1956 unterschrieb Maricarmens Vater einen Mietvertrag für eine Wohnung im Madrider Stadtteil Retiro. Die Miete: rund 500 Euro. Die Wohnung: 90 Quadratmeter im sechsten Stock der Calle del Alcalde Sainz de Baranda 46. Was das bedeutet, erschließt sich erst im rechtlichen Kontext.

Verträge, die vor dem 9. Mai 1985 geschlossen wurden, galten in Spanien als sogenannte contratos de renta antigua – historische Mietverträge mit besonderem Bestandsschutz. Das Francoregime hatte Mieten jahrzehntelang eingefroren; im Gegenzug konnte der Staat Mieter nicht ohne Weiteres auf die Straße setzen. Diese Verträge konnten auf nahe Verwandte übertragen werden, auf dem Rechtsweg heißt das Subrogation.

Als Maricarmens Vater starb, übernahm die Mutter den Vertrag – erste Subrogation. Als die Mutter 2005 starb, glaubte Maricarmen, dass sie als nächste in der Reihe stand. Ihre Anwältin Beatriz Duro formulierte es so: „Alle gingen davon aus, einschließlich Maricarmen selbst, dass der Vertrag wasserdicht und vollständig gültig war."

Das war ein Irrtum, der sie das Leben kostete.

Wie die zweite Subrogation zur Falle wurde

Die Ley de Arrendamientos Urbanos von 1994 setzte dem alten Bestandsschutz Grenzen. Ihre Übergangsbestimmungen regelten, wie viele Subrogationen ein historischer Mietvertrag überstehen konnte. Die Audiencia Provincial de Madrid entschied, dass Maricarmens zweite Subrogation – die Übertragung nach dem Tod der Mutter – nicht auf Lebenszeit galt. Der Tribunal Supremo bestätigte diese Auslegung im Dezember 2023.

Das Ergebnis: Als das Immobilienunternehmen Urbagestión Desarrollo e Inversión S.L. die Wohnung 2018 kaufte, war der rechtliche Hebel bereits vorhanden. Zwei Jahre lang tat sich nichts. Dann kam die Kündigung. Viermal versuchten Gerichtsvollzieher, die Räumung durchzusetzen – zweimal wurde sie kurzfristig gestoppt. Am 23. September 2026 gelang sie. Maricarmen verließ ihre Wohnung im Rollstuhl, auf einer Trage. Sie starb am 7. Oktober 2026 im Hospital Gregorio Marañón.

Der Behinderungsgrad spielte dabei eine weitere Rolle: Mit einem anerkannten Behinderungsgrad von 50 Prozent fehlten ihr 15 Prozentpunkte bis zu einer Schwelle, die ihr einen erweiterten Schutzstatus gewährt hätte.

24.500 Räumungen im Jahr – und eine, die zählt

Die Zahl ist nüchtern: Über 24.500 Zwangsräumungen wurden in Spanien im Jahr 2025 vollstreckt, drei Viertel davon in Mietverhältnissen. Isabel Díaz Ayuso, Regionalpräsidentin von Madrid, nannte in diesem Zusammenhang 25.500 Räumungen allein für die Hauptstadtregion – eine Zahl, die sie weniger als Beleg für die Krise denn als Argument gegen die Singularisierung des Falls Maricarmen anführte.

Keine dieser Räumungen hat das politische Gewicht dieser einen. Maricarmen hatte, wie elDiario.es schrieb, „in absoluter Anonymität gelebt" – bis sie zur Symbolfigur wurde. Das Sindicato de Inquilinas de Madrid, die Madrider Mietergewerkschaft, hatte sie bis zum Ende begleitet. Aus ihrer Räumung wurde das Motto Ni una Maricarmen más – nicht eine weitere Maricarmen.

Das Protestlager auf der Puerta del Sol erinnerte die Beobachter an die 15-M-Bewegung von 2011. Hunderttausende gingen auf die Straße.

Dekrete, Ablehnung, Neuwahlen

Die Regierung von Pedro Sánchez reagierte rasch. Am 29. September 2026 verabschiedete das Kabinett zwei königliche Notverordnungen. Das erste Dekret sah einen verlängerten Schutz vor Zwangsräumungen bis 2030 vor, dazu eine stärkere Regulierung von Zeitmietverträgen und Zimmervermietung sowie eine automatische Verlängerung laufender Mietverträge, die vor dem 31. Dezember 2028 auslaufen. Das zweite Dekret enthielt die umstrittenste Maßnahme: unbefristete Mietverträge. Dazu kam ein geplantes Kaufverbot für sogenannte Geierfonds bis 2028.

Wohnungsbauministerin Isabel Rodríguez beantragte für den Folgefreitag eine außerordentliche Plenarsitzung. Gesundheitsministerin Mónica García schrieb auf der Plattform X: „Es ist an der Zeit, in den spekulativen Wohnungsmarkt einzugreifen."

Am 2. Oktober 2026 stimmte das Parlament gegen beide Dekrete. Die Koalition aus PSOE und Sumar verfügt über keine eigene Mehrheit; PP, Vox und Junts lehnten ab. Sánchez hatte keine Mehrheit für den wichtigsten politischen Zug nach der größten Protestwelle seit Jahren.

Am 5. Oktober 2026 rief er Neuwahlen aus. Termin: 29. November 2026.

Maricarmen starb zwei Tage später. Eine Einigung, die ihr die Rückkehr in die Wohnung ermöglicht hätte, war zu diesem Zeitpunkt bereits erzielt – sie kam zu spät.

Was als Nächstes ansteht: Der Wahlkampf dreht sich um die Wohnungsfrage. Ob eine neue Mehrheit die Dekrete in veränderter Form durchbringt oder die strukturelle Lücke im historischen Mietrecht schließt, entscheiden die Wählerinnen und Wähler am 29. November.