Das ist ein Argument für den Kassenstand, nicht für den Staat.

Wer das Wohngeld kürzt, streicht nicht die Menschen, die es beziehen. Er schickt einen Teil von ihnen in ein anderes System. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 erstmals beraten, nach Mitternacht und zwanzig Minuten lang. Für einen Eingriff, der Hunderttausende Haushalte trifft, ist das eine kurze Sitzung.

Was die Kürzung im Bundeshaushalt 2027 bringen soll

Ende 2025 bezogen rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld. Nach dem Entwurf der Bundesregierung, Stand Oktober 2026, soll die Kürzung im Haushaltsjahr 2027 rund 1,5 Milliarden Euro bringen, Bund und Länder zusammen. Bund und Länder tragen das Wohngeld je zur Hälfte, jeder spart also in der eigenen Kasse. Drei Stellschrauben tragen das. Die für den 1. Januar 2027 vorgesehene Erhöhung wird ausgesetzt. Die Heizkostenkomponente wird halbiert, im Einpersonenhaushalt von 96 auf 48 Euro. Und die Formel rechnet einen größeren Teil des Einkommens an. Bereits bewilligte Bescheide gelten bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums weiter; wer neu hinzukommt, fällt unter die neuen Regeln.

Ein Entwurf ist noch kein Gesetz. Entscheiden wird am Ende eine Koalition, in der die SPD das Ministerium führt, das hier kürzt.

Die stärkste Fassung des Gegenarguments hat Bundesbauministerin Hubertz selbst geliefert, und sie ist nicht schwach. Der Konsolidierungsdruck sei kurzfristig massiv. Die Mittel ihres Ministeriums seien überwiegend für langfristige Investitionen in bezahlbaren Wohnraum gebunden. Das Wohngeld sei der einzige Posten, bei dem sich kurzfristig Einsparungen erzielen lassen. Ein Haushalt unter Druck braucht Hebel, die im nächsten Jahr wirken, und dieser Hebel wirkt. Was den Etat angeht, hat Hubertz recht. Die Frage ist nur, ob der Etat die ganze Rechnung ist.

Wohin die Haushalte gehen, die herausfallen

Die Bundesregierung spricht von bis zu 381.000 Haushalten, die aus dem Bezug fallen könnten. Nach ihren Modellrechnungen wechselt ein Teil davon voraussichtlich in Bürgergeld oder Grundsicherung. Der Deutsche Mieterbund lehnt die Pläne vollständig ab und warnt gemeinsam mit der Bundesgemeinschaft Wohnungslosenhilfe vor mehr Wohnungslosigkeit. Eine neue Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sieht vor allem Menschen in Rente, Familien mit Kindern und Geringverdienende betroffen.

Wer aus dem Wohngeld fällt und in die Grundsicherung rutscht, ist kein gesparter Fall, sondern ein verschobener. Die Einsparung steht im Etat des Bauministeriums, die Leistung danach in einem anderen Etat. Wer nur auf den einen schaut, sieht eine Kürzung. Wer auf beide schaut, sieht einen Umzug.

Dass die schärfste Gegenstimme aus der eigenen Partei kommt, ist der eigentliche Befund. In der Bundestagsdebatte hatten Vertreter von AfD, Grünen und Linken die Pläne als „falschen Weg“, als „Kürzungswahn“ und als „unsozial“ bezeichnet. Sarah Philipp, SPD-Co-Vorsitzende in Nordrhein-Westfalen, geht weiter: Die Maßnahme sei falsch und sorge für sozialen Sprengstoff. Beim Wohngeld könne man nicht sparen, es würden lediglich Kosten verlagert. Sie will mehr sozialen Wohnraum und kurzfristig eine wirksame Mietpreisbremse. Ihr Satz hat einen Haken: „Kosten verlagern“ sagt, dass etwas wandert, nicht wohin und nicht wie viel. Das ist der richtige Einwand, aber noch keine Rechnung. Der Landesverband, dessen Co-Vorsitzende sie ist, hatte 2024 eine Reform der Schuldenbremse verlangt. Dieselbe Partei fordert also Investitionsspielraum, während ihre Bauministerin bei den Sozialleistungen kürzt.

Hubertz setzt auf Bauen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – und kürzt den Zuschuss, der die Miete für Haushalte bezahlbar hält, die schon wohnen. Neubau wirkt in Jahren, die Kürzung im Januar 2027. Den Preis zahlt zuerst die Ministerin. Eine Bauministerin, deren Parteifreundin an der Spitze der NRW-SPD ihr öffentlich widerspricht, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem, das kein Haushaltsplan löst.

Mein Maßstab ist die Effizienz-Achse dieses Hauses: Was kostet eine Einsparung über alle Ebenen zusammen, und was bleibt davon übrig? Daran gemessen ist die Kürzung zum Teil Sparen und zum Teil Umzug. Die Einsparung bleibt nur dann Einsparung, wenn die Grundsicherung dem Staat für diese Haushalte weniger kostet als das Wohngeld, das wegfällt. Das ist die Rechnung, die jede Begründung dieser Kürzung liefern muss. Der Entwurf heißt „Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“. Vereinfacht ein System, wenn Haushalte in ein anderes wechseln?

Der stärkste verbleibende Einwand lautet: Ein Umzug ist besser als ein Loch im Haushalt. Das stimmt, solange der Umzug billiger ist als das, was er ersetzt. Wer auf die Geschwindigkeit der Buchung verweist, beantwortet diese Frage nicht. Er hat das Tempo für die Wirkung genommen.

Widerlegt wäre diese These, wenn kein einziger Haushalt aus dem Wohngeld in eine andere staatliche Leistung wechselte. Die Modellrechnungen erwarten das Gegenteil. Dann geht es nur noch um die Größe des Umzugs, und die gehört in dieselbe Rechnung wie die Einsparung.

Im Bauetat heißt das Einsparung. Im Sozialetat heißt es: Der Fall ist umgezogen. Sparen nennt man das nur, wenn niemand die Adresse wechselt.