Im Jahr 2024 zählte die Polizeiliche Kriminalstatistik 265.942 Opfer häuslicher Gewalt, rund 730 je Tag und mehr als je zuvor. 171.069 davon ordnet das Bundeskriminalamt der Partnerschaftsgewalt zu, 94.873 der Gewalt innerhalb der Familie. Wer wissen will, was davon nach einer Trennung geschah, findet im Lagebild genau eine Zeile: 69.513 Opfer, 40,6 Prozent der Partnerschaftsgewalt, hatten die Beziehung zur tatverdächtigen Person zur Tatzeit bereits beendet – rund 190 Menschen je Tag. Alles Weitere über die Zeit nach der Trennung steht in anderen Reihen, mit anderem Maß, oder nirgends.
Was das Lagebild zählt und seit wann
Das Bundeslagebild Häusliche Gewalt ist keine eigene Erhebung, sondern eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Partnerschaftsgewalt heißt dort: Straftaten aus einem festen Katalog – Mord und Totschlag, Körperverletzung, Sexualdelikte, Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung und einige mehr –, bei denen die Polizei zwischen Opfer und Tatverdächtigem eine von vier Beziehungen eingetragen hat: Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder ehemalige Partnerschaft. Ob die beiden noch zusammenwohnen, spielt keine Rolle. Sehen Opfer und Tatverdächtiger die Beziehung unterschiedlich, gilt die Sicht des Opfers.
Mehr Merkmale zur Trennung enthält dieser Katalog nicht. Er sagt, dass die Beziehung zur Tatzeit beendet war – nicht, seit wann, und nicht, ob die Trennung der Anlass der Tat war; ein Motiv erfasst die Kriminalstatistik nicht. Die Anteile verschieben sich je nach Delikt: Bei Bedrohung, Stalking und Nötigung waren 67,3 Prozent der Opfer zur Tatzeit nicht mehr mit der tatverdächtigen Person zusammen, bei vorsätzlicher einfacher Körperverletzung 30,0 Prozent. Bedrohung, Stalking und Nötigung betreffen damit häufiger beendete Beziehungen, einfache Körperverletzung seltener.
Die Reihe ist jung. Zwischen 2015 und 2021 wertete das Bundeskriminalamt nur Partnerschaftsgewalt aus; das Lagebild „Häusliche Gewalt“, das die Gewalt innerhalb der Familie dazunimmt, erschien erstmals zum Berichtsjahr 2022. Wer den Fünfjahresvergleich liest – plus 17,8 Prozent registrierte Opfer seit 2020 –, liest eine Reihe, deren Zuschnitt sich zwischendurch geändert hat. Das neueste Lagebild ist das für 2024, veröffentlicht am 21. November 2025; ein Lagebild für 2025 lag am 16. Oktober 2026 nicht vor.
Woran die Tötungszahl ihre Grenze hat
286 Menschen starben 2024 durch häusliche Gewalt, 156 davon im Kontext von Partnerschaftsgewalt: 132 Frauen und 24 Männer. Unter allen Opfern vollendeter Tötungen in Partnerschaften waren 84,7 Prozent weiblich. Von den Opfern versuchten und vollendeten Mordes und Totschlags innerhalb von Partnerschaften lebte die Hälfte zur Tatzeit in einer Ehe mit der tatverdächtigen Person, 29,7 Prozent hatten die Beziehung beendet, 20,3 Prozent lebten in nichtehelicher Gemeinschaft.
Das zweite Lagebild, „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“, führt dieselben Tötungen unter einer anderen Überschrift. Für 2023 hatte das Bundeskriminalamt die Fallgruppe noch „Femizide“ genannt; im Lagebild 2024 heißt sie „Tötungsdelikte“. Die Begründung steht im Bericht: Die Kriminalstatistik enthält keine Informationen zur Tatmotivation, die eine Zuordnung zur Kategorie Femizid erlauben würden, und eine bundesweit anerkannte Abgrenzung – etwa über die Beziehung oder den Tatkontext – fehlt. Die Bundesregierung bestätigte das am 3. Februar 2026 auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion: Im deutschen Rechtssystem gebe es keine allgemeingültige Definition des Begriffs; eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Polizei erarbeite eine einheitliche polizeiliche Definition, mit Ergebnissen sei im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Bis dahin ordnet das Lagebild keine der 328 im Jahr 2024 vollendeten Tötungen an Frauen dem Begriff zu.
Für die Frage nach der Trennung heißt das: Die Zahl 132 steht fest, aber sie zählt Partner und Ex-Partner zusammen, und sie trägt kein Motiv. Wer sie als „Femizide“ liest, legt eine Definition an, die die Statistik nicht hergibt.
Was die Dunkelfeldstudie über die Zeit nach der Trennung sagt
Die Kriminalstatistik ist eine Hellfeldstatistik: Sie zählt, was angezeigt oder sonst polizeilich bekannt wurde. Das Bundeskriminalamt schreibt in sein Lagebild, das Hellfeld stelle bei Partnerschaftsgewalt „nur einen eher kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Ausmaßes“ dar, und verweist auf eine Anzeigequote von 5,7 Prozent, die das Landeskriminalamt Niedersachsen 2022 innerhalb von Partnerschaften gemessen hatte.
Die bundesweite Messung lieferte am 10. Februar 2026 die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“, kurz LeSuBiA, von Bundeskriminalamt, Innen- und Familienministerium. Befragt wurden 15.479 Menschen zwischen 16 und 85 Jahren, von Juli 2023 bis Januar 2025, überwiegend persönlich. Anzeigequote heißt dort: der Anteil der erlebten Fälle, die der Polizei bekannt wurden. Sie liegt bei psychischer und körperlicher Gewalt in Partnerschaften und Ex-Partnerschaften unter fünf Prozent – bei körperlicher Gewalt bei 2,7 Prozent der betroffenen Frauen und 3,5 Prozent der betroffenen Männer, bei Bedrohung bei 2,7 Prozent, bei kontrollierender Gewalt bei 1,1 Prozent.
Zur Trennung kann LeSuBiA mehr sagen als die Polizei, weil die Befragten die Beziehung zur Tatzeit und danach einordnen. 5,6 Prozent der von körperlicher Partnerschaftsgewalt betroffenen Frauen und 8,4 Prozent der betroffenen Männer berichten von körperlicher Gewalt nach dem Ende der Beziehung. Viel größer ist die Gruppe, die die Gewalt noch in der Beziehung erlebte und sich inzwischen getrennt hat: 52,6 Prozent der betroffenen Frauen, 38,3 Prozent der betroffenen Männer. Kontrollierende Gewalt nach einer Trennung nennen 11,5 Prozent der betroffenen Frauen und 8,2 Prozent der betroffenen Männer. Bei Bedrohungen zeigt sich ein Geschlechterunterschied nur dort, wo das Paar zur Tatzeit bereits getrennt war; in dieser Konstellation berichten mehr Männer (31,6 Prozent) als Frauen (25,6 Prozent). Alle diese Anteile beziehen sich auf die jeweils Betroffenen der letzten fünf Jahre, nicht auf die Bevölkerung; Häufigkeit und Schwere der erlebten Gewalt sind bei Frauen höher.
Eine Grenze hat auch diese Reihe, und die Bundesregierung benennt sie: Tötungsdelikte lassen sich in einer Opferbefragung nicht erheben, weil die Opfer nicht mehr antworten können. Das Dunkelfeld der Gewalt nach der Trennung endet dort, wo die Gewalt am schwersten ist.
Warum sich die Reihen nicht addieren lassen
Drei Reihen, drei Maße. Die Kriminalstatistik zählt Opferwerdungen eines Kalenderjahres, die der Polizei bekannt wurden; eine Person, die dreimal angezeigt hat, zählt dreimal. LeSuBiA zählt Menschen, die in den letzten fünf Jahren oder im Leben etwas erlebt haben, und rechnet mit Anteilen einer Stichprobe. Die Tötungszahlen folgen einer eigenen Zählregel: Hat ein Fall mehrere Opfer und ist er bei einem vollendet, gelten alle als Opfer eines vollendeten Falls – deshalb nennt das Lagebild 133 Opfer vollendeter Partnerschaftstötungen an Frauen, aber 132 tödlich Verletzte.
Daraus folgt, was nicht geht. Eine Anzeigequote von unter fünf Prozent lässt sich nicht auf die 69.513 Ex-Partner-Opfer hochrechnen, weil die Quote für Taten gilt, die Polizeizahl aber für Opfer, und weil beide Reihen verschiedene Delikte, Zeiträume und Beziehungsdefinitionen tragen. Ein Anstieg im Hellfeld belegt für sich keinen Anstieg der Gewalt: Das Bundeskriminalamt hält beides für plausibel – mehr Anzeigen durch gestiegene Aufmerksamkeit und mehr Taten durch Belastungen wie Arbeitslosigkeit oder Wohnungsnot – und schreibt, dass sich das nur mit fortlaufender Dunkelfeldbefragung entscheiden lässt. Und „ehemalige Partnerschaft“ ist im Lagebild ein Zustand zur Tatzeit, in LeSuBiA eine Selbstauskunft, die auch spätere Trennungen kennt.
Was keine der Reihen enthält, hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im Juli 2025 festgehalten: Ein übergreifendes System, das sämtliche Daten zur häuslichen Gewalt zentral erfasst und auswertet, existiert nicht; belastbare Daten dazu, wie viele Betroffene Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz erwirken, existieren ebenfalls nicht. Die Zahl der Menschen, die nach einer Trennung Gewalt erleben, ist in Deutschland damit amtlich nicht erfasst – es gibt eine Polizeizahl mit Beziehungsstatus und eine Befragungszahl mit Anteilen, aber keine Reihe, die Trennung, Zeitpunkt und Tat zusammenführt.
Woran man erkennt, ob die Lücke kleiner wird
Drei Termine entscheiden, ob die Reihen in einem Jahr mehr sagen als heute. Das Lagebild 2025 des Bundeskriminalamts steht aus; das Vorjahreslagebild erschien im November. Trägt es die angekündigte Femizid-Definition, wäre erstmals ausgewiesen, welche Tötungen an Frauen die Polizei dem Begriff zuordnet – und ob die Beziehungskategorie „ehemalige Partnerschaft“ dabei zählt. Zweitens plant das Bundeskriminalamt ein zweites LeSuBiA-Themenheft zur Inanspruchnahme von Polizei, Justiz, Medizin und Opferhilfe; erst dort stünde, warum so wenige Taten angezeigt werden. Drittens hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 den Gesetzentwurf zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen ihn noch beraten.
Das Lagebild vom November 2025 kündigte den LeSuBiA-Ergebnisbericht für Herbst 2025 an; er erschien am 10. Februar 2026.
