Die Angeklagte, die 53-jährige Unternehmerin Christina Block, ist Miterbin und Geschäftsführerin der „Block House"-Restaurantkette. Zusammen mit ihr stehen sechs weitere Personen vor der Strafkammer des Landgerichts Hamburg – darunter ihr Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling, und der langjährige Familienanwalt Andreas Costard. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Was die Anklage vorwirft
Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Christina Block und Andreas Costard vor, der israelischen Sicherheitsfirma Cyber Cupola den Auftrag erteilt zu haben, Blocks damals zehn- und dreizehnjährige Kinder in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort ihres Vaters Stephan Hensel in Dänemark nach Deutschland zu holen. Der Vater, der als Nebenkläger am Verfahren teilnimmt, wurde dabei nach Angaben der Staatsanwaltschaft verletzt.
Vier weitere Angeklagte – darunter Delling, ein deutscher Sicherheitsunternehmer und ein Ehepaar – stehen wegen Beihilfe vor Gericht. Ein 37-jähriger Israelit hat die ihm zur Last gelegten Vorwürfe dem Gericht gegenüber eingeräumt; er betonte nach Angaben aus dem Verfahren jedoch, er habe geglaubt, an einer Rettungsaktion teilzunehmen.
Die Anklage wurde Ende April 2025 vom Landgericht zugelassen; die Hauptverhandlung begann am 11. Juli 2025.
Was Block sagte – und was daran strittig ist
Block hatte bereits im Juli 2025 eine erste umfangreiche Erklärung abgegeben. Am 25. und 26. August 2026 folgte eine zweite, die manche früheren Punkte korrigierte. Ihre Kernbotschaft blieb unverändert: „Ich wusste nicht, dass so etwas geplant war."
Die Korrektur betraf das erste Gespräch mit David Barkay, dem Chef der Sicherheitsfirma. Zu Prozessbeginn hatte Block angegeben, die Firma sei zunächst ausschließlich für Cybersicherheit zuständig gewesen. Nun räumte sie ein, dass dabei auch die Kinder und die Beschaffung von Informationen für den Sorgerechtsstreit zur Sprache kamen. Ihre Erinnerung habe sie in einigen Punkten getäuscht, erklärte sie.
Dagegen steht die Aussage eines mitangeklagten Israeliten, der vor Gericht angegeben hat, ein Treffen mit Block im Hotel „Grand Elysée" wenige Tage vor der Silvesternacht – konkret am 28. Dezember 2023 – habe stattgefunden, bei dem sie dem Team für seine Hilfe gedankt habe. Überwachungskameraaufnahmen zeigen Block an diesem Tag in dem Hotel. Block bestreitet, dass dieses Treffen in dem ihr vorgeworfenen Zusammenhang stattfand. Der Anwalt des Mitangeklagten, Dr. Sascha Böttner, erklärte, das Bestreiten dieses Treffens sei für die Verteidigungsstrategie Blocks entscheidend.
Die Nebenklage, die den Vater Stephan Hensel vertritt, bezeichnete Blocks Aussage vom 26. August als „höchst abenteuerlich". Philip von der Meden, Anwalt der Nebenklage, bestand darauf, das Treffen vom 28. Dezember 2023 sei eindeutig belegt.
Eine weitere israelische Zeugin hatte bereits am 27. Mai 2026 ausgesagt, Block sei vom Datum der geplanten Aktion informiert gewesen – nicht aber von den Einzelheiten. Im internen Kommunikationsverkehr sei Block als „Ladybug" oder „Lady C" bezeichnet worden.
Streit über Beweismittel
Ein weiterer Konfliktpunkt ist Blocks Tagebuch. Die Verteidigung lehnt dessen Verwertung als Beweismittel ab und verweist auf das Intimleben der Angeklagten; die Staatsanwaltschaft hält das Tagebuch für verwertbar, weil es die angeklagte Tat erheblich betreffe. Eine abschließende Entscheidung darüber lag nach den Verhandlungstagen Ende August 2026 noch nicht vor.
Am 74. Verhandlungstag lehnte das Gericht außerdem einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Vorsitzende Richterin ab. Einen weiteren Einschlag brachte der Podcast „House of Block", den der Verlag „ZEIT Verbrechen" veröffentlichte: Blocks älteste Tochter Johanna (20) und ihre Schwester Klara (15) sprachen darin erstmals öffentlich über den Familienkonflikt und die Entführungsnacht. Die Verteidigung des Mitangeklagten Costard stellte daraufhin Fragen nach einer möglichen Medienkooperation des Vaters Hensel und dem Einfluss auf den Veröffentlichungszeitpunkt. Hensel, als Zeuge erneut geladen, berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als früherer Ehemann von Block.
Wie der Prozess weitergeht
Nach mehr als 70 Verhandlungstagen erklärte eine Gerichtssprecherin im Juli 2026, die seitens des Gerichts betriebene Beweisaufnahme steuere ihrem Ende entgegen. Wann ein Urteil zu erwarten sei, lasse sich jedoch nicht seriös beantworten: „Deswegen sind vorsorglich noch Termine bis Ende des Jahres angesetzt." Das Gericht hatte bis Jahresende rund 100 Verhandlungstage einplanen lassen. Am 22. September 2026 beschäftigte sich die Kammer noch mit weiteren Anträgen der Verteidigung; zusätzliche Zeugen waren erwartet.
Ausstehend war zu diesem Zeitpunkt auch das Gutachten einer forensisch-jugendpsychiatrischen Sachverständigen zur Frage, wie stark die Folgen der Entführung die seelische Entwicklung der Kinder beeinflusst haben. Woran man erkennen wird, ob das Verfahren 2026 noch zu einem Urteil kommt: wenn die Kammer nach Abschluss der Beweisaufnahme Plädoyers ankündigt. Bis dahin bleibt die entscheidende Frage des Verfahrens dieselbe, die nach über 70 Verhandlungstagen offen ist – wer den Auftrag zur Aktion in Dänemark gab.
