Am Donnerstagnachmittag, 8. Oktober, hatten Unbekannte eine Rentnerin angerufen und ihr erzählt, ihre Tochter sei an Krebs erkrankt und brauche sofort teure Medikamente. Die Frau übergab Bargeld in Höhe von 100.000 Euro an einen etwa 30 bis 40 Jahre alten Abholer, hell gekleidet, mit blonden, lockigen Haaren. Die Täter wollten mehr. Sie riefen erneut an und erklärten, das Geld reiche nicht. Erst danach verständigte die Frau die Polizei. Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck hat die Ermittlungen übernommen.
Was ein Schockanruf ist und wie er sich von anderen Maschen unterscheidet
Der Begriff beschreibt eine Spielart des Telefonbetrugs, bei der die Täter eine Notlage erfinden, die sofort Geld erfordert. In Herrsching erzählten Unbekannte von einer schwer kranken Tochter, in Schondorf gab sich eine Frau als Staatsanwältin aus und sprach von einem toten Menschen, den der Sohn verursacht haben sollte. Beides sind Varianten derselben Methode: Der Angerufene soll glauben, ein Angehöriger stecke in Lebensgefahr oder in Haft.
Abzugrenzen ist die Masche vom sogenannten Falschen Polizisten, bei dem sich die Täter als Beamte ausgeben, die das Vermögen angeblich sichern wollen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik führt „Enkeltrick und Schockanruf“ und „Falscher Polizist“ in getrennten Kategorien. Wer die Schäden vergleichen will, muss beides getrennt lesen.
Das Muster hat einen festen Aufbau. Zuerst kommt die Angst, dann die Forderung, und dazwischen liegt die Zeit, die die Täter brauchen. In beiden Fällen holte ein Unbekannter das Geld an der Haustür ab. Die Täter treten damit nicht selbst in Erscheinung, und das Opfer sieht nur einen fremden Mann, der nach kurzer Zeit wieder verschwindet.
Wie in Schondorf eine falsche Staatsanwältin auftrat
Am Mittwoch, 14. Oktober, rief gegen Mittag eine Frau an, die sich als Staatsanwältin ausgab. Sie behauptete, der Sohn des Rentners habe bei einem Verkehrsunfall einen Menschen getötet. Um eine angeblich drohende Haftstrafe abzuwenden, müsse der Senior eine hohe Summe zahlen. Fast zwei Stunden hielten die Betrüger ihn am Telefon. Dann erschien ein unbekannter Mann an der Haustür und nahm 50.000 Euro entgegen.
Aufgeflogen ist der Betrug erst, als der tatsächliche Sohn zu Besuch kam und die Polizei verständigte. Der Bericht erwähnt keinen Anruf des Rentners beim Sohn. Die Täter kamen also ohne Gegenprobe aus.
Die Haftbehauptung ist der eigentliche Hebel. Sie macht aus einem Telefonat ein angebliches Strafverfahren, das nur durch Zahlung zu stoppen sei. Genau diese Vorstellung entkräftet die Polizei mit ihrer Auskunft, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Bargeld zur Abwendung einer Haftstrafe verlangen. Wer den Satz kennt, hat die Masche durchschaut, bevor das Geld den Besitzer wechselt.
Was die Polizei rät und wo die Warnung an Grenzen stößt
Die Polizei nennt Regeln, die genau dort ansetzen, wo die Täter Zeit brauchen. Wer unsicher ist, beendet das Gespräch. Den Angehörigen ruft man unter der Nummer an, die man kennt, nicht unter einer Nummer, die der Anrufer nennt. Die Polizei selbst ruft nie unter der 110 an. Wer unsicher ist, wählt die 110 selbst und nutzt dafür nicht die Rückruftaste.
Dazu kommt: Am Telefon nicht über persönliche oder finanzielle Verhältnisse sprechen und eine Vertrauensperson hinzuziehen. Die Polizei rät außerdem, mit Angehörigen über das Phänomen zu sprechen und sie vor dem Vorgehen der Täter zu warnen.
Diese Regeln setzen voraus, dass der Angerufene im Moment des Anrufs innehält, prüft und aufhört. Genau das wollen die Täter verhindern, und beide Fälle zeigen, wie weit der Druck geht. Der stärkste Einwand gegen die bloße Warnung lautet deshalb so: Eine Regel, die im Anruf befolgt werden muss, hilft nur, wer sie vorher gelernt hat und im Gedächtnis hat. Wer am Telefon Angst hat, hört nicht mehr zu.
In Herrsching bestätigt der Verlauf diesen Einwand. Die Frau übergab das Geld, bevor sie die Polizei rief, und der Notruf kam erst nach dem zweiten Anruf der Täter. Die Antwort auf den Einwand liegt im Vorher: Angehörige warnen, die Nummer des Enkels oder der Tochter kennen, sich vorab das Vorgehen einprägen.
Wie groß der Schaden ist und welche Strafe droht
Die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2025 weist für die Masche „Falscher Polizist“ rund 49,5 Millionen Euro Schaden aus, rund 64 Prozent mehr als 2024 mit 30,1 Millionen Euro. Die Fallzahl stieg von 3.946 auf 4.646. Bei „Enkeltrick und Schockanruf“ sank die Fallzahl von 6.658 auf 4.798, der Schaden stieg dennoch von rund 46,4 auf rund 49,0 Millionen Euro. Zusammen lagen beide Kategorien 2025 damit bei rund 98,5 Millionen Euro.
Insgesamt sank die Zahl der erfassten Straftaten 2025 um 5,6 Prozent auf rund 5,5 Millionen. Gleichzeitig steigen die Schäden in den Maschen, die sich gegen Ältere richten. Weniger Fälle, mehr Beute: So fällt der Befund für diese Maschen aus.
Die Aufklärungsquote beschreibt den Anteil der erfassten Fälle, den die Polizei aufklärt, also einem Tatverdächtigen zuordnen kann. 2025 lag sie bei 57,9 Prozent, rund 3,2 Millionen der 5,5 Millionen Fälle wurden aufgeklärt. Die Quote gilt für alle Delikte zusammen und sagt über die Aufklärung von Schockanrufen allein nichts aus.
Für den Betrug gilt § 263 des Strafgesetzbuchs. Für gewerbsmäßige oder bandenmäßige Begehung sieht der Absatz 5 Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor. Vorschriften, die ältere Menschen als Opfergruppe eigens schützen, gibt es nicht; angewendet wird der allgemeine Betrugsparagraf. Ob die Täter in Herrsching oder Schondorf gewerbs- oder bandenmäßig handelten, ist offen.
Offen ist auch, ob die Täter überhaupt ermittelt werden. Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck führt beide Verfahren, ein Ergebnis ist bislang nicht mitgeteilt. Der Ausgang wird sich an einer Mitteilung der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft zeigen.
