Am Samstag, dem 4. Juli 2026, begann der AfD-Bundesparteitag in Erfurt pünktlich – trotz Sitzblockaden, an denen nach Angaben des Bündnisses Widersetzen rund 17.000 Menschen teilnahmen, und einer zeitweise gesperrten Autobahn 71. Mehrere tausend Polizisten aus dem ganzen Bundesgebiet waren in der Stadt. Am Rand der Proteste wurden Medienschaffende angegriffen.

Das Kriterium dieses Kommentars ist die Tat: Ein Angriff wird danach bewertet, was er ist, nicht danach, welchen Presseausweis das Opfer trägt. Unstrittig ist, dass Gewalt gegen Reporter zu verurteilen ist. Strittig ist, ob man das glaubwürdig tut, wenn man vorher sortiert, wer Schutz verdient. Meine Antwort: nein.

Belegt ist weniger, als die Debatte danach nahelegt. Drei Vertreter eines Online-Portals seien nach Angaben der Polizei körperlich angegriffen worden. Polizeipräsident Thomas Quittenbaum sagte, die Polizei habe ihnen geholfen. Reporter beobachteten, wie Farbbeutel flogen. Der Chefredakteur des Portals schrieb auf der Plattform X, einem Mitarbeiter sei gegen den Hinterkopf getreten worden. Das ist die Darstellung der Redaktion, keine amtliche Feststellung. Einem Vertreter einer Wochenzeitung sei das Handy geraubt worden; die Polizei habe nach eigenen Angaben einige Tatverdächtige identifiziert. Die Polizei ermittelt zu den Angriffen auf Medienschaffende und Livestreamer.

Ein politisches oder religiöses Motiv hat keine Behörde festgestellt. Der Fall gehört deshalb in die Klasse „Motiv offen“; eine amtliche Einordnung steht aus. Die AfD-Fraktion war schneller. Sie sprach von einer „Hetzjagd“ auf Journalisten und brachte eine Aktuelle Stunde auf den Weg, die unter dem Titel „Mutmaßliche Angriffe gegen Journalisten in Erfurt am vergangenen Wochenende“ stand; die Debatte fand am 8. Juli 2026 statt. Ob es eine Hetzjagd war, entscheiden die Ermittler, nicht eine Aktuelle Stunde. Die Fraktion hält das Wort „mutmaßlich“ für eine Täter-Opfer-Umkehr, verwendet aber selbst für dieselben Vorgänge ein Wort, das erst die Ermittlungen liefern können.

Wer die Angriffe verurteilte

Die Grünen verurteilten die Angriffe. Die Grünen-Ko-Chefin Franziska Brantner nannte den Vorfall einen Einzelfall und sagte, der Schutz der Pressefreiheit sei ein unverhandelbares Grundrecht. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sagte: „Wer Gewalt gegen Journalisten anwendet, der greift die Demokratie an.“ Der Linken-Politiker Bodo Ramelow hatte schon am Vortag erklärt, Gewalt sei kein legitimes Mittel. Er distanzierte sich vom Aufruf, den Parteitag durch Blockaden ganz zu verhindern, und hielt die Proteste selbst für gerechtfertigt. Die Grenze war also gezogen, bevor der Parteitag begann.

Wer diesen Vorfall einen Einzelfall nennt, verkleinert ihn. Der Polizeipräsident nennt drei angegriffene Vertreter eines Portals, und die Polizei ermittelt außerdem wegen Angriffen auf Livestreamer und eines Handyraubs. Das ist der Konsens: Gewalt gegen Reporter ist nicht zu rechtfertigen. Er gilt, und er reicht nicht. Ein Konsens, der nur ausgesprochen wird, schützt keine einzige Reporterin.

Die Antwort auf die Frage nach einer Verurteilung

Auf die Frage, ob das Bündnis Widersetzen die Angriffe verurteilt, antwortete es am Sonntag: „Wir sind nach Erfurt gekommen, um Faschisten zu blockieren. Faschisten mit einem Presseausweis sind immer noch Faschisten.“ In dieser Antwort kommt das Wort Gewalt nicht vor. Der Presseausweis kommt vor.

Der Satz beantwortet die Frage nicht, er verschiebt sie. Ein Presseausweis ist ein Berufsnachweis, kein Gesinnungsnachweis. Wer ihn zur Gesinnungsprüfung macht, hat schon entschieden, wer Schutz verdient – und ein Angriff wird dann nicht mehr nach der Tat gemessen, sondern nach dem Opfer. Setzen Sie für „Faschisten“ ein anderes Schimpfwort ein. Der Satz trägt weiter, für jedes Lager und jedes Feindbild. Eine Logik, die für jedes Schimpfwort taugt, schützt niemanden.

Die stärkste Fassung des Bündnisses geht anders. Eine Partei, die man für faschistisch hält, braucht Bühne und Sichtbarkeit, und wer über ihren Parteitag berichtet, liefert beides. Ziviler Ungehorsam ist das alte Mittel, einen Parteitag selbst zu bremsen; die Blockade richtet sich gegen eine Veranstaltung, nicht gegen einzelne Menschen. Das Argument hat Gewicht. Es endet dort, wo es nicht mehr die Blockade beschreibt, sondern den Menschen mit dem Ausweis.

Genau an dieser Stelle hat das Bündnis die Grenze nicht gezogen, die Bodo Ramelow vor dem Parteitag benannt hat und die Grünen und die Union nach den Angriffen benannt haben. Der Preis trifft das Bündnis selbst. Wer seinen Protest gegen Gewalt verteidigen will, muss sie auch dort benennen, wo sie einen politischen Gegner trifft. Sonst glaubt ihm niemand, dass er sie meint.

Offen ist das Motiv. Ob die Staatsanwaltschaft Erfurt Anklage erhoben oder die Verfahren eingestellt hat, ist bis zum 16. Oktober 2026 nicht bekannt. Die Lehre für die Kategorie ist einfach: Ein Angriff auf einen Reporter wird als Angriff auf einen Reporter verfolgt, nicht als Beitrag zum Streit zwischen Lagern. Wer Gewalt verurteilen will, nimmt zuerst die Gesinnung des Opfers aus der Rechnung. Das Bündnis hat sie hineingeschrieben.