Am Abend vor dem Prozessauftakt veröffentlichte die Junge Tat auf ihrem Youtube-Kanal ein gut zehnminütiges Video. Ein Mann im gestreiften Hemd, flankiert von Rehgeweih und einer Büste im antiken Stil, erklärte mit dem Tonfall eines Influencers, was am nächsten Tag vor Gericht stehen werde: nicht sechs Beschuldigte, sondern die Meinungsfreiheit selbst. Der Zürcher Staatsanwalt agiere laut diesem Video aus linksextremen Motiven. Aus Neonazis, so die Erzählung, werden rechte Aktivisten. Aus Angeklagten werden Opfer.

Was der 4. September 2026 zeigt, ist kein Einzelfall, sondern ein Muster: wie rechtsextreme Gruppen Gerichtsverfahren als Kommunikationsraum nutzen – und warum das für die Justiz eine strukturelle Frage aufwirft.

Was die Staatsanwaltschaft dem Gericht vorlegt

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hat gegen sechs Mitglieder der Jungen Tat Anklage erhoben. Die vorgeworfenen Taten erstrecken sich über mehr als zwei Jahre – von Februar 2022 bis April 2024. Im Zentrum stehen zwei Aktionen, die die Gruppe öffentlich dokumentierte: Im Juni 2022 störten Mitglieder einen Pride-Gottesdienst in Zürich; im Oktober 2022 stürmten sie eine Dragqueen-Lesung für Kinder im Zürcher Tanzhaus. Beide Aktionen wurden gefilmt und verbreitet.

Die Anklagepunkte umfassen Rassendiskriminierung, Aufruf zu Hass, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Landfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Für die beiden als Anführer geführten Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von je 15 Monaten, davon sechs Monate unbedingt zu vollziehen; dazu kommen Geldstrafen und Bussen. Erste Strafbefehle hatte die Staatsanwaltschaft bereits im September 2024 erlassen.

Die Verteidigung beantragt für den Großteil der Anklagepunkte Freisprüche. Ihr Argument: Die Aktionen seien als politische Meinungsäußerung durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Angeklagten selbst bezeichnen die Anklage als „linkspolitisch motiviert".

Wer die Junge Tat ist – und wie sie bewertet wird

Die Junge Tat bezeichnet sich als patriotische Jugendbewegung. Der Schweizer Nachrichtendienst des Bundes ordnet sie anders ein: Als einzige rechtsextreme Organisation wird sie namentlich im Lagebericht des NDB geführt, mit der Einstufung erhöhtes Gewaltpotenzial. Auf der Gruppenwebseite finden sich nach Medienberichten Hinweise auf Kampftrainings. Als Erkennungszeichen verwendet die Gruppe die Tyr-Rune, ein Symbol, das dem Nationalsozialismus entstammt. Der Gründer der Gruppe ist wegen Rassendiskriminierung vorbestraft. Kontakte zu rechtsextremen Organisationen im Ausland sind nach Einschätzung von Behörden vorhanden.

Die Gruppe gilt als die derzeit aktivste rechtsextreme Vereinigung in der Schweiz. Der durch die dokumentierten Aktionen entstandene Sachschaden wird mit rund 9.000 Franken beziffert.

Dass Teile der Jungen SVP der Gruppe Sympathien entgegenbringen und inhaltliche Überschneidungen sehen, hat eine parlamentarische Debatte ausgelöst; ein entsprechender Vorstoss wurde im Nationalrat eingereicht.

Der Prozess als Kommunikationsstrategie

Das Video vom Vorabend des Verhandlungsbeginns steht nicht für sich. Es ist Teil einer koordinierten Kampagne: Social-Media-Auftritte, eine vorbereitete Gegendarstellung zur Anklageschrift, die gezielte Nutzung des Begriffs Meinungsfreiheit als Rahmung. Die Beschuldigten treten nicht als Angeklagte auf, die auf ein Urteil warten, sondern als politische Akteure, die über ihre eigene Verfolgung berichten.

Dieses Vorgehen ist im rechtsextremen Spektrum dokumentiert. Verfahren werden genutzt, um Aufmerksamkeit zu bündeln, die eigene Szene zu mobilisieren und eine Opfererzählung zu etablieren, die unabhängig vom Ausgang des Verfahrens trägt. Ob man verurteilt oder freigesprochen wird: Wer früh genug die Deutungshoheit über das Verfahren beansprucht, hat aus Sicht dieser Strategie bereits gewonnen.

Für Gerichte entsteht daraus ein praktisches Problem: Das Strafverfahren folgt prozessualen Regeln, die für Transparenz und Öffentlichkeit ausgelegt sind. Eine koordinierte Gegenkommunikation der Angeklagten ist damit kaum zu verhindern – und die öffentliche Wirkung eines Verfahrens lässt sich juristisch nicht steuern.

Was als nächstes zu beobachten ist

Der Verfahrensstand nach dem Prozessauftakt vom 4. September 2026 und ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich lagen zum Zeitpunkt dieser Einordnung nicht vor. Woran man erkennen wird, ob die Strategie der Angeklagten trägt: ob das Verfahren – unabhängig von seinem Ausgang – zu einer messbaren Mobilisierung in der Szene führt und ob die Freispruchforderungen der Verteidigung Erfolg haben. Das Bezirksgericht Zürich ist die entscheidende Instanz; ein Weiterzug an das Obergericht Zürich wäre bei Verurteilung möglich.

Die Junge Tat hat das Gericht zur Bühne erklärt. Das Urteil, wenn es ergeht, wird entscheiden, ob der Vorhang fällt oder sich weiter hebt.