Am 78. Verhandlungstag stand Gerhard Delling im Mittelpunkt. Der frühere Sportmoderator, der wegen Beihilfe zur Kindesentführung angeklagt ist, sagte aus, er habe weder an der mutmaßlichen Entführung teilgenommen noch davon gewusst. Er wies alle Vorwürfe zurück. Soweit entspricht das dem, was die Verteidigung von Beginn an kommuniziert.
Was auffällt, ist die Tonlage, in der Delling das tat.
Was Delling sagte – und was das bedeutet
„Schreiende Ungerechtigkeit" – so qualifizierte Delling das Verfahren. Er und Christina Block würden zu „Feindbildern" gemacht; der Prozess habe sein Leben „extrem beeinträchtigt". Er habe noch nie so viele Tränen gesehen. Das ist keine juristische Argumentation, das ist eine Klage über die persönliche Lage – vorgetragen in einem Strafverfahren, in dem die Angeklagte, mit der er zusammenlebt, beschuldigt wird, eine israelische Sicherheitsfirma mit der gewaltsamen Rückholung ihrer Kinder beauftragt zu haben.
Die Verteidigung von Christina Block nahm das dankbar auf. Sie las Dellings Aussage als Bestätigung der Verzweiflung seiner Partnerin – die Mutter in einer ausweglosen Situation, überfordert, getrieben. Das ist die Linie, auf der die Verteidigung seit Monaten argumentiert. Delling lieferte ihr Pathos, keinen Beweis.
Der Hinweis, den er hinzufügte – Stephan Hensel habe sich 2021 rechtswidrig verhalten, trage aber keine Konsequenzen –, ist kein Entlastungsargument für ihn selbst. Er adressiert die Frage nach dem Vorwurf gegen ihn nicht. Er verlagert sie.
Was das Verfahren bisher ergeben hat
The stärkste Fassung der Position, die Delling und Block einnehmen, lautet: Was in der Silvesternacht 2023/24 in Dänemark geschah, war keine Entführung, sondern eine Rückholungsaktion verzweifelter Eltern nach einem eskalierten Sorgerechtsstreit. Der Vater der Kinder hatte sie – nach dieser Lesart – 2021 nicht zurückgebracht; die Mutter sah keinen anderen Ausweg. Das ist das stärkste Argument der Verteidigung, und es ist das Argument, das auch Dellings Auftritt am 30. September rahmt.
Gegen diese Lesart steht, was das Verfahren bisher hervorgebracht hat. David Barkay, Chef der israelischen Sicherheitsfirma Cyber Cupula, belastet Christina Block schwer: Er soll drei Tage vor der Aktion mit ihr getroffen und von ihr die Versicherung erhalten haben, das Vorhaben sei legal. Ein 36-jähriger israelischer Mitangeklagter hat seine Beteiligung eingeräumt, beschreibt die Aktion als Rettungsaktion, an der er als Held teilgenommen habe. Die Kinder – zum Zeitpunkt des Geschehens zehn und dreizehn Jahre alt – haben angegeben, einer Extremsituation ausgesetzt gewesen zu sein. Sie wollten vor Gericht nicht aussagen; die Hauptermittlerin der Hamburger Polizei hält ihre früheren Aussagen für glaubhaft.
63 Verhandlungstage hat die Kammer bis Mitte Juli 2026 absolviert. Die Beweisaufnahme ist noch nicht abgeschlossen. Das forensisch-jugendpsychiatrische Gutachten zu den Folgen für die Kinder steht ebenso aus wie weitere Vernehmungen. Insgesamt hat die Kammer rund 100 Prozesstage bis Jahresende angesetzt.
Die Nebenfront: Presse und Verfahren
Parallel zur Beweisaufnahme hat das Verfahren eine zweite Konfliktlinie aufgetan. Das Hamburger Landgericht ließ Tonaufnahmen einer Journalistin der Wochenzeitung „Zeit" sicherstellen – Gesprächsaufzeichnungen, die dem Podcast „ZEIT Verbrechen: House of Block" zugrunde liegen. Darin sprechen unter anderem zwei Töchter von Christina Block aus einer früheren Beziehung erstmals öffentlich. Das Gericht erhofft sich neue Erkenntnisse über Aussagen wichtiger Zeugen; der Zeit-Verlag sprach von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit und hat Beschwerde eingelegt.
Dellings Aussage über die Tränen, die er gesehen hat, fügt sich in diese Gemengelage ein: ein Verfahren, das sich öffentlich ausdehnt – in Podcasts, in Befangenheitsanträge, in Presserechtskonflikte –, während die Kernfrage unbeantwortet bleibt. Wer hat den Auftrag zur Entführung erteilt?
Diese Frage beantwortet Delling nicht. Er sagt, er war nicht dabei und wusste von nichts. Das ist sein gutes Recht. Ob es stimmt, ist Sache der Kammer.
