidigung. Wer einen ehemaligen Anwalt als Zeugen lädt, ohne die Schweigepflicht entbinden zu lassen, bekommt im günstigsten Fall eine persönliche Einschätzung. Im ungünstigsten Fall, wie hier, einen halben Verhandlungstag Streit um Zulässigkeitsfragen.
Das ist kein Vorwurf an Pinar. Die Verteidigerin eines Mitangeklagten nutzte ein legitimes Mittel. Aber das Ergebnis zeigt, wo die Grenzen dieses Mittels liegen.
Wie weit das Verfahren noch reicht, ist offen. Die Kammer hatte für das zweite Halbjahr 2026 rund 100 Prozesstage angesetzt. Urteilt man nach dem Tempo der bisherigen Beweisaufnahme, ist ein Ende nicht absehbar.
