Politisch motivierte Kriminalität ist kein Tatbestand im Strafgesetzbuch, sondern eine Erfassungskategorie der Polizei. Das BKA ordnet Straftaten dem Phänomenbereich „PMK – rechts" zu, wenn Tatumstände oder Äußerungen des Tatverdächtigen auf eine entsprechende ideologische Einstellung hindeuten. Diese Einordnung erfolgt beim ersten Anfangsverdacht – die PMK-Statistik ist damit eine Eingangsstatistik, keine Verurteilungsstatistik. Ob ein Motiv tatsächlich rechtsextrem war, entscheiden erst Staatsanwaltschaft und Gericht.
Innerhalb der PMK unterscheidet das BKA vier Phänomenbereiche: links, rechts, ausländische Ideologie und religiöse Ideologie sowie eine Restkategorie. Straftaten, die sich gegen Geflüchtete richten, können je nach Einzelfall in verschiedene Themenfelder fallen; das Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik" ist dabei nicht deckungsgleich mit dem Phänomenbereich „rechts".
Zivilgesellschaftliche Beratungsstellen – etwa Opferberatungen der Länder – verwenden dieselbe Grunddefinition, gewichten aber die Wahrnehmung der Betroffenen stärker. Das führt in der Praxis dazu, dass diese Stellen häufig mehr Vorfälle dokumentieren als die Polizei, weil sie auch Fälle aufnehmen, die nicht zur Anzeige gebracht wurden.
Angriffe auf Unterkünfte: die Zahlen für 2024
Das Bundesinnenministerium hat auf eine Kleine Anfrage der Linken-Gruppe im Bundestag geantwortet: 2024 erfasste die Polizei 218 politisch motivierte Straftaten, bei denen Unterkünfte Angriffsziel oder Tatort waren. 2023 waren es 176. Bei 28 der 2024 gezählten Taten handelte es sich um Gewaltdelikte; dabei wurden 14 Personen verletzt, darunter ein Kind.
Die häufigsten Delikte bei Angriffen auf Unterkünfte sind Sachbeschädigung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung – Gewalt gegen Personen bleibt die Ausnahme, ist aber nicht selten genug, um ignoriert zu werden.
Zum Vergleich: 2015, auf dem Höhepunkt der damaligen Fluchtbewegung, registrierte die Polizei mehr als 1.000 Angriffe auf Asylunterkünfte. Die Zahlen sanken danach deutlich, stiegen seit 2023 aber wieder an.
Gewalt gegen Geflüchtete außerhalb von Unterkünften
Für Straftaten gegen Geflüchtete außerhalb von Unterkünften zählt die Polizei für 2024 bis Jahresende rund 1.905 Fälle, davon 237 Gewalttaten. 2023 waren es noch 2.450 Straftaten insgesamt – der Rückgang ist jedoch mit Vorsicht zu lesen: Das Innenministerium selbst wies darauf hin, dass für 2024 noch Nachmeldungen aus dem vierten Quartal ausstehen und die Zahlen daher vorläufig sind.
Im ersten Halbjahr 2025 registrierte die Polizei 648 Straftaten gegen Asylbewerber und Flüchtlinge außerhalb von Unterkünften – ein deutlicher Rückgang gegenüber den 1.236 Fällen im ersten Halbjahr 2024. Heidi Reichinnek, Fraktionsvorsitzende Die Linke, wertete das in einer Stellungnahme nicht als Entwarnung: Rassistische Anfeindungen, Bedrohung und körperliche Übergriffe gehörten weiterhin zum Alltag von Schutzsuchenden.
Das Straftatenspektrum in diesem Bereich dominieren Sachbeschädigung, Beleidigung und Volksverhetzung; hinzu kommen Fälle von Kennzeichenverwendung und Gewaltdelikte.
Was die Statistik nicht zeigt
Aufklärungsquoten speziell für Gewaltdelikte gegen Geflüchtete weist das BKA nicht gesondert aus. Für Gewaltkriminalität insgesamt lag die Aufklärungsquote 2023 bei 58,4 Prozent – ob dieser Wert auf den Teilbereich übertragbar ist, lässt sich aus den veröffentlichten Daten nicht ableiten.
Die PMK-Statistik erfasst zudem nur angezeigte Taten. Die Linksfraktion geht von einer erheblichen Dunkelziffer aus, weil viele Vorfälle nicht zur Anzeige gebracht werden. Konkrete belastbare Schätzungen zur Größenordnung dieser Lücke liegen nicht vor.
Zu rechtskräftigen Urteilen in Einzelverfahren wegen schwerer Gewalt gegen Geflüchtete oder Unterkünfte führen Bundesbehörden keine öffentlich zugängliche Gesamtstatistik. Anklagen und Urteile liegen in der Zuständigkeit der Länder; eine bundesweite Übersicht zu Ermittlungsstand, Anklagen und Verurteilungen in dieser Deliktskategorie existiert nach aktuellem Stand nicht als konsolidierte Veröffentlichung.
Wie es weitergeht
Die nächste vollständige Jahresauswertung zur politisch motivierten Kriminalität – inklusive der endgültigen Zahlen für 2024 – veröffentlicht das BKA im Frühjahr 2026. Erst dann wird erkennbar, ob der Rückgang, den die Halbjahreszahlen für 2025 andeuten, sich bestätigt oder durch Nachmeldungen relativiert wird. Ob sich auch bei den Straftaten gegen Unterkünfte der Anstieg von 2024 fortsetzt oder bricht, ist der entscheidende Indikator für die weitere Lageentwicklung.
