Ein Jahr nach Prozessbeginn stehen sich zwei unvereinbare Versionen gegenüber, und das Gericht hat die entscheidende Beweisfrage noch nicht abgeschlossen. Was ist belegt, was bleibt strittig, und was kommt als Nächstes?

Was die Staatsanwaltschaft vorwirft

Die Unternehmerin Christina Block, 53 Jahre alt und Tochter von Eugen Block, dem Gründer der Steakhauskette Block House, steht als Hauptangeklagte vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, gemeinsam mit dem Familienanwalt Andreas Costard, 64, der israelischen Sicherheitsfirma Cyber Cupola den Auftrag erteilt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder vom Wohnort ihres Vaters Stephan Hensel in Dänemark zu entführen. Dem Vorwurf nach wurden die Kinder – zum Tatzeitpunkt 10 und 13 Jahre alt – in der Silvesternacht 2023/24 in ein Auto gezerrt, nach Süddeutschland gebracht und erst am 1. Januar 2024 mit ihrer Mutter zusammengeführt. Laut Anklage wurde dabei der Vater körperlich angegriffen; den Kindern wurde während des Transports der Mund mit Klebeband verschlossen.

Neben Block und Costard stehen fünf weitere Personen vor Gericht: Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling, sowie ein deutscher Sicherheitsunternehmer und ein Ehepaar – sie alle sind wegen Beihilfe zur Kindesentziehung angeklagt.

Was die Verhandlung bisher ergeben hat

Sechs der sieben Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Die Ausnahme ist der 36-jährige Geschäftsführer einer israelischen Sicherheitsfirma, David Bakai, der seine Beteiligung eingeräumt hat. Seine Angaben belasten Block und Costard schwer: Er schilderte vor Gericht, von beiden zur Entführung gedrängt worden zu sein, und legte nach Medienberichten Dokumente vor, darunter Screenshots einer Kommunikationsgruppe sowie Belege über Barzahlungen in Höhe von 220.000 Euro. Bakai betont, er habe geglaubt, an einer Rettungsaktion für misshandelte Kinder teilzunehmen.

Christina Block bestreitet, den Auftrag zur Entführung erteilt zu haben. Sie räumte jedoch ein, dass es in einem ersten Gespräch mit Bakai um die Beschaffung von Informationen für den laufenden Sorgerechtsstreit gegangen sei. Ihr Anwalt Costard weist die Vorwürfe gleichfalls zurück.

Die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen war über das gesamte erste Verfahrensjahr ein zentrales Streitthema. Die Hauptermittlerin der Hamburger Polizei sagte Ende Juni 2026 vor Gericht aus, sie halte die Aussagen der Kinder gegenüber den Ermittlern für glaubhaft. „Es wirkte glaubhaft, was die Kinder erzählt haben", erklärte die Beamtin. Die Verteidigung hatte zuvor gefragt, ob sie sich bei den Vernehmungen eines möglichen Loyalitätskonflikts der Kinder bewusst gewesen sei; die Ermittlerin bejahte das grundsätzlich und schilderte, wie sie die Befragungen entsprechend gestaltet habe.

Neben dem Zeugenstreit prägten Verfahrensanträge das erste Jahr. Ein Antrag auf Abtrennung des Verfahrens gegen eine Mitangeklagte wurde vom Gericht abgelehnt. Die Verteidigung stellte außerdem einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt, nachdem das Gericht eine Pressemitteilung zu einem psychiatrischen Gutachten über die Kinder veröffentlicht hatte – ein Vorgang, den die Verteidigung als Verfahrensverletzung wertete. Das forensisch-psychiatrische Gutachten beschreibt die Kinder als massiv traumatisiert; über seine Verwertbarkeit und Bedeutung für die Beweislage hatte das Gericht zum Stand Juli 2026 noch nicht abschließend entschieden.

Der Vorgeschichte und ihre Bedeutung für das Verfahren

Der Fall hat eine lange Vorgeschichte, die für das Verständnis des Tatvorwurfs relevant ist. Im August 2021 hatte Hensel die Kinder nach einem Besuchswochenende nicht zurück nach Hamburg gebracht. Er erhob Gewaltvorwürfe gegen Christina Block, die diese bestreitet. Das Hamburger Familiengericht übertrug im September 2021 vorübergehend das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater; das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung im Oktober 2021 wieder auf. Die deutschen Gerichtsbeschlüsse konnten in Dänemark, wo die Kinder schließlich lebten, nicht durchgesetzt werden.

Gegen Stephan Hensel läuft ebenfalls ein Verfahren wegen Kindesentziehung, gegen seine neue Ehefrau wegen Beihilfe. Der Sorgerechtskonflikt ist damit auf beiden Seiten strafrechtlich überlagert – ein Umstand, der die Beweiswürdigung im Block-Prozess zusätzlich erschwert, weil Zeugenaussagen aus einem Lagerkonflikt stammen, in dem alle Beteiligten eigene Interessen haben.

Wie das Verfahren weitergeht

Zum Stand Juli 2026 hatte das Landgericht Hamburg die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen. Für August 2026 waren sechs weitere Verhandlungstage für die Befragung der Hauptermittlerin reserviert – deren Vernehmung war damit in der öffentlichen Phase des Verfahrens noch nicht vollständig. Außerdem steht das Gutachten der forensisch-jugendpsychiatrischen Sachverständigen aus, das die seelischen Folgen der Entführung für die Kinder bewerten soll.

Wann Plädoyers und Urteilsverkündung folgen, konnte eine Gerichtssprecherin im Juli 2026 nicht seriös benennen. Die Kammer hat vorsorglich rund 100 Prozesstage bis Ende Dezember 2026 angesetzt, darunter 41 zusätzliche Termine bis zum 18. Dezember 2026. Woran erkennbar wird, ob das Verfahren sich dem Ende nähert: Sind die ausstehenden Gutachten bewertet und hat das Gericht signalisiert, keine weitere Beweiserhebung mehr zu veranlassen, beginnt die Schlussphase mit Plädoyers – ein Schritt, der zum Stand Juli 2026 noch ausstand.

Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Ein Urteil liegt nicht vor.