Was kostet ein früherer Rentenbeginn? Die Antwort liegt in einer Formel: 0,3 Prozent der Altersrente für jeden Monat, um den der Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze liegt, und zwar dauerhaft. In Euro gemessen waren das 2025 im Schnitt 162 Euro im Monat. Die Zahl stammt aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion. Sie ist ein Durchschnitt über alle vorgezogenen Altersrenten und sagt nichts über den Einzelfall.

Was ein Monat früher kostet

Ein Rentenabschlag ist die dauerhafte Kürzung der Altersrente um 0,3 Prozent für jeden Kalendermonat, um den der Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze liegt. Die Regel ist geltendes Recht. Sie ist keine Strafe, sondern eine Gegenrechnung: Wer früher aufhört zu arbeiten, erwirbt weniger Rentenansprüche und bezieht die Rente länger. Die Deutsche Rentenversicherung gleicht damit aus, dass Versicherte, die früher gehen, im Schnitt länger Rente beziehen. Multipliziert man 0,3 Prozent mit zwölf Monaten, ergeben sich 3,6 Prozent pro Jahr.

Die Obergrenze liegt bei 14,4 Prozent, also 48 Monaten. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Der Abstand zu 48 Monaten entspricht damit einem Rentenbeginn mit 63.

Ein Rechenbeispiel mit einer klaren Annahme: Der Durchschnittsbetrag von 162 Euro, zwölf Monate lang gezahlt, macht 1.944 Euro im Jahr. Die Rechnung hält die Rente fest. In Wirklichkeit steigt der Betrag mit jeder Anpassung der regulären Rente.

Wer den Abschlag mindern will, kann ihn durch Zahlungen an die Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Wie sich das für die eigene Lage rechnet, hängt von den persönlichen Umständen ab, die kein Durchschnittswert erfasst.

Warum der Betrag seit 2014 steigt

Nach den Zahlen der Rentenversicherung lag der durchschnittliche Abschlag bei vorgezogenen Altersrenten 2014 bei rund 77 Euro im Monat, 2024 bei 149 Euro brutto. Im selben Zeitraum wuchs der durchschnittliche Abschlagssatz bei Neurentnern von rund 7 auf 9,6 Prozent. Die Zahl der Abschlagsmonate stieg von etwa 23 auf 32,1.

Der Eurobetrag wächst also aus zwei Richtungen. Die Monate, um die Menschen früher gehen, haben zugenommen. Und der Abschlag ist ein Prozentsatz auf eine Rente, die mit den Erhöhungen mitwächst. Dass der Betrag zuletzt stieg, lag nach Medienberichten über die Zahlen von 2025 nicht am höheren Prozentsatz, sondern an den Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre. Wer heute früher geht, verliert also mehr Euro, auch wenn er denselben Anteil abgezogen bekommt.

Auch der Anteil der Betroffenen wächst. Zwischen 2020 und 2025 stieg der Anteil der Altersrenten mit Abschlag von 23,4 auf 30,4 Prozent. Der Abschlag soll den längeren Bezug ausgleichen. Trotzdem nahm die Zahl derer zu, die ihn zahlen. Die Rentenversicherung nennt für 2025 einen ähnlichen Befund: Rund 30 Prozent aller neu beginnenden Altersrenten waren mit Abschlägen behaftet. Diese Renten begannen im Schnitt rund 33 Monate vor der Regelaltersgrenze.

Wer früher geht – und wer den Abschlag trägt

Mit Abschlag geht nur ein Teil der Frühgänger. Nach Medienberichten arbeiteten 2025 nur 38 Prozent der neuen Altersrentner bis zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt. Ein Teil der übrigen 62 Prozent ging mit Abschlag, ein anderer Teil über vorgezogene Wege anderer Art. Betroffen sind vor allem Menschen, die nach 35 Versicherungsjahren früher ausscheiden. Hinzu kommen vorgezogene Altersrenten für schwerbehinderte Menschen.

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ist ein solcher anderer Weg. Sie wurde 2007 eingeführt und 2014 ausgeweitet. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt das Eintrittsalter dauerhaft bei 65 Jahren. 1961 Geborene können ab 64 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen. Das ist der Stand der Berichterstattung vom November 2025.

Die Regeln setzt der Gesetzgeber. Die Rentenversicherung rechnet sie an und veröffentlicht die Zahlen, auf denen die Debatte beruht. Ende 2025 wurden rund 19,1 Millionen Altersrenten gezahlt, die Ausgaben dafür beliefen sich auf rund 301 Milliarden Euro. Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung, betonte, dass die Rente für einen Großteil der Haushalte die wichtigste Einkommensquelle im Alter ist. Mit Blick auf die Reformdebatten erklärte er: „Die Politik muss dies in ihren Entscheidungen berücksichtigen und dafür Sorge tragen, dass Rentenleistungen auch in Zukunft verlässlich bleiben.“

Der Streit verläuft zwischen zwei Lesarten. Die Linksfraktion, vertreten durch ihre rentenpolitische Sprecherin Sarah Vollath, verband die Zahlen mit Kritik an den Reformplänen der Bundesregierung. Dazu gehört die geplante Anhebung der Altersgrenze. Der stärkste Einwand gegen die Ausnahme lautet anders: Die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er verabschieden sich in den kommenden Jahren aus dem Arbeitsleben, und die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren belastet die Rentenkasse. Die Stimmen für ihre Abschaffung werden lauter. Die Gegenseite hält dagegen, dass die Regel lange Versicherungszeiten honoriert. Die Bundesregierung plante im November 2025 nach dieser Berichterstattung noch keine Änderung an dieser Regel.

Der Abschlag und die Ausnahme greifen also ineinander. Wer die Ausnahme nicht nutzt und mit 63 früher geht, zahlt die Kürzung. Wer sie nutzt, zahlt nichts, schiebt aber die Rentenkasse. Die Zahlen beschreiben beide Wege, entscheiden aber nicht zwischen ihnen.

Was als Nächstes ansteht

Der Streit entscheidet sich an der Altersgrenze, nicht an der Formel. Die Anhebung der Altersgrenze ist ein Reformplan und kein beschlossenes Gesetz. Die Regel selbst, 0,3 Prozent je Monat, gilt unverändert fort.

Woran man den Verlauf erkennt, lässt sich an den nächsten Zahlen der Rentenversicherung prüfen. Steigt der Durchschnittsbetrag weiter, während Abschlagssatz und Anteil stabil bleiben, treibt die Rentenerhöhung den Betrag. Steigt dagegen der Anteil der Renten mit Abschlag, greift die Regel bei mehr Menschen. Beide Entwicklungen sind getrennt messbar.

Wer früher geht, kauft mit dem Abschlag einen Zeitgewinn, dessen Preis mit jeder Rentenerhöhung wächst. Was der Gewinn wert ist, entscheidet kein Prozentsatz, sondern die Zeit, in der man danach Rente bezieht.