Am 8. Oktober 2026 hatten sich alle drei Parteien auf eine Vereinbarung geeinigt, die als Eintrittskarte für die Sondierungen galt: klares Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens, zum Existenzrecht Israels, Sanktionen bis hin zum Fraktionsausschluss bei antisemitischen Vorfällen. Fünf Tage später teilten die Spitzenkandidaten Werner Graf (Grüne) und Steffen Krach (SPD) in einer gemeinsamen schriftlichen Erklärung mit, die Linke sei „in ihrer Fraktion zu anderen Verabredungen gekommen als vereinbart". Zunächst müsse bewertet werden, ob die Vereinbarung vom 8. Oktober noch gelte.
Was bei der konstituierenden Sitzung geschah
Nach Medienberichten legte die Linksfraktion bei ihrer konstituierenden Sitzung am 13. Oktober 2026 einen anderen Text vor als die ursprüngliche Vereinbarung. Alle 44 anwesenden Abgeordneten unterzeichneten eine Erklärung, in der sich die Fraktion zum Kampf gegen Antisemitismus, zum Schutz jüdischen Lebens und zum Existenzrecht Israels bekennt und verpflichtet, sich an die Beschlüsse der Partei zu diesen Themen zu halten. Die Linke betonte, der Text bekenne sich eindeutig zu diesen Grundsätzen.
Grüne und SPD sahen das anders. In welchen Punkten der neue Fraktionstext von der Vereinbarung abweicht, haben sie nach Medienberichten nicht im Einzelnen benannt – sie kündigten an, ihn zunächst zu bewerten.
Ebenfalls bei der konstituierenden Sitzung: Die Fraktion nahm Vanessa Emde auf, Abgeordnete aus Neukölln, die wegen früherer Äußerungen in der Kritik steht. Nach Medienberichten hatte Emde erklärt, Staaten hätten kein Existenzrecht. SPD und Grüne hatten ihre Aufnahme zuvor als Hindernis für die Sondierungen bezeichnet und einen Ausschluss gefordert. Emde unterzeichnete die Fraktionserklärung.
Worum es inhaltlich geht
Der Kern des Streits ist eine Rechtsformfrage mit politischer Sprengkraft: Die ursprüngliche Vereinbarung vom 8. Oktober sah nach Medienberichten individuelle Sanktionen bis hin zum Fraktionsausschluss für den Fall antisemitischer Äußerungen vor. Die nun unterzeichnete Fraktionserklärung verpflichtet die Abgeordneten demgegenüber auf Parteibeschlüsse – was eine andere Verbindlichkeitsstufe darstellen kann, weil Abgeordnete dem Berliner Abgeordnetenhaus gegenüber ihrem Gewissen unterworfen sind und kein imperatives Mandat besteht.
Dass die Vereinbarung intern nicht unumstritten ist, hatte sich bereits abgezeichnet. Nach Medienberichten kritisierten rund 120 Mitglieder der Linkspartei in einem offenen Brief die ursprünglich vereinbarte Antisemitismus-Erklärung als Übernahme von „medialen Narrativen" und warfen SPD und Grünen vor, „Disziplinierungs- und Spaltungsmechanismen" in die Partei tragen zu wollen.
Was jetzt offen ist
Eine amtliche Mitteilung, wann oder unter welchen Bedingungen die Sondierungen fortgesetzt werden, liegt nicht vor. Grüne und SPD haben angekündigt, die Erklärung der Linksfraktion zunächst zu bewerten. Die Linke hat sich nach Medienberichten zum Inhalt der eigenen Erklärung bekannt und keine inhaltlichen Änderungen signalisiert.
Die rechnerische Grundlage für ein rot-grün-rotes Bündnis besteht: Mit 25,7 Prozent hatte die Linke die Abgeordnetenhauswahl als stärkste Kraft gewonnen; zusammen verfügen die drei Parteien über 91 von 153 Mandaten. Ob diese Mehrheit zur Grundlage einer Regierung wird, hängt davon ab, ob die Auseinandersetzung über den Wortlaut und die Verbindlichkeit der Antisemitismus-Vereinbarung beigelegt werden kann.
