Seit dem 11. Juli 2025 verhandelt das Landgericht Hamburg, was in der Silvesternacht 2023/24 im dänischen Gråsten geschah. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lauerten mehrere Männer dem Vater und seinen Kindern auf, als diese das Feuerwerk beobachteten. Die Kinder wurden demnach gewaltsam in ein Fahrzeug gezogen, der Vater verletzt. Anschließend wurden sie nach Baden-Württemberg und von dort nach Hamburg gebracht.
Was die Anklage vorwirft
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg erhob im April 2025 Anklage gegen Christina Block und sechs weitere Personen. Die Vorwürfe umfassen schwere Entziehung Minderjähriger, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Kern des Tatvorwurfs: Block und der Familienanwalt Andreas Costard sollen einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag erteilt haben, die damals 13-jährige Tochter und den 10-jährigen Sohn vom dänischen Wohnort des Vaters Stephan Hensel nach Deutschland zu verbringen.
Neben Block und Costard stehen fünf weitere Personen vor Gericht: Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling, ein deutscher Sicherheitsunternehmer sowie ein Ehepaar – alle vier wegen Beihilfe. Ein 36-jähriger Israeli ist als weiterer Hauptangeklagter geführt.
Stephan Hensel nimmt am Verfahren als Nebenkläger teil, weil er bei der Entführung verletzt wurde.
Wer was eingeräumt hat – und wer nicht
Sechs der sieben Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Der israelische Angeklagte ist die einzige Person im Verfahren, die eine Tatbeteiligung eingeräumt hat; er erklärte, er habe geglaubt, an einer legalen Rettungsaktion mitzuwirken, und entschuldigte sich. Eine Zeugin berichtete im Prozess, der israelische Sicherheitsunternehmer habe Christina Block intern mit „Ladybug" oder „Lady C" bezeichnet.
Christina Block hat ihre Darstellung im Lauf des Verfahrens mehrfach präzisiert. Am 72. Verhandlungstag korrigierte sie eine frühere Aussage. Sie gab an, 75.000 Euro abgehoben zu haben – jedoch für eine Verhandlungslösung, nicht für die Entführung. Am 3. Januar 2024 sprach sie laut Aussage einer Ermittlerin gegenüber der Polizei von einer „Rückführung", während ihr Ex-Mann eine „Entführung" vollzogen habe.
Gerhard Delling erklärte, Block sei nicht in die Entführungspläne eingeweiht gewesen. Der Familienanwalt Andreas Costard schweigt zu den Vorwürfen.
81 Verhandlungstage – und das Verfahren dehnt sich weiter
Ursprünglich waren 37 Verhandlungstage bis Dezember 2025 angesetzt. Im Februar 2026 setzte das Gericht 41 zusätzliche Termine bis zum 18. Dezember 2026 an; insgesamt sind damit über 100 Verhandlungstage eingeplant. Mehrere Befangenheitsanträge der Verteidigung wurden zurückgewiesen.
Am 80. Verhandlungstag, dem 5. Oktober 2026, wurde ein Rechtsanwalt befragt, den Eugen Block Anfang 2023 um familienrechtliche Unterstützung gebeten hatte. Der Zeuge berichtete über die Ereignisse nach der Entführungsnacht. Er geriet in Widersprüche: Zunächst gab er an, den mutmaßlichen Organisator der Entführung David Barkay bis zum Prozessbeginn nicht gekannt zu haben; später revidierte er diese Aussage. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt erinnerte ihn an seine Wahrheitspflicht als Zeuge. Der Vertreter des Nebenklägers Hensel sah in den widersprüchlichen Angaben Hinweise auf eine mögliche Falschaussage.
Am gleichen Tag wurde bekannt, dass Stephan Hensel von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat. Seine Frau Astrid H. soll stattdessen in der folgenden Woche erneut aussagen – unter anderem zur Frage, ob mit der medialen Verbreitung des Verfahrens Geld verdient worden sei. Auslöser dieser Frage ist der Podcast „House of Block" des Angebots „ZEIT Verbrechen", in dem zwei der Töchter von Christina Block und Stephan Hensel öffentlich über den Familienkonflikt und die Entführungsnacht gesprochen haben. Beide wollten vor Gericht nicht aussagen; der Sohn berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.
Nebenstrang: Ermittlungen gegen August Hanning
Die Hamburger Staatsanwaltschaft vollzog im September 2025 im Rahmen der Ermittlungen gegen Christina Block Durchsuchungen bei August Hanning. Dabei ergaben sich nach Behördenangaben Hinweise auf Spionageverdacht. Im Mai 2026 wurde der Vorgang der Bundesanwaltschaft zur Übernahme vorgelegt. Hanning ist kein Angeklagter im Block-Prozess; er machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Parallel nahm die Hamburger Staatsanwaltschaft im Juni 2026 Ermittlungen gegen einen Mann aus der Region Pforzheim und zwei seiner Familienmitglieder wieder auf, nachdem die Hauptverhandlung weitere Erkenntnisse erbracht hatte.
Wer den Entführungsauftrag erteilt hat, ist nach 81 Verhandlungstagen die unveränderte Kernfrage des Verfahrens. Der nächste Schritt: die erneute Befragung von Astrid H. in der Woche nach dem 5. Oktober 2026. Ob die bis Dezember 2026 angesetzten Termine für ein Urteil ausreichen, lässt sich daran messen, wann Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers ankündigen.
