Die Bundesanwaltschaft beschreibt den Ablauf in ihrer Mitteilung vom 6. Oktober in drei Schritten. Im September 2025 vollzog die Staatsanwaltschaft Hamburg bei Hanning eine Durchsuchung, und zwar im Rahmen von Ermittlungen gegen Christina Block und andere. Aus den Funden dieser Durchsuchung ging das Verfahren hervor, das nun gegen Hanning und seinen früheren Büroleiter Manfred D. geführt wird. Anfang Mai 2026 wurde der Vorgang der Bundesanwaltschaft zur Übernahme vorgelegt. Die Ermittlungen führt sie nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundeskriminalamt.

Am 6. Oktober nahmen Beamte des Bundeskriminalamts die beiden Beschuldigten fest, im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern und im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen; Durchsuchungen gab es dort und in Berlin. Gegen den früheren Büroleiter erließ ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl; er sitzt in Untersuchungshaft. Hanning sollte am 7. Oktober dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl verkündet und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheidet.

Was die Bundesanwaltschaft vorwirft

Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes. Sein Büroleiter war damals Manfred D., der ihm auch während seiner Zeit als Staatssekretär im Bundesinnenministerium von Dezember 2005 bis November 2009 folgte. Von März 2012 bis März 2026 war D. wiederum für mehrere nachfolgende BND-Präsidenten als Büroleiter tätig und hatte nach Angaben der Bundesanwaltschaft Zugriff auf zahlreiche geheimhaltungsbedürftige Informationen.

Vermutlich im Frühjahr 2010 sollen beide vereinbart haben, dass D. dem früheren Präsidenten gegen Entgelt fortlaufend Erkenntnisse des Dienstes besorgt, die dieser im Rahmen seiner privaten Beratertätigkeit gewinnbringend verwerten sollte. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen stellte D. bis Juni 2022 annähernd zweitausend Dokumente zur Verfügung, darunter vielfach als Verschlusssache eingestufte. In einem Fall soll Hanning solche Erkenntnisse genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen; ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich laut Bundesanwaltschaft bislang nicht feststellen. Außerdem soll er einen Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes über mehrere Jahre mit politischen Informationen versorgt haben, zum Teil auf Grundlage von Material, das er von D. erhalten hatte. Um welche Staaten es geht, nennt die Mitteilung nicht.

Rechtlich wirft die Bundesanwaltschaft Hanning landesverräterische Ausspähung (§ 96 Absatz 1 Strafgesetzbuch), das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen (§ 96 Absatz 2), versuchten Landesverrat (§ 94 Absatz 1 in Verbindung mit § 22) und geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 Absatz 1 Nr. 1) vor. D. wird Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen. Die Mitteilung nennt keine Äußerung Hannings zu diesen Vorwürfen.

Zwei Verfahren, zwei Vorwürfe

Die Durchsuchung vom September 2025 gehörte zum Block-Komplex, den die Staatsanwaltschaft Hamburg führt. Nach Berichten steht Hanning auch dort unter Verdacht, in Vorgänge rund um die Kinder der Unternehmerin Christina Block in Dänemark verwickelt gewesen zu sein; er bestreitet das. Das ist ein anderer Vorwurf als der der Bundesanwaltschaft, und die Mitteilung der Bundesanwaltschaft behandelt ihn nicht. Auch für Christina Block und die übrigen Beteiligten des Hamburger Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung; über sie ist hier nichts als festgestellt zu berichten.

Wichtig ist die Reihenfolge der Dinge: Die Bundesanwaltschaft schreibt, das Verfahren gehe auf Funde der Durchsuchung zurück. Dass bei einer Durchsuchung Material gefunden wird, ist der Anlass, ein Verfahren zu eröffnen – es beweist den Vorwurf nicht. Ob die Dokumente den Vorwurf tragen, entscheiden die weiteren Ermittlungen und gegebenenfalls ein Gericht. Nach Medienberichten war der Fund ein Zufall; die Bundesanwaltschaft beschreibt ihn nur als Fund.

Was offen ist

Ob Hanning in Untersuchungshaft kommt, wird der Ermittlungsrichter entscheiden. Offen ist, um welches Land oder welche Länder es geht und was die Dokumente im Einzelnen enthielten: Die Mitteilung nennt weder das eine noch das andere. Zur Frage des Landes sagte Marc Henrichmann, der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums: „In Gänze wissen auch wir das noch nicht." Bei der Aufklärung dürfe man „keinen Stein auf dem anderen lassen".

Stand dieses Textes: 7. Oktober 2026, Vormittag.