Ende April 2026 griffen zwei Männer einen 44-Jährigen im Stuttgarter Norden an. Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart setzten sie dabei einen Schraubenschlüssel und ein Messer ein. Das Opfer – ein Mann, den die Angreifer der linken politischen Szene zurechneten – erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Nur eine Notoperation rettete sein Leben.

Beide Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft. Einen rechtskräftigen Schuldspruch gibt es noch nicht; bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Was die Generalstaatsanwaltschaft vorwirft

Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage wegen versuchten Mordes und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung erhoben. Sie geht von einem rechtsextrem motivierten Hintergrund aus. Mindestens einem der Angeklagten wird angelastet, durch die Tat Anerkennung innerhalb der rechtsextremen Szene erringen zu wollen. Den Tätern sollen die politische Verortung ihres Opfers bekannt gewesen sein – die Zuordnung zur Antifa-Szene war, wenn die Anklage trägt, das Tatmotiv.

Zur Zuordnung: Die Generalstaatsanwaltschaft selbst ordnet den Fall dem Bereich politisch rechts motivierter Gewalt zu. Das Dossier, in dem dieser Fall erscheint, behandelt Gewalt aus der linken Szene; dieser Prozess aber richtet sich gegen mutmaßlich rechtsextrem motivierte Angreifer, deren Opfer der Linksszene zugerechnet wird. Die Verortung im Phänomenbereich PMK-rechts liegt bei den Ermittlungsbehörden.

Größere Zahlen, gleicher Zeitraum

Der Fall fällt in ein Jahr, in dem die politisch motivierte Kriminalität bundesweit einen neuen Höchststand erreicht hat. Das Bundeskriminalamt und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt stellten am 9. Juni 2026 in Berlin die Zahlen für 2025 vor: 85.837 registrierte politisch motivierte Straftaten – mehr als doppelt so viele wie zehn Jahre zuvor. Die Zahl politisch motivierter Gewalttaten stieg auf 4.156 Delikte, ein Anstieg um 1,2 Prozent gegenüber 2024.

Im Phänomenbereich PMK-links verzeichneten die Behörden einen besonders starken Anstieg: 13.490 Delikte, rund 35 Prozent mehr als im Vorjahr; die Gewaltdelikte in diesem Bereich stiegen um über 42 Prozent auf 1.087 Fälle. Dobrindt betonte zugleich, dass die größte Gefahr weiterhin vom Rechtsextremismus ausgehe – die meisten besonders schweren Delikte, knapp 1.600 von insgesamt etwas mehr als 4.100, wurden rechten und rechtsextremen Tätern zugerechnet. Rund 1.000 gingen auf das Konto des linken Spektrums. Extremismusforscher Hajo Funke nannte gegenüber dem Deutschlandfunk den Anstieg linksmotivierter Gewalt vor allem auf Widerstandshandlungen gegen die Polizei bei Demonstrationen zurück.

Diese Zahlen zählen Anzeigen, nicht Verurteilungen. Was davon vor Gericht Bestand hat, ist eine andere Frage.

Was als Nächstes ansteht

Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart läuft. Ob und wann ein Urteil fällt, hängt vom Fortgang der Verhandlung ab; ein Termin dafür ist aus den vorliegenden Belegen nicht bekannt. Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, sind die Angeklagten Beschuldigte, nicht Verurteilte. Woran man erkennt, wie der Fall ausgeht: Das Landgericht Stuttgart wird sein Urteil öffentlich verkünden; ob die Qualifikation des versuchten Mordes trägt, wird davon abhängen, ob das Gericht das Tatbestandsmerkmal – etwa Heimtücke oder niedrige Beweggründe – als belegt ansieht.