Die Sachverständige Dr. Mareike Schüler-Springorum wertete für ihr Gutachten Prozessakten sowie medizinische, psychologische und schulische Unterlagen aus und führte Gespräche mit den Kindern. Zum Zeitpunkt der Entführung in der Silvesternacht 2023/24 waren die Geschwister zehn und dreizehn Jahre alt. Laut Gutachten resultiert die massive Traumatisierung aus drei Erfahrungskomponenten: dem Erleben der eigenen Entführung, der Entführung des Geschwisterkindes und der Verletzung des Vaters Stephan Hensel, der die Tat als Nebenkläger im Verfahren begleitet. Die Sachverständige stellte fest, dass diese Folgen bis heute andauern.
Die Aussagen erfolgten über vier Verhandlungstage hinweg unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Was in dieser Zeit im Einzelnen verhandelt wurde, ist öffentlich nicht dokumentiert.
Der Streit um die Pressemitteilung
Am folgenden Verhandlungstag, dem 68., wurde das Gutachten öffentlicher Gegenstand – auf eine Art, die das Verfahren belastete. Das Landgericht Hamburg hatte eine Pressemitteilung herausgegeben, die die Feststellung der massiven Traumatisierung der Kinder kommunizierte. Blocks Verteidiger Ingo Bott sah darin einen Verstoß gegen das Gebot zur Zurückhaltung bei Inhalten nichtöffentlicher Sitzungen und stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt.
Welche weiteren Stellungnahmen – von Staatsanwaltschaft, Nebenklage oder den übrigen Angeklagten – am 68. Verhandlungstag abgegeben wurden, ist aus den vorliegenden Primärquellen nicht belegt.
Stand des Verfahrens und nächste Schritte
Der Prozess am Landgericht Hamburg läuft seit dem 11. Juli 2025. Die sieben Angeklagten stehen im Kern unter dem Vorwurf, an der Entführung der Kinder vom Wohnort des Vaters im dänischen Gråsten mitgewirkt oder sie beauftragt zu haben. Hauptangeklagte sind Christina Block, der Familienanwalt Andreas Costard sowie ein israelischer Staatsbürger; vier weitere – darunter Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling – stehen wegen Beihilfe vor Gericht. Bis auf den israelischen Angeklagten bestreiten alle, Unrechtes getan zu haben. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Die zentrale Frage – wer den Auftrag zur Entführung erteilt hat – ist nach mehr als 60 Verhandlungstagen weiterhin nicht abschließend beantwortet. Sechs der sieben Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück. Die Hauptermittlerin der Hamburger Polizei hatte in ihrer Aussage erklärt, die Angaben der Kinder gegenüber der Polizei für glaubhaft zu halten: „Es wirkte glaubhaft, was die Kinder erzählt haben." Christina Block hat angekündigt, sich noch einmal ausführlich äußern zu wollen.
Die Kammer hat insgesamt rund 100 Prozesstage bis Jahresende 2026 angesetzt. Im August 2026 waren sechs Verhandlungstage für die Befragung der Hauptermittlerin reserviert. Ob alle angesetzten Termine benötigt werden, war zum Zeitpunkt der Planung offen. Ein Urteil ist nicht vor Ende 2026 zu erwarten.
