Am Morgen des 9. Februar 2023 sollen Johann G. und weitere Personen aus Sachsen und Thüringen in Budapest gezielt Rechtsextreme angegriffen haben, die zum jährlichen Aufmarsch „Tag der Ehre" in die ungarische Hauptstadt gereist waren. Laut Ermittlungsergebnissen der Generalbundesanwaltschaft wurden dabei mehrere polnische Rechtsextreme verfolgt und vor einem Café gestellt; Johann G. soll mit einem Schlagstock zugeschlagen haben, ein weiterer Beteiligter einen Hammer mitgeführt haben. Ein bereits am Boden liegendes Opfer soll weiter geschlagen worden sein. In den folgenden zwei Tagen folgten drei weitere Angriffe. Insgesamt neun Rechtsextreme wurden verletzt – sie erlitten Kopfplatzwunden, Knochenbrüche und Prellungen; ein Opfer soll mehr als 15 Schläge auf den Kopf erhalten haben.

Schon früher am selben Morgen sollen zwei der Gruppe am Budapester Westbahnhof einem bekannten ungarischen Neonazi Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.

Ein weiterer dem Verfahren zugerechneter Tatvorwurf betrifft einen Angriff im April 2022 in Erfurt: Eine Verkäuferin in einem Geschäft der Marke „Thor Steinar" – die in Neonazi-Kreisen als Erkennungssymbol gilt – soll attackiert worden sein.

Die Generalbundesanwaltschaft sieht in zwei Fällen – den Angriffen in Erfurt und in Dessau-Roßlau – den Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt, weil Opfer mit Schlagstöcken und Hämmern auf den Kopf getroffen und dabei lebensgefährlich verletzt wurden. Der Tötungsvorsatz wird von der Verteidigung bestritten; die Anwälte verwiesen darauf, dass auch die ungarische Justiz in den Budapester Vorfällen keinen solchen gesehen habe. Die rechtliche Einordnung ist Gegenstand der laufenden Verhandlung.

Zwei Gerichte, ein Komplex

Der Tatkomplex wird nicht an einem einzigen Gericht verhandelt. Johann G., der nach Angaben der Bundesanwaltschaft zur Tatzeit bereits seit knapp drei Jahren per internationalem Haftbefehl gesucht wurde und auch die Geschehnisse in Budapest als Gesuchter erlebt haben soll, steht seit 2025 vor dem Oberlandesgericht Dresden. Dort sind Verhandlungstermine bis 2027 angesetzt.

Ein separates Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf richtet sich gegen sechs weitere Beschuldigte – vier Frauen und zwei Männer im Alter von 22 bis 24 Jahren aus Jena und Leipzig – und begann Anfang 2026. Die Generalbundesanwaltschaft wirft auch ihnen Mitgliedschaft in der als militante linksextreme Vereinigung eingestuften „Antifa Ost" sowie Beteiligung an den Budapester Angriffen vor.

Die Verteidiger in Düsseldorf erklärten in einer Pressemitteilung, ihre Mandanten hätten sich trotz drohender Auslieferung nach Ungarn freiwillig den deutschen Strafverfolgungsbehörden gestellt, und bezeichneten die Anklage als überzogen und politisch motiviert.

Die Abtrennung im September 2026

Im September 2026 veranlasste das Oberlandesgericht Dresden die Abtrennung des Verfahrens gegen einen Mitangeklagten. Grund war ein Suizidversuch, in dessen Folge der Betroffene in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Verhandlungsunfähigkeit zwingt ein Gericht verfahrensrechtlich dazu, die Sache gegen die betroffene Person aus dem gemeinsamen Verfahren herauszulösen; die Hauptverhandlung gegen die übrigen Angeklagten kann und soll dann ohne Unterbrechung fortgesetzt werden.

Abtrennungsentscheidungen im laufenden Hauptverfahren sind nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht selbstständig anfechtbar, es sei denn, sie wären willkürlich oder evident rechtswidrig. Für die verbleibenden Angeklagten bedeutet die Abtrennung, dass ihr Verfahren nicht blockiert wird – zugleich entfällt die Möglichkeit, Beweisergebnisse aus der abgetrennten Sache unmittelbar gemeinsam zu würdigen.

Über den weiteren Verfahrensstand des abgetrennten Verfahrens liegen keine belegten Angaben vor.

Einordnung: Behörden und PMK-Statistik

Die Generalbundesanwaltschaft stuft die „Antifa Ost" als kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB ein. Die Taten fallen in den Phänomenbereich „PMK-links" der amtlichen Statistik zur politisch motivierten Kriminalität – eine Kategorie, die das Bundeskriminalamt führt und die Straftaten zählt, bei denen Anhaltspunkte auf eine im weitesten Sinne linke Motivation vorliegen, nicht nur auf eine klar linksextremistische.

Zum politischen Kontext: Die PMK-links-Zahlen für 2025 stiegen nach Angaben des Bundesinnenministeriums um mehr als 35 Prozent auf 13.490 Delikte; die Zahl der Gewaltdelikte in diesem Bereich stieg demnach um rund 43 Prozent auf 1.087. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt räumte bei der Vorstellung dieser Zahlen im Juni 2026 ein, dass die größte Gefahr vom Rechtsextremismus ausgehe, betonte aber zugleich den Anstieg im linken Bereich. Kritiker wiesen darauf hin, dass rechtsextreme Gewaltdelikte 2025 mit 1.598 Taten weiterhin deutlich höher lagen als linksextreme – und dass der Anstieg bei PMK-links-Delikten zu einem erheblichen Teil auf Körperverletzungen gegen Polizistinnen und Polizisten bei Großdemonstrationen zurückzuführen sei.

Dass die PMK-Statistik Anzeigen zählt und nicht Verurteilungen, ist für die Einordnung des Antifa-Ost-Verfahrens relevant: Ob die Vorwürfe der Generalbundesanwaltschaft sich in Schuldsprüchen niederschlagen, entscheiden die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Dresden. Wann dort Urteile fallen, ist nicht belegt.