Das Amtsgericht Wismar hat den bundesweit bekannten Rechtsextremisten Sven Krüger am 5. Oktober 2026 wegen unerlaubten Besitzes von Sprengstoff, Schusswaffen und Munition zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt – 140 Tagessätze à 50 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Haft auf Bewährung sowie eine zusätzliche Geldstrafe gefordert. Krügers Verteidigung plädierte auf Freispruch oder höchstens eine Geldstrafe. Ob das Urteil rechtskräftig wird, war unmittelbar nach der Verkündung offen.
Was bei der Razzia 2023 gefunden wurde
Im September 2023 durchsuchten Ermittler Krügers Objekte im Rahmen der Maßnahmen zum Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Hammerskins Deutschland". Dabei stellten sie unter anderem Schusswaffen und Munition sicher. Das Besondere: Gegen Krüger bestand bereits zu diesem Zeitpunkt ein Waffenbesitzverbot. Die Begutachtung der sichergestellten Gegenstände zog sich über zwei Jahre hin.
Die Verteidigung bestritt die Rechtmäßigkeit der gesamten Durchsuchung. Ihr Argument: Das Verbot der „Hammerskins Deutschland", auf das sich der Durchsuchungsbeschluss stützte, wurde inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Die beschlagnahmten Waffen dürften daher nicht als Beweismittel verwendet werden. Das Amtsgericht folgte dieser Linie nicht vollständig – verurteilte Krüger aber dennoch milder, als es die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Als Begründung nannte das Gericht Verfahrensfehler einiger Behörden in der Vergangenheit.
Krüger: Vorstrafen, Wohnort, Lokalpolitik
Sven Krüger ist nach eigenen Zählungen seit Jahrzehnten in der Neonazi-Szene aktiv und mehrfach vorbestraft – wegen Körperverletzung, Hehlerei und Verstößen gegen das Waffenrecht. Bereits 2011 wurde er wegen des Besitzes einer Maschinenpistole samt Munition zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt; 2014 kam er aus der Haft frei.
Sein Wohnort Jamel im Landkreis Nordwestmecklenburg gilt seit den 1990er-Jahren als Schwerpunkt rechtsextremer Aktivitäten. Das Dorf wurde bundesweit bekannt durch das Musik- und Kulturfestival „Jamel rockt den Förster", das sich gegen Rechtsextremismus richtet – und dessen Veranstalter wiederholt bedroht wurden. Krüger sitzt in der Gemeindevertretung von Gägelow im selben Landkreis.
Warum das Urteil milder ausfiel als beantragt
Der Strafrahmen für unerlaubten Waffen- und Sprengstoffbesitz reicht nach dem Waffengesetz bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Dass das Gericht eine Geldstrafe verhängte, obwohl Krüger trotz bestehendem Waffenbesitzverbot mit Waffen und Sprengstoff angetroffen wurde und bereits eine einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2011 trägt, begründete es ausdrücklich mit früheren Verfahrensfehlern von Behörden. Welche Behörden und welche Fehler konkret gemeint sind, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor.
Die Verteidigungsargumentation zur Rechtswidrigkeit der Durchsuchung spielte im Verfahren eine sichtbare Rolle: Die Aufhebung des „Hammerskins"-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht warf die Frage auf, ob die darauf gestützte Razzia und die dabei gewonnenen Beweismittel verwertbar sind. Das Gericht entschied, die sichergestellten Waffen als Grundlage der Verurteilung heranzuziehen – würdigte den Einwand aber strafmildernd.
Ob die Staatsanwaltschaft, die deutlich mehr gefordert hatte, oder die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, Berufung einlegt, ließen beide Seiten unmittelbar nach dem Urteil offen. Bis zur Entscheidung darüber ist das Urteil nicht rechtskräftig.
