Am 1. Oktober 2026 hat vor dem Landgericht Würzburg ein Prozess begonnen, der schon einmal stattgefunden hat. Das Urteil von 2024 hat der Bundesgerichtshof aufgehoben. Gut drei Jahre nach der Tat steht die Frage, ob der Angeklagte in Notwehr handelte, wieder im Mittelpunkt.

Was 2024 nicht ausgeschlossen wurde

Die Tat ereignete sich im September 2023 vor einer Diskothek. Der heute 25-jährige Angeklagte hatte im ersten Verfahren eingeräumt, auf den 28-Jährigen eingestochen zu haben, und sich auf Notwehr berufen. Das Gericht konnte Notwehr nicht ausschließen und sprach ihn deshalb frei. Das ist ein anderer Befund als der, dass Notwehr erwiesen wäre, und dieser Unterschied trägt das ganze Urteil. Zwölf Jahre Haft hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Das Gericht sprach frei, die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.

Was die Anklage und was die Verteidigung behauptet

Vor dem Club ging es laut Anklage um einen Streit. Ein politisches oder religiöses Motiv ist für die Tat nicht festgestellt. Der 25-Jährige soll vor der Diskothek Frauen belästigt haben; als ein Mann einschritt, soll er aggressiv reagiert haben. Ein Türsteher soll ihn mehrfach geohrfeigt haben. Das spätere Opfer wollte schlichten, geriet dann mit dem Angeklagten aneinander, und dabei soll dieser mit einem Messer zugestochen haben.

Die Verteidigung stellt die Lage anders dar. Ihr Mandant habe sich „vier oder fünf Gegnern gegenüber“ gesehen, sei vor dem Club über die Straße geschubst und beleidigt worden. Dazu komme reichlich Alkohol, weshalb er sich nur lückenhaft erinnere. Zu Prozessbeginn verlasen die drei Verteidiger eine Erklärung ihres Mandanten: „Ich wünschte, ich könnte es ungeschehen machen.“

Was die Aufhebung entscheidet

Mit der Aufhebung verliert der Freispruch seine Wirkung, einen Schuldspruch bedeutet sie nicht. Bis zu einem Urteil, das die Schuld belegt, gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. Die neue Kammer prüft die Beweise erneut, hört Zeugen an und entscheidet über die Notwehr-Frage. Nach Medienberichten wird das schwierig, weil die Tat mehr als drei Jahre zurückliegt und sich Zeugen an den Abend möglicherweise nicht mehr genau erinnern.

Ob die neue Kammer Notwehr ausschließen kann, entscheidet über den Ausgang. Der Freispruch von 2024 beantwortete die Frage, was sich nicht ausschließen ließ. Das neue Urteil muss sagen, was sich feststellen lässt.