Am Abend des 31. Dezember 2023 beobachteten zwei Kinder mit ihrem Vater Stephan Hensel in Gråsten, Dänemark, das Feuerwerk. Maskierte Männer sollen den Vater angegriffen und die Kinder in ein Fahrzeug gezerrt haben. Was danach folgte, ist Gegenstand eines der aufwendigsten Strafverfahren, die das Landgericht Hamburg in jüngerer Zeit geführt hat – und der Verhandlungsstand vom 15. und 16. Juni 2026 zeigt, wie weit der Weg bis zu einem Urteil noch ist.

Was die Anklage vorwirft

Die Staatsanwaltschaft Hamburg erhob Mitte April 2025 Anklage gegen Christina Block und sechs weitere Personen. Die Jugendschutzkammer des Landgerichts Hamburg ließ die Anklage zu und eröffnete das Hauptverfahren; seit dem 11. Juli 2025 wird verhandelt.

Der Kern des Vorwurfs: Christina Block soll die israelische Sicherheitsfirma Cyber Cupola damit beauftragt haben, ihre beiden jüngsten Kinder – damals 10 und 13 Jahre alt – vom Wohnort ihres Vaters in Dänemark nach Deutschland zu verbringen. Die Staatsanwaltschaft wirft Block, ihrem langjährigen Familienanwalt Andreas Costard sowie einem 37-jährigen israelischen Staatsangehörigen schwere Entziehung Minderjähriger, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor. Gerhard Delling, Blocks Lebensgefährte und früherer Sportmoderator, sowie ein deutscher Sicherheitsunternehmer und ein Ehepaar stehen wegen Beihilfe vor Gericht.

Hintergrund ist ein seit Jahren laufender Sorgerechtsstreit zwischen Block und ihrem Ex-Mann Hensel, von dem sie sich 2014 getrennt hatte.

Der Zeuge und sein Mitgefühl

David Barkay, beschrieben als mutmaßlicher Chef von Cyber Cupola, trat am 56. Verhandlungstag als Zeuge auf. Er schilderte nach Angaben aus dem Verfahren, dass die Kinder während der Aktion geweint hätten und geschockt gewesen seien. Er habe die Anweisung gegeben, „jegliche Gewalt zu minimieren" und die Aktion „menschlich" durchzuführen; er habe Mitgefühl für die Kinder empfunden. Gegenüber Stephan Hensel, dem Vater, sprach er eine Entschuldigung aus.

Die Verteidigung eines Mitangeklagten wertete diese Einlassung nicht als Reue, sondern als Entlastungsversuch: Barkays Aussagen seien darauf angelegt, die eigene Rolle kleinzuhalten. Bis zum 10. Juli 2026 hatten 63 Verhandlungstage stattgefunden; die Aussagen mehrerer Zeugen, darunter Barkays, wurden als widersprüchlich bewertet.

Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Wer schweigt, wer einräumt, wer bestreitet

Sechs der sieben Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Einzig der 37-jährige israelische Mitangeklagte hat seine Tatbeteiligung eingeräumt; er betonte jedoch, er habe geglaubt, an einer Rettungsaktion teilzunehmen, nicht an einer Straftat.

Christina Block bestreitet, den Auftrag erteilt zu haben. Sie korrigierte im Laufe des Verfahrens Teile früherer Aussagen – das erste Treffen mit dem Chef der Sicherheitsfirma habe doch die Kinder zum Thema gehabt. Ihre Verteidigung legte Hunderte von Dokumenten vor, die sie entlasten sollen, und zweifelt an der Glaubwürdigkeit israelischer Zeugen. Gleichzeitig stellte die Verteidigung Anträge auf Aussetzung des Verfahrens – wegen eines Informationsvorsprungs der Staatsanwaltschaft bei Zeugenbefragungen, wegen des Umfangs neu beschlagnahmter Daten (über ein Terabyte auf 34 Geräten) und wegen der Nutzung von Blocks Handytagebuch als Beweismittel. Das Gericht lehnte diese Anträge ab.

Stephan Hensel, der Vater der Kinder und Nebenkläger, machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch – als früherer Ehemann von Christina Block steht ihm dieses Recht zu, auch wenn er zuvor bereits ausgesagt hat.

Was Zeugenaussagen leisten – und was nicht

Am 57. Verhandlungstag rückte die Frage in den Vordergrund, was Barkays Aussagen für das Verfahren bedeuten. Die Zeugenaussage eines Tatbeteiligten, der zugleich angeklagt ist oder der als Zeuge in einem Parallelverfahren agiert, hat im deutschen Strafprozessrecht ein eigentümliches Gewicht: Sie kann belasten, entlasten oder nichts von beidem, je nachdem, wie das Gericht die Glaubhaftigkeit bewertet. Der Verteidiger eines Mitangeklagten formulierte das vor Gericht direkt: Barkay wolle sich nur entlasten.

Was dieser Einwand zeigt, ist strukturell bedeutsam. In einem Verfahren mit sieben Angeklagten, unterschiedlichen Tatvorwürfen und einer Fülle digitaler Beweismittel verlaufen die Frontlinien nicht nur zwischen Anklage und Verteidigung, sondern auch quer durch die Verteidigung selbst. Jeder Angeklagte hat Interesse an einer möglichst günstigen Darstellung der eigenen Rolle – was für einen günstig ist, kann für einen anderen belastend sein.

Das Gericht hat entschieden, dass Blocks Handytagebuch sowie beschlagnahmte Laptops und Tablets als Beweismittel verwendet werden dürfen. Ob die Auswertung dieser Materialien die Kernfrage beantwortet – wer gab den Auftrag? –, wird die weitere Verhandlung zeigen müssen.

Bis Ende 2026 hat die Kammer rund 100 Prozesstage angesetzt. Für Ende Juli 2026 war die Befragung einer forensisch-jugendpsychiatrischen Sachverständigen vorgesehen, die gutachterlich klären soll, wie stark die Entführung die seelische Entwicklung der Kinder beeinflusst hat. Für August 2026 waren sechs weitere Verhandlungstage für die Befragung der Hauptermittlerin der Hamburger Polizei angesetzt, die die Aussagen der Kinder zuvor als glaubhaft eingeschätzt hatte.

Ein Urteil ist nicht vor Ende 2026 zu erwarten.