Was gilt und was erst beschlossen werden müsste

Wer 2008 geboren ist, hat seit Anfang 2026 einen Fragebogen der Bundeswehr erhalten. Für Männer ist die Antwort Pflicht, für Frauen freiwillig. Ab 2027 sollen die Männer dieses Jahrgangs zur Musterung antreten, auch wer den Wehrdienst verweigern will. Muss der Sohn deshalb zur Bundeswehr? Heute nicht. Antworten muss er trotzdem. Die eigentliche Frage liegt tiefer: Der Staat erfasst den Jahrgang 2008, ohne entschieden zu haben, ob er ihn zum Dienst zwingt. Den Maßstab dieses Kommentars bildet die Demokratie. Wer entscheidet über den Zwang, und zu welchem Zeitpunkt?

Der Neue Wehrdienst ist freiwillig und dauert mindestens sechs Monate. Die Wehrpflicht steht weiter im Grundgesetz, als Pflicht aller männlichen Deutschen ab 18. Ausgesetzt ist seit dem 1. Juli 2011 nur die gesetzliche Verpflichtung, den Grundwehrdienst zu leisten. Eine Bedarfswehrpflicht ist im Gesetz angelegt, eingeführt ist sie nicht. Dafür bräuchte es ein neues Gesetzgebungsverfahren, in dem auch der Rahmen festzulegen wäre, etwa ein Losverfahren. Bis dahin verpflichtet der Staat junge Männer zu Fragebogen und Termin, nicht zum Dienst. Frauen bekommen den Fragebogen ebenfalls, müssen ihn aber nicht beantworten.

Die stärkste Antwort darauf kommt aus der Verteidigungspolitik, und sie verdient eine genaue Lesart. Eine Wehrpflicht ließe sich nicht über Nacht aufbauen. Wer im Ernstfall einberuft, braucht Daten, bevor die Lage da ist. Der Fragebogen ermittelt nach Angaben der Bundesregierung Eignung und Motivation, und die Bundeswehr baut derzeit Kapazitäten für Musterung und Ausbildung auf. Dazu kommt die Vollständigkeit: Eine Pflicht liefert Daten von allen, eine Freiwilligkeit lässt Lücken. Ein Staat, der erst im Krisenfall anfängt zu erfassen, verliert Zeit, die er nicht hat. Das Argument ist gut. Es erklärt, warum Daten gebraucht werden. Es erklärt weniger, warum die Verwaltung schon jetzt auf einen Zwang hin eingerichtet wird, den der Bundestag noch nicht beschlossen hat.

Die Zahlen sprechen zunächst für den freiwilligen Weg. Am 31. Juli 2026 zählte die Bundeswehr 186.705 Soldatinnen und Soldaten, den höchsten Stand seit rund 13 Jahren. Das Ziel für 2035 liegt bei 260.000 Zeit- und Berufssoldaten und 200.000 Reservisten. Der Neue Wehrdienst dient nach Angaben der Bundesregierung vor allem dem Aufwuchs der Reserve, und Reservisten entstehen aus Dienst, nicht aus Fragebögen. Die Bundesregierung nennt den Wehrdienst freiwillig und macht die Musterung für alle Männer des Jahrgangs zur Pflicht, auch für die, die ihn ablehnen. Genau darin liegt das Problem: Der Termin gilt schon, der Zwang nicht. Ist die Erfassung abgeschlossen und die Verwaltung eingespielt, geht es bei einer Wehrpflicht nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie viel. Das ist eine Einschätzung. Wer sie bestreitet, muss erklären, warum eine Entscheidung nach der Erfassung leichter fallen soll als davor.

Richtig wäre die umgekehrte Reihenfolge. Der Bundestag muss bei einer Bedarfswehrpflicht ohnehin neu abstimmen. Dann sollte er über den Zwang entscheiden, bevor die Verwaltung dafür steht, und nicht danach. Das ist eine Norm und keine Berechnung. Ein Parlament, das nach der Erfassung abstimmt, entscheidet über einen Apparat, der schon steht.

Was eine Wehrpflicht kosten würde

Was ein Zwangsdienst kosten würde, hat das ifo-Institut im Juli 2024 durchgerechnet. Es arbeitet mit mehreren Szenarien, von fünf Prozent eines Jahrgangs bis zur Wehrpflicht für alle. Im Szenario mit einem Viertel nennt das Institut rund 17 Milliarden Euro im Jahr; die Spanne reicht bis zu 70 Milliarden. Das sind Modellrechnungen, keine Prognosen. Sie zeigen aber, wer zahlt: Ein Teil der Kosten entsteht bei den Wehrpflichtigen selbst. Wer zur Wehrpflicht herangezogen wird, verliert über das ganze Leben gerechnet stärker an Einkommen und Vermögen als Nicht-Wehrpflichtige.

Dieselbe Rechnung liefert allerdings den stärksten Einwand gegen mein Urteil. Eine Marktlösung, also höhere Gehälter für Freiwillige, wäre nach dem Modell des Instituts gesamtwirtschaftlich günstiger als eine verpflichtende Wehrpflicht. Wer das ernst nimmt, bezahlt Freiwillige besser, bevor er den Zwang vorbereitet. Das ist ein redliches Argument. Es erklärt aber nicht, warum die Erfassung dem Zwang vorausgeht und nicht umgekehrt. Was der Zwang nach sich zöge, zeigt die Zivildienst-Frage. Hans-Peter Bartels, ehemaliger Wehrbeauftragter des Bundestages, hat nach Medienberichten erklärt: „Kommt die Wehrpflicht, kehrt auch der Zivildienst zurück – und der Staat muss für Kriegsdienstverweigerer entsprechende Stellen anbieten.“ Es ginge um Zehntausende neue Einsatzstellen, und die Koalition müsse dann beantworten, wie das finanziert werde. Dann – das heißt: nach einer Entscheidung, die noch aussteht.

Im Kreis Unna, wo die Debatte im Oktober 2026 öffentlich geführt wurde, lässt sich der Gegensatz in zwei Sätzen erzählen. Emilie Beisenherz (Junge Union) will zur Bundeswehr. Ian Marx (Die Linke) warnt vor Wehrpflicht und Zwang. Beisenherz setzt auf die Freiwilligen, Marx fürchtet den Zwang. Beide Haltungen zielen auf dieselbe Lücke: Das Gesetz bestimmt den Termin und braucht für den Dienst ein künftiges Gesetzgebungsverfahren.

Der Jahrgang 2008 hat schon eine Pflicht zum Fragebogen und bald eine zum Termin. Die Pflicht zum Dienst ist nicht beschlossen. Vorbereitet ist sie trotzdem.